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Informationen aus dem Bundestag

Auf dieser Seite möchte ich allen interessierten Lesern, über einige Aktivitäten aus dem Bundestag informieren. Dabei erhebe ich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

  

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Sitzungswoche 1. bis 3. Juli 2020

 

Wie sehr die AfD-internen Spannungen auch die Arbeit der Bundestagsfraktion betreffen, lässt sich von außen schwer beurteilen. Interne Mails, über die die Presse berichtet (https://www.tagesschau.de/investigativ/hsb/afd-fraktion-111.html), deuten massive Verwerfungen auch in der Fraktion an. In der Alltagsarbeit lässt sich das bisher nur teilweise sehen. Nach wie vor hat die Fraktion einen relativ hohen Output an Anträgen, Anfragen und Gesetzentwürfen. Jedoch hat die anfänglich hohe Präsenz der AfD im Plenum deutlich nachgelassen und häufig wird über die Abwesenheit der AfD-Abgeordneten in der Ausschussarbeit, bei wichtigen Anhörungen etc. berichtet.

Während an dieser Stelle zumeist die Reden der AfD im Plenum im Zentrum stehen, soll es heute um einige aktuelle Anträge der Fraktion gehen in denen sich noch deutlicher das spiegelt, was die AfD als Politik gestalten will, wenn sie die Möglichkeit dazu hat.

 

Zur aktuellen globalen Debatte zum Thema Rassismus fällt der AfD vor allem der ‚Schutz der weißen Minderheit‘ in Afrika ein. In einem Antrag mit dem Titel „Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Südafrika“ (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/206/1920611.pdf) fordert sie die Bundesregierung zum sofortigen Stopp deutscher Entwicklungsleistungen in Südafrika wegen angeblich systematischer und staatliche geduldeter Gewalt gegen Weiße auf. Schon in der Vorwoche hatte die Fraktion – in Reaktion auf die globale Debatte zum Thema Kolonialismus – den Antrag „Restitution von Sammlungsgut aus kolonialem Kontext stoppen“ (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/199/1919914.pdf) eingebracht, in dem sie sich gegen jede „moralistische Engführungen in der Debatte um die Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialem Kontext“ ausspricht, die Bundesregierung zu einer generellen Verweigerung der Rückgabe solcher Kulturgüter (außer in begründeten Einzelfällen) auffordert und sich gegen jegliche Wertung, „die deutsche Kolonialzeit einseitig als Unrecht oder verbrecherisch zu klassifizieren“ ausspricht.

 

Einem ähnlichen Prinzip der größtmöglichen Distanz zum vermeintlichen Mainstreamdiskurs folgt die AfD in der Innenpolitik – hier hat sie jedoch ein starkes eigenes Interesse. Wird öffentlich das Thema Rechtsextremismus und Terror von rechts debattiert, stellt die AfD Anträge zum Verbot „linksextremistischer“ Organisationen. War es in der Vorwoche das „Verbot der Antifa“ so ist es in dieser Woche das Verbot des Vereins Indymedia (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/206/1920682.pdf).

 

Wie historisch bezogen auf den Kolonialismus, zeigt sich die gleiche Tendenz einer gewissen Herrenmenschenpolitik der AfD im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Im Plenum ist es vor allem der Abgeordnete Curio, der immer wieder vor dem Ansturm afrikanischer Bevölkerungsmassen nach Deutschland warnt. In diesem Politikbereich geht es der AfD darum, die demographische Entwicklung in Afrika zu beeinflussen. Ein aktueller Antrag mit dem Titel „Bevölkerungspolitischer Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit – an demografischer Dividende teilhaben und Genderpolitik beenden“ (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/206/1920681.pdf) illustriert das. Ausgangs- und Zielpunkt jeder Form von Entwicklungspolitik sind für die AfD „deutsche Interessen“. Das genannten Ziel des bevölkerungspolitischen Strategiewechsels soll „auf einen ökonomischen Gewinn der deutschen Wirtschaft abzuzielen“ und für die Auswahl der Länder soll ein „Indikator, wie etwa die Fertilitätsrate der jeweiligen Zielländer“ eingeführt werden. Um das Ziel zu erreichen wird die Bundesregierung aufgefordert, „sämtliche Programme, Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die dem strategischen Ziel widersprechen, insbesondere die ‚Geschlechtergleichstellung‘ der Förderbereiche Bevölkerungspolitik und reproduktive Gesundheit, einzustellen.“ Zwar wird Geschlechtergerechtigkeit von allen Fachleuten als zentraler Punkt für eine bessere Entwicklung und auch die von der AfD geforderte demographische Strategie ausgemacht, das widerspricht jedoch den ideologischen Maßgaben von Partei und Fraktion.

 

„Nationalen Zusammenhalt stärken – Jugendaustausch und Familienferienstätten innerhalb Deutschlands besser fördern“ (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/206/1920687.pdf) heißt ein Antrag der AfD-Fraktion aus dieser Sitzungswoche, in dem die Entdeckung „regionaler Eigenarten im Bundesgebiet“ mit einem sehr spezifischen Ziel angepriesen wird: „So können schon junge Menschen lernen an die von unterschiedlichen landsmannschaftlichen Eigenarten getragene Schicksalsgemeinschaft zu glauben.“ Weniger ins Ausland fahren und mehr in Deutschland bleiben ist die Botschaft der AfD, um so „ein gesundes Verhältnis zur eigenen Nation zu entwickeln.“ Man sieht förmlich künftig Gautreffen schon vor sich…

Klassenpolitisch macht sich die AfD wie immer für die Gutverdienenden stark. Wie schon bei der Forderung nach der generellen Soli-Abschaffung auch für die verbliebenen 10 Prozent Spitzenverdiener, zielt der Antrag „Kinderbonus für alle Eltern“ (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/206/1920675.pdf) auf die gutverdienende Kernklientel der Partei.

 

Die selbsternannte Rechtsstaatspartei AfD will auf europäischer Ebene alle Maßnahmen verhindern, die die Nichteinhaltung rechtsstaatlicher Standards in der EU mit Sanktionen belegen könnten. „Ein EU-Haushalt ohne Sanktionsmechanismen gegen souveräne Mitgliedsstaaten“ (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/205/1920570.pdf) heißt der entsprechende AfD-Antrag in dieser Woche und zielt natürlich auf die von der AfD goutierten Regierungen in Ungarn und Polen.

Schließlich zeigt der Antrag „Reform des Bundestages – Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Sachverständige vor Hass schützen“ (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/206/1920655.pdf), dass es der AfD bis heute nicht gelingt, über ihren engen ideologischen Kreis hinaus Sachverständige für Bundestagsanhörungen zu gewinnen, weshalb sie für eine Anonymisierung des Vorgangs ist, so dass nicht mehr deutlich wird, welche Fraktion welchen Sachverständigen geladen hat – was schon heute formal der Fall ist aber durch die Praxis der Anhörung (jede Fraktion fragt zumeist „ihre“ Sachverständigen) in jedem Fall konterkariert wird.

 

Die FAZ vom 8. Juli 2020 konstatiert eine Führungslosigkeit der Bundestagsfraktion der AfD, die sich auch in einer zunehmenden inhaltlichen Beliebigkeit spiegele (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/krise-der-afd-im-grunde-haben-wir-keine-fuehrung-16850429.html). Tatsächlich zeigen die Debatten des letzten halben Jahres, dass die Fraktion keinen gemeinsamen Fokus hat und sich nach knapp drei Jahren eine gewisse Routine, mit allen Begleiterscheinungen des Parlamentarismus eingestellt hat.

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19169.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19170.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19171.pdf

 

 

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die ungezählten "Einzelfälle" von Nazis innerhalb der Sicherheitsbehörden, namentlich der Bundeswehr, werden von engagierten Journalist_innen und Antifaschist_innen immer wieder recherchiert und von uns seit Jahren im Bundestag thematisiert. Ebenfalls seit Jahren stellen wir Anfragen zu "Uniter", "Nordkreuz", diversen Waffen- und Sprengstofffunden mit Bundeswehr bzw. Polizeibezug etc. Der Tenor der Antworten der Bundesregierung war bisher: Einzelfälle, keinerlei Netzwerke, harmloser Verein (Uniter) etc. Am Montag fand die jährliche öffentliche Anhörung der Präsidenten der Geheimdienste (BND, BfV, MAD) im Kontrollgremium (PKGr) statt, die hier nachgehört werden kann: https://dbtg.tv/cvid/7453402 MAD-Präsident Gramm sprach von einer "neuen Dimension" des Rechtsextremismus in der Bundeswehr, aus den Einzelfällen sind nun " Beziehungsgeflechte - oder wenn sie so wollen Netzwerke sowie Strukturen" geworden. Der harmlose Verein "Uniter" ist Beobachtungsobjekt des BfV und die Verteidigungsministerin verkündet die Teilauflösung des KSK, weil man ganz offensichtlich die Naziverbindungen dort nicht mehr kontrollieren kann (https://www.tagesschau.de/inland/ksk-teilaufloesung-103.html). Weit mehr als ein Jahr hat es gedauert, bis die Behörden die detailliert dokumentierten Hinweise zur Kenntnis genommen und Folgerungen gezogen haben. Ein Blick auf ältere Anfragen der LINKEN zeigt, das Leugnen und Wegsehen bisher die Strategie war: In dieser Anfrage zu Preppern und "Uniter" wird deren Harmlosigkeit behauptet: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/069/1906941.pdf (vgl. Fragen 13 ff., 22 f.) und hier (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/075/1907513.pdf) (vgl. Frage 11 und 12b) kommt die Bundesregierung noch im Februar 2019 zu der Einschätzung, es gäbe keine Rechtextremisten im KSK. So sehr die jetzt gezogen Folgerungen zu begrüßen sind bestätigt sich erneut, dass nur einen unabhängige, zivilgesellschaftliche und antifaschistische Beobachtung der Naziszene ein realistisches Bild der Gefahr von rechts geben kann.

 

Ebenfalls am Montag war der Antrag der LINKEN "Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt" (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/061/1906197.pdf) Thema einer Anhörung des Innenausschusses. Der Antrag wurde als eine Folgerungen aus der NSU-Terrorserie erarbeitet und soll dem auf Vertreibung und Eliminierung aus der deutschen Gesellschaft gerichteten Angriffen der Nazis auf Menschen mit Migrationshintergrund etwas entgegensetzen. Die Anhörung kann hier nachgehört werden: https://dbtg.tv/cvid/7453803 Besonders empfehle ich dich Sachverständigengutachten von Heike Kleffner (https://www.bundestag.de/resource/blob/703470/d60f2134ddcae34f59ca16462d7a8ddf/A-Drs-19-4-523-G-data.pdf) und Marcel Keienborg (https://www.bundestag.de/resource/blob/703028/d95d019a0f9c6ea1edd6e6ca448e712f/A-Drs-19-4-523-A-data.pdf). Die AfD hatte ihren "Universalgutachter" Ulrich Vosgerau geladen. Wer sich für dessen krude Stellungnahme interessiert, findet sie hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/703202/7c64d7948751522161b17f1fdafe6ccb/A-Drs-19-4-523-E-data.pdf

 

 

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Sitzungswoche 17. bis 19. Juni 2020

 

Jenseits völkisch-nationalistischer Reden, die von der AfD nach wie vor im Wochentakt im Bundestag zu vernehmen sind, bietet der Blick auf manche AfD-Debattenbeiträge ein Déjà-vu-Erlebnis für alle, die noch den reaktionären Chauvinismus einer CDU/CSU erlebt haben, die von Personen wie Franz Josef Strauß, Alfred Dregger, Manfred Kanther bis hin zu Roland Koch geprägt war. Der krude und wie aus der Zeit gefallen Antikommunismus eines Martin Reichardt in einer Debatte zum Thema Kinderrechte in der Corona-Krise (https://dbtg.tv/fvid/7453160) oder die höhnische Verachtung einer Beatrix von Storch gegenüber transsexuellen Menschen (https://dbtg.tv/fvid/7453374) gehören hierher.

 

Die Corona-Krise, die Bewältigung der ökonomischen Folgen und auch die Rassismusdebatte waren zentrale Themen der Woche. Alice Weidel antwortete auf die Regierungserklärung der Kanzlerin zur Planung für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und stellte noch einmal die von wirtschaftsliberalen Annahmen geprägte Linie der AfD in der Wirtschaftspolitik heraus: Kein Konjunkturpaket des Staates, Steuersenkung, keine europäische Solidarität: „Mit schuldenfinanzierten Ausgabenprogrammen kommen wir aus dieser Krise überhaupt nicht heraus. Nein, ganz im Gegenteil: Sie verschärfen die Krise dadurch noch mehr. (…) Zweitens: Steuern und Abgaben deutlich und dauerhaft senken, damit Arbeitnehmer und Selbstständige wieder Luft zum Atmen haben. Und drittens und vor allem: Nein zu neuen Milliardentransfers und Haftungsrisiken, mit denen deutsches Volksvermögen für Euro-Rettung und Transferunion verpfändet wird.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 166. Sitzung, S. 20642) Immer wieder erweist sich die ehemalige Goldman & Sachs Mitarbeiterin als würdiges Mitglied der Friedrich August von Hayek Gesellschaft.

 

Etwas martialischer tritt ihr Kollege Harald Weyel auf, der vor allem die EU-Konjunkturmaßnahmen als „rein französischen Oktroi“ (Ebd., S. 20651) bezeichnet und der Regierung einen „Hysteriestrategie“ vorwirft: „Mit Panik und Hysteriestrategie haben Sie das Land nacheinander getrieben vom Euro-Politikwahn, der die Finanzen ruiniert, in den Klimapolitikwahn, der die Umwelt schädigt, in den Coronapolitikwahn, der auf die Wirtschaft wirkt wie eine Neutronenbombe. Kein neuer Spuk hat je den alten aufgelöst, wie manche hoffen. Nein, drei apokalyptische Reiter sitzen uns zugleich im Nacken, und der vierte ist auch schon eingetroffen: eine völlig überkandidelte Antidiskriminierungspolitik, die die Bevölkerungsmehrheit diskriminiert und Polizei und Justiz genauso durchdysfunktionalisiert, wie es beim Militär schon gelungen ist.“ (Ebd.) Mit Blick auf Europa empfiehl Weyel: „Fällig wäre vielmehr eine nachhaltige, ganzheitliche, allumfassende deutsche Nichtzuständigkeitserklärung für derlei fremdbestimmte Anliegen. Just say no.“ (Ebd.)

 

Die neoliberale Politik der Fraktionsführung entlarvt das sozialpolitische Gerede der AfD ein ums andere Mal als das was es ist – Propaganda. In der Debatte zum Antrage der LINKEN auf Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro (Drs. 19/20030) bezeichnet Jürgen Pohl diese Erhöhung als „Klientelpolitik“, für die jetzt nicht die Zeit sei und macht klar, dass seine Inszenierung als soziales Gewissen der AfD-Fraktion nur eine persönliche Meinung aber keineswegs Fraktionsposition ist: „Ich persönlich bin voll für eine Mindestlohnerhöhung“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 165. Sitzung, S. 20572) – nur eben seine Fraktion nicht.

 

Auch in Deutschland wird mittlerweile immer deutlicher, dass Betroffenheit und Gefahr durch Corona auch eine Klassenfrage ist. Die AfD hat für die überproportional betroffenen Menschen aber vor allem Verachtung übrig, wenn sie, wie ihr Abgeordneter Robby Schlund, darauf verweist: „Wir alle hier werden einmal sterben. – Daher ist es wichtig, unser Leben mit Freude und Lebensenergie auszufüllen, egal in welchem Stadium wir uns auch immer befinden – ob als Kind, als Erwachsener oder als Angehöriger der sogenannten Risikogruppe. Diese Möglichkeit wurde uns in den letzten Wochen durch die Entscheidungsträger komplett genommen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 166. Sitzung, S. 20660) Zuvor hatte Schlund mit Erkenntnissen wie „dass Länder ohne Lockdown eine niedrigere Infektionsausbreitung je Quadratkilometer hatten und haben als jene mit einem oder einem verzögerten Shutdown wie bei uns. Besser wäre es tatsächlich gewesen, auf den Shutdown komplett zu verzichten“ (Ebd.) aufgewartet. Eine Erkenntnis, die, wie ein Zwischenrufer anmerkte, wohl in Grönland erhoben wurde.

 

Die von LINKEN und Grünen gestellte Forderung nach einer Unabhängigen Polizeibeobachtungsstelle war eine Konsequenz aus der aktuellen weltweiten Rassismusdebatte. Erwartungsgemäß leugnet die AfD jedes Rassismusproblem in staatlichen Institutionen. Ihr Abgeordneter Martin Hess behauptet apodiktisch: „Es gibt kein strukturelles Rassismusproblem bei der Polizei.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 166. Sitzung, S. 20692) Jede Thematisierung oder gar wissenschaftliche Untersuchung solcher Dinge sei ein Zugeständnis an die Feinde der Polizei – die politische Linke: „SPD, Grüne und Linke wollen eine effektive Polizeiarbeit erschweren, damit ihre Klientel möglichst ungehindert ihre destruktiven und staatsfeindlichen Aktivitäten entfalten kann. (…) Auch CDU und CSU – das kann ich Ihnen jetzt leider nicht ersparen - lassen zu, dass der öffentliche Dienst und damit auch unsere Polizei unter Generalverdacht gestellt wird. Unter der Federführung des Innenministers ist beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte ‚Zentralstelle zur Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe im öffentlichen Dienst‘ eingerichtet worden. (…) Wer aber eine solche Stelle einrichtet, der stellt die Möglichkeit in den Raum, dass es über den Einzelfall hinausgehenden Rassismus und Rechtsextremismus und damit ein diesbezügliches strukturelles Problem im öffentlichen Dienst in Deutschland tatsächlich geben könnte. (…) Deshalb kann ich nur an die Kollegen der Union appellieren: Hören Sie auf mit diesem Appeasement! Fakt ist und bleibt: Linke, Grüne und Rote sind und bleiben die politischen Feinde unserer Polizei.“ (Ebd., S. 20693)

 

Als Fraktion mit personellen Verbindungen zur extremen Rechten wehrt sich die AfD gegen jede genauere Untersuchung der wiederholten Vorkommnisse in der Elitetruppe KSK der Bundeswehr und fürchtet eine Kriminalisierung von „Patriotismus“ und rechten politischen Einstellungen – so in der Debatte zum Bericht der Wehrbeauftragten ihr Redner Berengar Elsner von Gronow, der die Soldaten einer „Art Hexenjagd von Linken und ihren Erfüllungsgehilfen ausgeliefert“ sieht. Die Soldaten seien in Gefahr, ihre „Meinungen und Überzeugungen nicht mehr frei äußern zu können, jedes Wort auf die Goldwaage legen zu müssen. Alte Ostkameraden befürchten hier gar eine Entwicklung hin zu Verhältnissen wie in der DDR.“ Und auch der KSK-Kommandeur, der ein aktives Vorgehen gegen diese Tendenzen angekündigt hatte, missfällt dem Redner: „Mit seinen undifferenzierten Formulierungen schießt der Kommandeur KSK aber über das Ziel hinaus, und das immerhin mit voller Unterstützung der Verteidigungsministerin. Denn zum einen frage ich mich: Wer soll denn dann noch Soldat werden, gar Kommandosoldat? Der politisch korrekte, linke Politikaktivist?“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 166. Sitzung, S. 20918 f.) Ob daraus der Schluss zu ziehen ist, dass nach AfD-Ansicht ohne Nazi-Prepper und Tag-X-Gläubige die Bundeswehr dicht machen müsste, lässt der Redner offen.

 

Wohin die AfD innenpolitisch will macht sie mit ihrem Antrag „Demokratie erhalten – Bundesweites Verbot der Antifa prüfen“ (Drs. 19/20074) deutlich. Der erste Satz des Antrags lautet: „Die Gefahren, die vom Linksextremismus ausgehen, stellen heute nach den Gefahren durch islamistischen Terrorismus eine der größten Bedrohungen für die zivile Gesellschaft, für demokratische Parteien, den Staat und seine Institutionen dar.“ Kriminalisierung der Linken und De-Thematisierung der extremen Rechten – das sind zentrale innenpolitische Ziele der AfD. Die Fraktion und ihr Redner Jens Maier zielen vor allem auf die Union, der er im Umgang mit der Linken „Feigheit vor dem Feind“ vorwirft. So wie Trump in den USA der Antifa den Krieg erklärt habe, so müsse es auch in Deutschland erfolgen. Martin Hess wird in seiner Rede konkreter und stellt schon einmal Forderungen auf, die die AfD bei Gelegenheit gerne zusammen mit der Union umsetzen würde: „Der Verfassungsschutz führt 47 Antifagruppen in seinen Berichten als linksextremistisch auf. Diese Gruppen können und müssen verboten werden, und zwar so schnell wie möglich.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 166. Sitzung, S. 20907)

Martina Renner macht in ihrer Rede für DIE LINKE klar, warum der AfD ein Verbot „der“ Antifa so wichtig ist – weil es ihr um die Beseitigung des Wissens über die Aktivitäten der extremen Rechten geht, von der die AfD Teil ist. Ihre Rede kann hier nachgehört werden: https://dbtg.tv/fvid/7453128

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19165.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19166.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19167.pdf

 

 

 

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Sitzungswoche 13. bis 15. Mai 2020

 

Die AfD ist in der Krise: Mit dem Rausschmiss von Andreas Kalbitz durch eine Mehrheit im Parteivorstand steht die Partei vor einer möglichen Spaltung und in der Corona-Pandemie sind die Umfragewerte eingebrochen, weshalb die AfD krampfhaft nach öffentlicher Aufmerksamkeit sucht. Kritik an und Demonstrationen gegen die Pandemiemaßnahmen der Regierungen in Bund und Ländern werden von der AfD aufgegriffen und in das bisher erfolgreich angewandte Schema „Volk gegen Eliten“ zu pressen versucht.

 

Die AfD-Fraktion im Bundestag nutzte die Sitzungswoche, um kursierende Verschwörungsmythen anzufeuern. Die ihr zustehende Aktuelle Stunde widmete sie dem Papier eines Mitarbeiters des Innenministeriums, der ohne Auftrag und auf eigene Faust aber mit Briefkopf des BMI eine „Studie“ zu den Maßnahmen der Regierung verschickte und sie insgesamt als Ausdruck eines riesigen „Fehlalarms“ ausgibt. Armin Paul Hampel macht sich als Redner der AfD diese Position zu eigen: „Und er kommt zu dem für Sie natürlich erschreckenden Resultat, dass das, was der Innenminister, was der Gesundheitsminister und was die Bundeskanzlerin seit Wochen dem deutschen Volke vorerzählen und vorlügen, ein Fehlalarm gewesen ist. Und er warnt vor den Konsequenzen einer Desinformation der Bevölkerung. Die Bundesregierung produziert Fake News.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 161. Sitzung, S. 20102)

 

Detlev Spangenberg stößt als zweiter AfD-Redner ins selbe Horn und sieht eine Einheitsfront aller anderen Partei außer der AfD zur Drangsalierung der deutschen Bevölkerung: „Alle hier im Hause vertretenen Parteien außer der AfD scheinen Panik, Schikanen, Furcht und Abschottung förmlich zu genießen. Was anderes haben Sie doch nicht im Kopf. Eine Vorgehensweise, die bisher nur von drüben kam, haben Sie alle übernommen. Aber Sie könnten sogar in eine Einheitspartei gehen.“ (Ebd., S. 20111) Tatsächlich sind „Panik, Furcht und Abschottung“ ja Spezialitäten der AfD, die zwar inzwischen Corona als „Fehlalarm“ bezeichnet, die aufgrund dieses „Fehlalarms“ beschlossenen Grenzschließungen innerhalb Europas aber beibehalten will. Wie „seriös“ die AfD dabei argumentier zeigt die von Spangenberg übernommene Behauptung aus dem besagten Papier, aufgrund von verschobenen Operationen käme es zu Todesfällen zwischen „5 000 bis 125 000“ – eine, wie selbst der Redner einräumt, „große Spannweite“.

 

Was aber die Motivation von Regierung, Opposition (außer AfD) und den „Eliten“ sein soll, das Land durch eine erfundene Gesundheitsgefährdung in eine der größten Wirtschaftskrisen zu schicken, die deutsche Wirtschaft massiv zu schädigen und die Grundrechte weitgehend einzuschränken wird nicht ganz deutlich. Den Blick auf ähnlich Maßnahmen in fast allen europäischen Nachbarländern, inklusive der USA, verweigert die AfD systematisch. Selbst der AfD sympathische Regierungen wie in Polen und Ungarn hätten sich demnach täuschen lassen. Der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun gibt Einblick in die von der AfD unterstellte Motivation für all diese Maßnahmen, die im Wesentlichen den Verschwörungsmythen entsprechen, die gegenwärtig verbreitet werden: „Das Orwell’sche Wahrheitsministerium finden wir auch hierzulande. Seine fragwürdigen Helfer sehen sich als Faktenchecker oder Faktenfinder, sie nennen sich ‚Correctiv‘ und tauchen bei der Tagesschau und im ZDF auf. Doch sie vernebeln die Fakten. Sie sind Verschwörungspraktiker. Medien, die nicht ausgewogen informieren, Medien, die Selbstzensur üben, Medien, die wie der Spiegel-Verlag und ‚Die Zeit‘ Spenden der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung erhalten haben, und zwar in Millionenhöhe, solche Medien sind Verschwörungspraktiker.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 161. Sitzung, S. 20003)

 

Variiert aber in ähnliche Richtung argumentiert Udo Hemmelgarn, der immerhin die Existenz des Corona-Virus anerkennt aber die Maßnahmen dagegen als Ausdruck einer Verschwörung deutet und das Ganze mit dem Wort „Regierungsinszenierung“ zusammenfasst. In der Debatte zum LINKEn Antrag „Soforthilfeprogramm bezahlbares Wohnen“ (Drs. 19/19144) sagt er: „Wie gesagt: Wir leben in seltsamen Zeiten. Kritiker der Bundesregierung in dieser Krise werden wahlweise als Spinner, Verschwörungstheoretiker oder Coronaleugner diffamiert, ungeachtet der Tatsache, dass Schweden einen anderen, besseren Weg gegangen ist. Aber um es klar zu sagen: Niemand leugnet die Existenz des Coronavirus. Der Vorwurf, den wir der Bundesregierung machen, ist, dass sie mit völlig überzogenen Maßnahmen diese Pandemie zu eigenen Zwecken ausnutzt, um ihre katastrophale Politik der letzten Jahre zu verdecken. Euro-Krise, Migrationskrise, der Wahnsinn der Energiewende: alles schön überdeckt von Corona. Nebenbei nutzt man das Ganze, um die Bevölkerung auf Linie zu bringen und die Autorität des Staates oder, besser gesagt, die eigene Autorität zu stärken.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 159. Sitzung, S. 19748) Ob Hemmelgarn diese Erklärung auch für Polen, Ungarn und die USA anführen würde bleibt ungewiss.

 

Während also die AfD den Schutz der Bevölkerung und besonders den Schutz der am meisten gefährdeten Gruppen – vor allem ältere Menschen – unnötig findet, verweist sie auf der anderen Seite zurecht auf die hohen wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Pandemie-Maßnahmen. Bei der zentralen Frage, wie die Folgen der Krise vor allem für Normalbürger_innen und für die soziale gefährdeten Teile der Bevölkerung abgefedert werden können, steht die AfD jedoch – entgegen ihrer Selbstdarstellung – gerade nicht an deren Seite. Eltern, die angesichts von Kita- und Schulschließungen über hohe Belastungen bei der Vereinbarung von Kindern und Erfordernissen des Berufes in Corona-Zeiten klagen, werden von Martin Sichert als Jammerlappen dargestellt: „Reden wir doch mal über die Erkenntnisse, die wir in den letzten Wochen gewonnen haben. Wir alle haben gelernt, dass das Outsourcen betreuungsbedürftiger Familienangehöriger von den Familien an den Staat höchst problematisch ist. Die Eltern jammern, weil Kitas geschlossen sind und sich die Eltern nun, wie es früher selbstverständlich war, ganztägig um die Kinder kümmern müssen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 159. Sitzung, S. 19763) Folgerung aus der Krise ist für Sichert und die AfD demnach, weniger Berufstätigkeit von Frauen und zurück zum klassischen Rollenmodell: „Wenn uns die letzten Wochen eines gezeigt haben, dann, dass Deutschland eine Politik der Stärkung der Familie als Keimzelle der Gesellschaft braucht. Je mehr Kinder von Familienangehörigen betreut werden und je mehr Pflegebedürftige im Kreis ihrer Lieben umsorgt werden, umso besser kommt eine Gesellschaft durch eine Pandemie.“ (Ebd., S. 19764)

 

Derselbe Martin Sichert verweigert in der Debatte zu sozialstaatlichen Maßnahmen im Rahmen der Pandemie-Krise jeder Form der Anerkennung durch Geldprämien für die „systemrelevanten“ Beschäftigen, wie Pflege- und Verkaufspersonal oder gar Ausweitung der Sozialleistungen für die besonders von der Krise getroffenen Gruppen, alles mit Blick auf die Steuern zahlenden „Leistungsträger“, die der AfD besonders am Herzen liegen: „Mittels Erhöhungen von Sozialleistungen und Sonderprämien für einzelne Berufsgruppen geben Union und SPD immer mehr Geld aus, obwohl völlig unklar ist, wie das alles finanziert werden soll. Deutschland ist bereits jetzt weltweiter Spitzenreiter bei der Steuer- und Abgabenlast. Was Deutschland braucht, um nach der Krise wieder auf die Beine zu kommen, ist eine funktionierende soziale Marktwirtschaft wie zur Zeit Ludwig Erhards. Dafür müssten Steuern gesenkt, der Ökowahn beendet und zahllose bürokratische Vorschriften beerdigt werden. Dazu müsste die Regierung ab sofort aufhören, mit dem Füllhorn durchs Land zu rennen und jede Lobbygruppe zu bedienen, sondern endlich anfangen, vernünftig zu planen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 160. Sitzung, S. 19808)

 

Die gleichen neoliberalen Rezepte trägt Enrico Kommning in der Debatte zum Antrag der LINKEN für eine sozial und ökologischen Konjunkturprogramm (Drs. 19/19142) vor. Im Einklang mit der FDP vertritt der AfD-Redner hier die bekannten Konzepte der Marktradikalen: „Deshalb stimmen wir vielem zu, was Sie, meine Damen und Herren von der FDP, in Ihrem Antrag fordern. Es ist auch vieles Bekanntes dabei: Abschaffung des Soli, Entbürokratisierung, Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten. Was aber nicht passieren darf, ist eine weitere Belastung der Leistungsträger unserer Gesellschaft.“ (Ebd., S. 19931)

 

Schließlich fordert Ulrike Schielke-Ziesing die Union in der Auseinandersetzung mit der SPD zum Thema Grundrenten auf, bei ihrer Verweigerungshaltung zu bleiben: „Ich möchte hier aber an die Vernunft der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion appellieren. Stoppen Sie diese irrsinnige Grundrente!“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 161. Sitzung, S. 20033) Auch in der Corona-Krise haben die „kleine Leute“ nichts von dieser Partei zu erwarten.

 

Der von der AfD systematisch betriebene Geschichtsrevisionismus läuft in Corona-Zeiten leider weitgehend unter dem Radar, zielt aber auf das deutschnationale Publikum der Partei. Anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus am 8. Mai hatte sich schon Fraktionschef Alexander Gauland in eindeutiger Weise vernehmen lassen. So sei der Tag für die meisten Deutschen auch „ein Tag der absoluten Niederlage, ein Tag des Verlustes von großen Teilen Deutschlands und des Verlustes von Gestaltungsmöglichkeit“ (vgl. https://www.faz.net/aktuell/politik/geschichte/gauland-zum-8-mai-befreiung-oder-tag-der-absoluten-niederlage-16756628.html) gewesen. Götz Aly schrieb dazu treffend: „Die Deutschen hatten diese Möglichkeiten zwölf Jahre lang ausgetobt. Es lag im Interesse der ganzen Welt und im (damals von den meisten verkannten) Eigeninteresse der Deutschen, diese Gestaltungsorgie mit aller Gewalt zu beenden.“ (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/am-8-9-mai-versagte-der-bundespraesident-li.83257)

 

Im Bundestag brachte die AfD-Fraktion in dieser Woche den Antrag „Trauer um die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges mit einer Gedenkstätte Ausdruck verleihen“ (Drs. 19/19156) ein, mit dem sie in bekannter Täter-Opfer-Umkehr eine Relativierung deutscher Verantwortung und die Parallelisierung von deutschen Opfern mit den Opfern der NS-Vernichtungspolitik vornehmen will. Marc Jongens Argumentation funktioniert dabei vor dem Hintergrund der falschen Behauptung, es gäbe in Deutschland keine öffentliche Erinnerung an die eigenen Opfer des Krieges: „Lassen Sie uns daher diesen Jahrestag zum Anlass nehmen, um endlich auch für die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges eine Gedenkstätte zu errichten. Zentral in der Bundeshauptstadt gelegen, sollte sie über die einzelnen Opfergruppen, wie ich sie vorhin nannte, aber auch über die Opfer des Bombenkrieges in einem angeschlossenen Dokumentationszentrum auf dem heutigen Stand der Forschung informieren.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 160. Sitzung, S. 19943) Dass die ersten Jahrzehnte nach dem Ende des Faschismus vor allem in der Inszenierung der Deutschen als den eigentlichen Opfern der NS-Herrschaft bestand, dass an „Volkstrauertagen“ über Jahrzehnte die deutschen „Opfer“ – die eben Häufig auch Täter waren – im Zentrum standen, dass die Vertrieben nach 1949 ein eigenes Ministerium und bis heute eine wirksame Lobby haben, die gerade ein eigenes Museum in Berlin durchgesetzt hat – all das will Jongen mit der Behauptung der fehlenden Erinnerung an deutsche Opfer zum Verschwinden bringen.

 

Alle Debatten könne hier nachgelesen werde:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19159.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19160.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19161.pdf

 

 

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Sitzungswoche 6. bis 7. Mai 2020

 

Natürlich stand diese Sitzungswoche ganz im Zeichen der heftigen gesellschaftspolitischen Debatte zu den Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen und zur Frage des Tempos der Lockerungen dieser Maßnahmen. Die AfD hat in dieser Debatte nach wie vor keinen einheitlichen Standpunkt, ist aber angesichts auch der Proteste einer deutlich vernehmbaren Minderheit stark darum bemüht, sich zum Sprachrohr vor allem der Kritiker_innen der Maßnahmen zu machen. Ganz offensichtlich sehen Partei und Fraktion die Gefahr, dass sich eine Protestbewegung etablieren könnte, die nicht von der AfD dominiert wird oder gar in Konkurrenz zu ihr entsteht. War die Kritik der AfD im Bundestag im März noch darauf gerichtet, Pandemiemaßnahmen, Schulschließungen und Lockdown erfolgten viel zu zögerlich und langsam, kritisiert sie nun in Teilen diese Maßnahmen als völlig überzogen und unnötig. Die Spanne in der Fraktion zwischen Corona-Verharmlosern und solchen, die die Pandemie grundsätzlich ernst nehmen, ist groß.

 

Die Parlamentsdebatten nutze die AfD, um grundsätzliche Positionen mit dem Pandemie-Thema in Einklang zu bringen: Grenzen dicht, nationale Abschottung und Rückkehr zur traditionellen Familie, um außerhäusige Betreuung von Kindern und älteren Menschen möglichst zu vermeiden. Letzterer Punkt wurde von Nicole Höchst in der Debatte zum Thema Kitaöffnung vertreten. Die Pandemie habe gezeigt, dass nur das traditionelle Familienbild mit einem Haupternährer und häuslicher Kinderbetreuung Krisenfest sei: „Unsere sogenannte moderne Gesellschaftsordnung mit zwei arbeitenden Elternteilen, mit vielen Alleinerziehenden und ohne direkten Anschluss von Großeltern, stattdessen mit frühestmöglicher Fremdbetreuung, ist einer Pandemie nicht gewachsen. (…) Der Weg, der seit Jahrzehnten beschritten wurde, wird nun von der Realität bloßgestellt als das, was er ist: die drohende, durch die Pandemie vollendete Zersetzung von Familie, freiheitlicher Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. – Die traurige Wahrheit ist doch, dass aus dem Luxus für Frauen, arbeiten gehen zu können und zu dürfen, längst eine Art Zwang zum Lohnerwerb für beide Elternteile geworden ist.  (…) Die traditionelle Familie ist generationenfach erprobt pandemiekrisensicher; sonst würden wir alle nicht hier sitzen. Staatliche Kinderbetreuung wird diese niemals auch nur ansatzweise ersetzen können.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 157. Sitzung, S. 19478)

 

Während Höchst zumindest die Notwendigkeit einschränkender Maßnahmen in der Pandemie anzuerkennen scheint, ist das beim Abgeordneten Martin Reichardt ganz anders. In der Debatte zum Thema Elterngeld in der Pandemie gibt er sich als Verschwörungsmystiker zu erkennen und sieht die Maßnahmen als Ergebnis einer gezielten Angstkampagne von Regierung Medien: „Kinder sind Kinder und eben keine Virenschleudern. Kinder, die ihre Oma und ihren Opa nur noch mit Mundschutz und eingeschränkt besuchen dürfen, Kinder, die nicht mit ihren Freunden spielen können, diese Kinder werden ohne wissenschaftlich fundierte Grundlage als Coronaherde diffamiert. Kinder sind Opfer einer Panikmache der Regierung. (…) Die Regierung – das muss hier auch mit trauriger Stimme gesagt werden – schürt eine Urangst der Menschen. Es ist die Urangst um das eigene Leben, um das Leben von Angehörigen. Denn ohne Panik, ohne Angst können sich Frau Merkel und Herr Söder nicht als Retter der Nation darstellen. Unabhängige Medien? Fehlanzeige! Virologen, die eine andere Meinung vertreten als die der Experten der Bundesregierung, werden verleumdet und totgeschwiegen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 158. Sitzung, S. 19543 f.) Natürlich muss er in diesem Zusammenhang die Falschbehauptung, die Regierung plane eine „Impfpflicht“, verbreiten, um sich dem Publikum von u.a. Ken Jebsen anzudienen.

 

Ausgerechnet die AfD will sich gegenwärtig als Hüterin der Grundrechte inszenieren – eine Partei, die diese Grundrechte einem größeren Teil der Bevölkerung systematisch vorenthalten will und wegen der Missachtung der Menschenwürde und des Gleichheitsgrundsatzes sogar ins Visier des Inlandsgeheimdienstes geraten ist. Beatrix von Storch spricht von einem „Notstandsregime“ und von einem „Seuchenregiment“, sieht aber vor allem in der Schließung der Kirchen zu Ostern einen Ausdruck „der Gleichgültigkeit und der Respektlosigkeit (…) gegenüber unserer eigenen christlichen Kultur“ (Ebd., S. 19552) woraus sie sogleich das „Ende der Glaubensfreiheit“ folgert. Schließlich will der Abgeordnete Stefan Keuter, ganz in der Diktion manches Aluhutträgers, die Verantwortlichen für die Pandemie-Politik vor einem Strafgericht sehen: „Wenn Sie mich fragen, gehören Sie nicht vor einen Untersuchungsausschuss, sondern vor ein Strafgericht.“ (Ebd., S. 19587)

 

Ist es bei Keuter, Reichardt, von Storch und anderen der Lockdown, der der Regierung vorgeworfen wird, so findet sich bei Leif-Erik Holm der gegenteilige Vorwurf, nicht schnell und konsequent genug gehandelt zu haben: „Die Bundesregierung hat diese Pandemie am Anfang auf die leichte Schulter genommen. Statt früh zu reagieren, hat Minister Spahn noch im Januar beschwichtigt und behauptet, wir seien gut vorbereitet. In der Zeit hätte er sich mal besser tatsächlich auf diese Pandemie vorbereitet. Warum gab es trotz der bekannten Risikoanalyse von 2012 keine ordentliche Bevorratung mit Masken und medizinischem Gerät? Warum konnte in Heinsberg und anderswo noch Karneval gefeiert werden? Warum gab es damals keinen Einreisestopp?“ (Ebd., S. 19632)

 

Aber wie schon bei anderen Themen kommt es der AfD nicht auf inhaltliche Konsistenz, sondern auf maximale Aufmerksamkeit an. Für diese sorgt seit einigen Monaten verlässlich Karsten Hilse, seines Zeichens oberster Klimaleugner-Priester der AfD-Fraktion aber auch sonst ein verbaler Scharfmacher – der zum Glück auch in dieser Woche krachend bei der Wahl zum Vizepräsidenten scheiterte. Hilse hat in einem offenen Brief die Polizei zum Ungehorsam aufforderte und ihr nahelegte, sich bei den Demonstrationen „auf die Seite des Volkes“ zustellen, wovon sich Fraktionschef Gauland sogleich distanzierte (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/afd-corona-demonstrationen-101.html). In seiner Rede zum Thema Dürre und Klimaschutz herrscht er Zwischenrufer mit der Bemerkung: „quatschen Sie hier nicht andauernd blöd rum“ an, um danach sämtliche Corona-Maßnahme als überflüssig und nutzlos zu brandmarken: „Sie wollen allen, die jetzt schon durch die vollkommen überzogenen, unnötigen und gegen die Ausbreitung des Virus komplett wirkungslosen Maßnahmen der Bundesregierung am Boden liegen, den Todesstoß versetzen und somit Millionen Menschen ihrer Existenz berauben. Am Boden liegen aber nicht nur bestimmte Zweige der Industrie, der mittelständischen Wirtschaft, Gastronomie, Fitnesscenter usw., auch die Demokratie in unserem Land hat schweren Schaden genommen. Die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte wurden und werden in einem seit der Gründung der Bundesrepublik nie dagewesenen Ausmaß ausgehebelt. Deutschlandweit gehen Zehntausende Menschen zu Recht auf die Straße.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 158. Sitzung, S. 19662) Schließlich ruft er mit Bezug auf das Grundgesetz zum „Widerstand“ auf und nutzt den Bundestag zur Verstärkung der Verschwörungsmythen, von denen Teile der AfD zu profitieren hoffen.

 

Wer zahlt für die Kosten der Krise? Wenn es nach der AfD geht auf jeden Fall die kleinen Leute und nicht das große Kapital. Den LINKEN Antrag „Von Dänemark lernen – Keine Staatshilfen für Konzerne in Steueroasen oder Gewinnentnahmen wie Dividenden und Aktienrückkäufe (Drs. 19/18942; http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/189/1918942.pdf), den Fabio De Masi hervorragend begründet (https://dbtg.tv/fvid/7444290), lehnt Stefan Keuter für die AfD vehement ab. Steuerbetrug, untertarifliche Bezahlung und horrende Managergehälter und Boni auf Kosten der Allgemeinheit – für die AfD alles kein Problem: „Was bitte ist daran so schlimm, wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmer auf legalem Wege versucht, seine Steuerlast zu reduzieren, wenn er Gehälter frei verhandelt, Bonifikationen für leistungsfähige Manager frei festsetzt und natürlich seine Aktionäre mit Dividenden entsprechend vergütet?“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 158. Sitzung, S. 19587) Was dagegen auf jeden Fall verhindert werden muss ist jede Form der öffentlichen und damit gesellschaftlichen Einflussnahme auf Unternehmensentscheidungen: „Wir müssen dringend über die Rolle des Staates sprechen. Wir als AfD sagen: Der Staat hat sich einzig und allein auf die Schaffung von guten Rahmenbedingungen für Unternehmen und Unternehmer zu beschränken und sich nicht in das operative Geschäft einzumischen.“ (Ebd.)

Steuergelder darf die öffentliche Hand in Milliardenhöhe geben, Einfluss dagegen in keiner Weise haben. So stellt sich nicht nur die FDP, sondern auch die AfD die Marktwirtschaft vor – frei von jeder sozialen Bindung.

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19157.pdf  

https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19158.pdf#P.19583

 

 

 

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Aktueller Begriff Vor 75 Jahren: Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945

 

Mit der Ankunft sowjetischer Truppen am 27. Januar 1945 im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz endete eines der dunkelsten Kapitel in dem von schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit gekennzeichneten Zivilisationsbruch der Nationalsozialisten. Wie kaum ein anderer Ort steht Auschwitz für die rassenideologisch motivierte planmäßige und industriell durchgeführte Massenvernichtung von Juden und anderen gemäß der nationalsozialistischen Rassen- und Herrschaftsideologie für „lebensunwert“ erklärten Opfergruppen. Der Aufbau des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz begann mit der von Reichsführer-SS Heinrich Himmler im April 1940 angeordneten Errichtung des am westlichen Stadtrand von Auschwitz (poln. Oświęcim) gelegenen Stammlagers (Auschwitz I) auf dem Gelände einer ehemaligen polnischen Kaserne. Ausschlaggebend für die Auswahl der 1939 von der Wehrmacht besetzten und später vom Deutschen Reich annektierten Stadt und Region Auschwitz als Standort für ein Konzentrationslager waren u.a. dessen Eisenbahnanbindung, ausreichende natürliche Wasservorkommen und die abgeschiedene Lage des Distrikts. Bereits im Mai 1940 wurden aus Dachau deportierte deutsche und (nichtjüdische) polnische politische Gefangene, später auch sowjetische Kriegsgefangene in das von SS-Obersturmbannführer Rudolf Höß als erstem Kommandanten geleitete Lager aufgenommen. In der Folgezeit wurde das Lager sukzessive zu einem riesigen Lagerkomplex erweitert. Der Kernbereich des Lagers umfasste zur Zeit seiner größten Ausdehnung eine Fläche von ca. 40 km2 und stand seit 1943 als eigenständiger „Amtsbezirk Auschwitz“ unter ausschließlicher SS-Verwaltung. Neben dem Stammlager gehörten zum Lagerkomplex Auschwitz noch das Vernichtungslager Birkenau (Auschwitz II), das auf Kosten der I.G. Farben für die Inhaftierung von Häftlingsarbeitern errichtete Lager Monowitz (Auschwitz III), zahlreiche ebenfalls der Unterbringung von Zwangsarbeitern dienende Außenlager sowie eine Reihe von landwirtschaftlichen Betrieben und industriellen Produktionsstätten, die von großen Industriekonzernen (wie den Buna-Werken der I.G. Farben) oder von SS-Wirtschaftsunternehmen betrieben wurden. Für den Auf- und Ausbau des Lagerkomplexes waren die einstigen Bewohner der Region umgesiedelt, verhaftet oder ermordet sowie Gebäude und Grundstücke enteignet und der SS zur Verfügung gestellt worden. In den überfüllten Lagern mit hygienisch katastrophalen Zuständen verstarben zahlreiche Häftlinge an Unterernährung und Krankheit oder fielen den Folgen von Haft und Folter, medizinischen Experimenten oder den unmenschlichen Bedingungen der Zwangsarbeit zum Opfer. Eine große Zahl der Gefangenen wurde bei Massenerschießungen hingerichtet oder durch Giftinjektionen getötet. Im Herbst 1941 wurden sowjetische Kriegsgefangene erstmals durch den Einsatz des Giftgases Zyklon B ermordet. Mit der Inbetriebnahme des ursprünglich als Kriegsgefangenenlager konzipierten, aber noch während der Bauphase als Vernichtungslager für die Durchführung der so genannten „Endlösung der Judenfrage“ ausgebauten Lagers Birkenau Anfang 1942 wurde Auschwitz zum Hauptort der industriellen Vernichtung von Juden und Angehörigen anderer zur Tötung vorgesehener Personengruppen aus ganz Europa. Die Ermordung der Opfer mit Zyklon B in Birkenau erfolgte anfangs in zwei provisorisch zu Gaskammern umgebauten Bauernhäusern („Bunker I und II“). Die Leichen wurden zunächst in Massengräbern verscharrt, später aber auf

Nr. 02/20 (24. Januar 2020)  © 2020 Deutscher Bundestag

 

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung

Befehls Himmlers exhumiert und verbrannt. Da die Kapazitäten der beiden Bunker schon bald nicht mehr ausreichten, um die immer größere Zahl der aus Deutschland und den besetzten Gebieten nach Auschwitz deportierten Häftlinge zu töten, wurden für die Vergasung und die anschließende Leichenverbrennung im Lauf des Jahres 1943 vier neue „hocheffiziente“ Krematorien mit Entkleidungsräumen, Gaskammern und Einäscherungsanlagen in Betrieb genommen.  Die Aufnahme der Deportierten in Birkenau erfolgte nach einem gleichbleibenden Muster: Nachdem die mit Zügen nach Auschwitz deportierten Personen unter Zurücklassung ihres Gepäcks die Waggons verlassen hatten, mussten sie sich auf der Rampe vor dem Lager aufstellen, wo sie nach Alter und Geschlecht in Gruppen unterteilt wurden. Anschließend selektierten Ärzte die als arbeitstauglich angesehenen Personen für den Arbeitseinsatz im Lager und den angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben aus. Die als arbeitsunfähig eingestuften Häftlinge wurden direkt zu den Krematorien gebracht, wo sie sich zur scheinbaren Vorbereitung eines Arbeitseinsatzes für eine „Desinfektion“ zu entkleiden hatten. Anschließend wurden sie von SS-Leuten in die Gaskammern geführt und – nachdem das Wachpersonal die Kammern verlassen hatte – durch seitwärts oder von oben einströmendes Gas getötet. Die eigentliche Vergasung, die anschließende Entfernung von Goldzähnen und Frauenhaaren sowie die Einäscherung der Leichen wurden von aus jüdischen Häftlingen gebildeten Sonderkommandos ausgeführt. Deren Mitglieder wurden später selbst in den Gaskammern ermordet, um die Zahl der Mitwisser so gering wie möglich zu halten. Die gesamte Hinterlassenschaft der Ermordeten wurde in den Lagern sortiert und wiederverwertet bzw. zur Bereicherung von SS- und Wehrmachtsangehörigen verwendet. Zwischen Mai 1940 und Januar 1945 wurden ca. 1,3 Millionen Menschen – darunter 1,1 Millionen Juden – aus Deutschland und den besetzten Gebieten nach Auschwitz deportiert. Mindestens eine Million der ca. 6 Millionen durch das nationalsozialistische Regime ermordeten europäischen Juden kam hier ums Leben. 900.000 als nicht arbeitstauglich bewertete Juden wurden unmittelbar nach Ankunft in den Gaskammern getötet. Nach derzeitigem Forschungsstand wurden insgesamt mindestens 1,1 Millionen Menschen in Auschwitz ermordet. Neben den Juden als größter Opfergruppe handelte es sich dabei um Sinti und Roma, sowjetische Kriegsgefangene sowie Angehörige verschiedener Nationalitäten, insbesondere Polen, die in Opposition zur nationalsozialistischen Herrschaft standen oder sie aktiv bekämpft hatten. Nur ca. 60.000 inhaftierte, vor allem nichtjüdische Personen haben Auschwitz überlebt. Nach einem gescheiterten Aufstand von Angehörigen der Sonderkommandos, bei dem auch eines der Krematorien gesprengt wurde, und angesichts der anrückenden Sowjettruppen ordnete Himmler Ende November 1944 die Einstellung der Vergasungen an. Zeitgleich wurde mit dem Abbruch der übrigen Krematorien, dem Abriss von Baracken sowie der Vernichtung der Geheimakten begonnen. Das letzte funktionsfähige Krematorium wurde erst am 26. Januar 1945, einen Tag vor der Befreiung des Lagers gesprengt. Von den ca. 58.000 Gefangenen, die Mitte Januar 1945 auf den „Todesmarsch“ in weiter westlich gelegene Lager geschickt wurden, überlebten viele nicht, so dass am Ende nur noch 40.000 Häftlinge den vorgesehenen Zielort erreichten. Nachdem die SS-Wachmannschaften die Lager geräumt hatten, liquidierten SS-Mordkommandos noch rund 700 der zurückgebliebenen marschunfähigen Lagerinsassen, bevor sie sich selbst nach Westen absetzten. Als sowjetische Truppen im Rahmen der vorgezogenen Offensive zur Abschneidung des oberschlesischen Industriegebiets von der deutschen Kriegswirtschaft am 27. Januar 1945 die Auschwitzlager erreichten, befanden sich dort noch 7.000 Menschen. Die meisten von ihnen waren gesundheitlich schwer angeschlagen und mussten medizinisch behandelt werden; rund 200 Auschwitz-Überlebende sind in den Tagen nach der Befreiung verstorben. 

 

Literatur - Piper, Franciszek (1999). Auschwitz 1940-1945. Oświęcim.  - Willems, Susanne; Schumann, Frank; Schumann, Fritz (2017). Auschwitz. Die Geschichte des Vernichtungslagers. Berlin.

Verfasser: Wilhelm Weege; Annika Fleck – Fachbereich WD 1 (Geschichte, Zeitgeschichte und Politik

 

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Sitzungswoche 15. bis 17. Januar 2020

 

Aufsetzungszeiten im Bundestag zeigen an, wie wichtig dem jeweiligen Einbringer der Initiative das Thema ist. Zentrale Themen sollen in der Kernzeit am Donnerstagvormittag platziert werden, um die größtmögliche Chance medialer Beachtung zu eröffnen. Insofern war die Aufsetzung des AfD-Antrags „Finanzielle Lasten der Migrationspolitik umfassend offen legen“ (Drs. 19/16488) in diesem Zeitfenster nur folgerichtig, denn nach wie vor ist dieses Thema der maßgebliche Treiber der Fraktion.

 

Schon der Titel macht klar, worum es der AfD geht: Migratinnen und Migranten als Kostenfaktor und Last der deutschen Steuerzahler/innen: „Unbegrenzt Geld für Migration, aber der deutsche Arbeitnehmer, der Jahrzehnte einzahlt, bekommt nichts Anständiges mehr heraus! Das ist pure Abzocke. Das lassen sich die Bürger nicht länger gefallen“ – so die Quintessenz der Rede von Gottfried Curio (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 140. Sitzung, S. 17469). Aber Curio nutzt ein ganzes Stakkato an Zahlen und Behauptungen, die zu entwirren, widerlegen, einzuordnen viel Mühe und Aufwand kostet, die aber dem AfD-Anhänger als schnelles, zahlenbewährtes Argument im Alltagsgespräch dienen sollen. Da wird munter mit Summen hantiert: „1.000 Milliarden“ habe die bisherige Migrationspolitik laut Hans-Werner Sinn gekostet, um gleich danach die jährlichen Kosten mit „50 Milliarden“ anzugeben. Die Bundesregierung bezifferte die Kosten für das Jahr 2018 – nach Überzeugung von Fachleuten unseriös und zu hoch – auf 23 Mrd. Euro, eine Summe die von Curio gleich mal verdoppelt wird. Erst in der Rede von Gesine Lötzsch (LINKE) erfährt man, dass in diesen 23 Mrd. Euro auch die Bundeswehreinsätze etwa in Afghanistan stecken, die hier nicht als Ausdruck imperialer Ansprüche Deutschlands sondern als Fluchtursachenbekämpfung ausgegeben werden. Nicht wenige Fachleute sehen in den westlichen „Menschenrechtkriegen“ eine der zentralen Fluchtgründe.

 

Curio ficht das nicht an, er liefert das für ihn nützliche Zahlenset: „Ein funktionierender Sozialstaat würde doch vor allem die Armut seiner Bürger reduzieren und die Belastung der Steuerzahler senken. Die inländerfeindlichen Ideologen dieser Regierung aber haben ganz andere Prioritäten: riesige Geldströme für eine absurde Energiewende, die Vollversorgung Hunderttausender Wirtschaftsmigranten, die Subventionierung anderer EU-Staaten und demnächst von ganz Afrika. Wir fordern Priorität für die Wohlfahrt unserer Bürger statt für Unberechtigte, statt Dauerwillkommensparty der Illegalität wieder Vorfahrt für Recht und Vernunft. 37 Prozent der Hartz-IV-Leistungen gehen an Ausländer, die nur 13 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Seit 2007 haben sich Hartz-IV-Leistungen an Ausländer auf 13 Milliarden Euro jährlich verdoppelt. Die Hartz-IV-Quote der Zuwanderer ist mit 60 Prozent siebenmal höher als bei der Gesamtbevölkerung. Diese Regierung forciert Zuwanderung von Leuten in Millionenstärke, die, ohne je zu arbeiten und Steuern zu zahlen, die gleichen Sozialleistungen erhalten wie die, die diese Leistungen finanzieren müssen.“ (Ebd.) Der letzte Satz ist zentrales Argument der AfD und trifft auf Zustimmung weit über die AfD-Anhängerschaft hinaus. Hier muss sich linke Gegenargumentation bewähren und sich der von Curio vorgegebenen Logik des Kampfes unten gegen unten entziehen. Denn das Argument funktioniert nur, solange von einem ohnehin zu kleinen Kuchen ausgegangen wird, der den Angestellten des Bäckers von den Neueingestellten weggegessen wird. Die Idee, die Backstube zu übernehmen und einen Kuchen zu backen, der locker für alle reicht, will die AfD mit allen Mitteln verhindern. Auch dafür ist das Neidargument zentral: „Und knapp 8 Milliarden Euro für die Bekämpfung von Fluchtursachen – komplett hinausgeschmissenes Geld. Der Lebensstandard in Afrika wird nie dem in Europa entsprechen können. Selbst Hängematte hier bringt mehr als Arbeiten dort. Aber von dem dorthin überwiesenen Geld können sich noch mehr den Migrationstrip hierher leisten. Nutzen null, Schaden gigantisch!“ (Ebd.)

 

Duktus und Art der Argumentation von Curio rechtfertigen die von Helge Lindh (SPD) genutzte Charakterisierung der Curio-Rede als schlechtgemachten „Goebbels-Verschnitt“, die er auch trefflich begründet: „Auf einem Plakat des Rasseamtes der NSDAP aus dem Jahr 1938, zu finden als Quelle im Deutschen Historischen Museum, findet sich, passend zu einer entsprechenden Abbildung, folgende Aufschrift – ich zitiere –: ‚60 000 RM kostet dieser Erbkranke die Volksgemeinschaft auf Lebenszeit‘. Zweiter Satz – ich zitiere –: ‚Volksgenosse – das ist auch Dein Geld‘. Wer solche Anträge stellt wie die AfD-Fraktion, wer solche Reden hält, weiß, in welche Tradition er sich einreiht, nämlich in diese Tradition.“ (Ebd., S. 17472)

 

Dass bürgerliche Parteien, zu denen auch die AfD gehören will und wohl auch überwiegend gehört, eine erstaunliche Nähe zu den Traditionen des deutschen Adels aufweisen, konnte man in der Debatte zum LINKEN-Antrag „Keine Entschädigung an Nachkommen der Monarchie“ (Drs. 19/14729) entnehmen. Auch Alexander Gauland stellt sich hier schützend vor das Haus Hohenzollern, denen er keine aktive Beförderung des Nationalsozialismus unterstellen will. Interessant ist hier die geschichtspolitische Konstruktion des Freispruchs, mit der der AfD-Fraktionschef Verantwortung und Schuld generell zum Verschwinden bringt: „Seien wir also gnädig mit den Hohenzollern. Sie haben nur die Fehler gemacht, die leider viele unserer Großväter und Großmütter millionenfach auch gemacht haben. Insofern waren sie, was schon Walther Rathenau kurz nach der Niederlage von 1918 über Wilhelm II. festgestellt hat: ein fast perfektes Symbol für die Verirrungen eines Volkes, bei denen wir sie jetzt nicht alleine lassen sollten.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 140. Sitzung, S. 17494) „Verirrungen“ waren das also und alle waren gleichermaßen daran beteiligt. Wenn es alle waren war es keiner und schon muss man sich „diese zwölf Jahre nicht länger vorhalten lassen“, wie es Gauland an anderer Stelle formulierte. Marc Jongen will die Debatte für die gewünschte Renaissance eines positiveren Preußenbildes nutzen und sieht den von anerkannten Historikern (Ulrich Herbert, Martin Sabrow) als Nazibefürworter gekennzeichneten Kronprinz Wilhelm als „eine der politisch zurückhaltendsten und am wenigsten kompromittierten Personen.“ (Ebd., S. 17500). In den Dokumenten finden sich Forderungen von Wilhelm aus den frühen 1930er Jahren, dass man „mal eine Anzahl von Kommunisten aufs Pflaster“ legen müsse, womit er die Aktionen der SA befeuern wollte. Für Jongen, der LINKEN und Grünen in der Debatte „Antifa-Methoden“ vorwirft, sicherlich kein Problem. Die unterhaltsame Debatte kann hier eingesehen werden: https://dbtg.tv/fvid/7414004

 

Auch Nazigewalt ist der AfD keinen Redebeitrag wert. In der von der Regierung beantragten Aktuellen Stunden zum Thema „Kommunalpolitiker, Polizei und Rettungskräfte vor Drohungen und Gewalt wirksam schützen“ schafft es Martin Hess für die AfD nicht einen einzigen Satz zu Bedrohungen und Anschlägen von rechts auf Kommunalpolitiker_innen zu sagen und stattdessen die AfD als das zentrale Opfer politischer Gewalt darzustellen.

 

Die weiblichen Abgeordneten der AfD sind in den letzten Woche fast unsichtbar geworden, jetzt durfte Nicole Höchst zum fraktionsübergreifenden  Antrag „Mehr Frauen in den Deutschen Bundestag – Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für gesetzliche Regelungen und weiteren Maßnahmen“ reden. „Warum müssen ausgerechnet in den Parlamenten mehr Frauen sein?“, das war die Leitfrage von Höchst, die sie klar negativ beantwortete: „Weil sie bessere Politik für Frauen machen? Meine Damen, Sie machen sich lächerlich. Überwiegend Herren haben all dem zugestimmt, was wir heute als Errungenschaften für Frauen feiern.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 140. Sitzung, S. 17549) Das ganze Ansinnen, die Frage nach dem Geschlecht überhaupt zum Thema zu machen, wird von Höchst abgelehnt: „Ihr Ansinnen, meine Damen – das müssen Sie sich leider sagen lassen –, ist ein zutiefst sexistisches, weil es vor die Dämmerung der Frauenbewegung zurückmöchte und Menschen zunächst danach beurteilt, ob sie Holz vor der Hütte haben oder eben nicht.“ (Ebd., S. 17548) Schließlich fordert sie die Männer im Saal dazu auf, sich das nicht länger gefallen zu lassen: „Meine Herren, wie lange wollen Sie sich eigentlich den Quatsch der neid- und machtgetriebenen Quotenpolitik allein zu Ihren Lasten noch gefallen lassen?“ (Ebd., S. 17549)

 

Schließlich versucht sich die AfD immer wieder darin, neue Begriffe zu prägen, um eigne Stichworte in aktuellen Debatten wie der Klima-Debatte zu platzieren. Während Karsten Hilse alle Maßnahmen der Klimapolitik nur noch als „Neosozialismus“ bezeichnet, versuchte es der Abgeordnete Harald Weyel mit der Behauptung eines „klimakommunistischen Umbau(s) Europa(s).“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 141. Sitzung, S. 17659). Eingebaut wird das Ganze in eine Bekenntnis zu freiem Wettbewerb, wobei Weyel offenbar Keynesianismus und Kommunismus durcheinander bringt oder als dasselbe ansieht: „Staatsverschuldung, Zentralismus und Umverteilung sind bei Ihnen allen Trumpf. Es geht hierbei um die Bilanz aller bisherigen keynesianischen Experimente, die den jetzigen Klimakeynesianismus begründen sollen. Nichts anderes ist der New Deal à la Brüssel. Im Gewande der Klimapolitik kommt aber nicht nur der Klimakeynesianismus daher, (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist es jetzt Kommunismus oder Keynesianismus? Das ist schon entscheidend!) sondern der real existierende Klimakommunismus einer gefühlten supranationalen UNO-Pseudoweltregierung (…).“ (Ebd.)

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19139.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19140.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19141.pdf

 

 

Sitzungswoche 9.-11. Dezember 2019

 

Mit der Aktion „Defend Europe“ wollte die Identitäre Bewegung 2017 die Hilfe ziviler Seenotrettungsschiffe im Mittelmeer behindern, um den auf AfD- und Pegida-Veranstaltungen oft gehörten Schlachtruf „Absaufen“ in die Tat umzusetzen. Mit parlamentarischen Mitteln bringt die AfD im Bundestag denselben Wunsch zum Ausdruck, wenn sie in einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Maier aus Sachsen süffisant nach der „Schadstoffbelastung durch Seenotrettung“ fragt (vgl. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/155/1915585.pdf). Man kann sich die zynische Freude der AfD-Mitarbeiter_innen bei der akribischen Recherche zu den Rettungsschiffen direkt vorstellen.

Nachdem die AfD-Fraktion die Veranstaltung zu den ‚guten Seiten‘ des deutschen Kolonialismus in der letzten Woche durchgeführt hat (vgl. Bericht zur letzten Sitzungswoche und hier: https://www.nzz.ch/international/afd-schamhafter-versuch-den-kolonialismus-zu-rehabilitieren-ld.1527975), hat sie mit einem Antrag „Die deutsche Kolonialzeit kulturpolitisch differenziert aufarbeiten“ thematisch nachgelegt (vgl. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/157/1915784.pdf). Hier heben der Antragsteller Marc Jongen und die Fraktion hervor, dass die deutsche Kolonialzeit dazu beigetragen habe, Afrika aus „archaischen Strukturen zu lösen“, dass es sich bei den deutschen Massakern an den Herero und Nama um „unverhältnismäßige Härten und Grausamkeiten“ gehandelt habe, dass es aber „keinen Anlass für Entschädigungszahlungen“ gäbe. Beklagt wird, dass die „gewinnbringenden Seiten der deutschen Kolonialzeit erinnerungspolitisch keinen Niederschlag finden“ – womit nicht die ökonomische Ausbeutung der Länder gemeint ist. Zwölf Seiten und 74 Fußnoten voller Ungeheuerlichkeiten, auf denen die AfD sich zum Anwalt des ‚weißen Mannes‘ macht, der seine Zivilisationsleistung während des Kolonialismus endlich gewürdigt sehen will.

 

Als letztes Beispiel wohin die Reise mit der AfD geht, wenn sie erstmal Anfragen und Anträge in reale Politik umsetzen kann, verweise ich auf den Antrag „Opferbereitschaft deutscher Soldaten anerkennen – Einführung eines Verwundetenabzeichens in der Bundeswehr“ (vgl. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/157/1915736.pdf).  Verstärkte Sichtbarmachung des Militärs in der Gesellschaft, und Anerkennung von Kampf und Männlichkeit als zentrale Tugenden ist das Ziel.

 

Einige dieser Themen spiegelten sich auch in der Parlamentswoche wider, so der Antrag zur „Opferbereitschaft deutscher Soldaten“. Jens Kestner nutzt seine Rede für ein Bekenntnis zum Militarismus preußischer Prägung: „Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf den Tribünen, Zuschauer vor den Fernsehbildschirmen, Kameraden in den Kasernen der Einsatzgebiete und deren Familien! ‚Die Armee ist die vornehmste aller Institutionen in jedem Lande; denn sie allein ermöglicht das Bestehen aller übrigen Einrichtungen. Alle politische und bürgerliche Freiheit, alle Schöpfungen der Kultur, der Finanzen stehen und fallen mit dem Heere.‘ Das sagte zu seiner Zeit Otto Fürst von Bismarck. Ersetzen Sie in der heutigen Zeit die Begrifflichkeit ‚Heer‘ mit der Bundeswehr.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 133. Sitzung, S. 16609)

 

Waffenträger genießen bei der AfD hohes Ansehen, weshalb sie sich vehement gegen die in dieser Woche verabschiedete Verschärfung beim Waffenrecht aussprach. Das von der AfD kampagnenmäßig betriebene Thema der „Messerangriffe“ wird auch im Gesetz der Bundesregierung berücksichtig und die Möglichkeit von Waffen- und Messerverbotszonen geschaffen. Dass passt dem AfD-Redner Martin Hess aber auch nicht, weil es sich um allgemeine und nicht ethnisch auf Muslime spezifizierte Verbotszonen handelt – die er im Innenausschuss noch gefordert hatte: „Derart sozialisierte Personen können Sie nicht mit Waffenverbotszonen beikommen. Da hilft nur eines: Sofort abschieben und am besten gar nicht erst in unser Land lassen! Wir brauchen keine Waffen- und Messerverbotszonen. Wir brauchen endlich eine Kurskorrektur in der Migrationspolitik.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 135. Sitzung, S. 16858)

 

Muslimische Zuwanderung gilt der AfD nach wie vor als die größte Gefahr, für Jürgen Braun ist „der Islam [nicht der Islamismus, G.W.] (…) weltweit die größte Gefahr für die Menschenrechte.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 134. Sitzung, S. 16668) und auch bei Iris Harder-Kühnel darf beim Thema „Frauen in Frauenhäusern“ die muslimische Migration nach Deutschland als zentraler Grund für Gewalt gegen Frauen nicht fehlen: „Und es ist Ihre Politik, die ein Klima der Gewalt gegen Frauen massiv begünstigt. Hören Sie gut zu! Wer Frauen schützen will, der muss sich auch ideologiefrei mit den Ursachen für die angestiegene Gewalt gegenüber Frauen und Kindern in Deutschland auseinandersetzen. Die Fakten liegen auf dem Tisch: Gegen Frauen gerichtete Gewalt wird stark überproportional von Migranten begangen. (…) Es ist Ihre Politik der grenzenlosen Migration, die millionenfach archaische Vorstellungen nach Deutschland gebracht hat (…).Wer aus Gründen devoter Kultursensibilität, politischer Korrektheit oder schlicht ideologischer Feigheit absichtlich ganze Tätergruppen und deren kulturelle und religiöse Hintergründe ausblendet, der befördert eine Kultur der Gewalt gegen Frauen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 134. Sitzung, S. 16781)

 

Bei anderen AfD-Rednern hat man den Eindruck, sie freuten sich auch mal über Gewalt gegen Frauen und sei es nur, um ihr Weltbild bestätigt zu sehen. Zum Grüne-Antrag „Klimabedingte Migration, Flucht und Vertreibung“ sagt Markus Frohnmaier – mit Blick auf die Antragstellerin Claudie Roth, der er im Zusammenhang mit den Silvesterereignissen in Köln 2016 schon einmal indirekt sexuelle Belästigung wünschte und sie der „Mitvergewaltigung“ beschuldigte: „Unter Punkt 27 des Antrags von Frau Roth finden wir die Forderung nach Einführung eines ‚Klimapasses‘. Frau Roth möchte jetzt also sogenannten Klimaflüchtlingen ein weltweites Recht auf Migration einräumen, damit in Zukunft nicht nur am Silvesterabend auf der Kölner Domplatte getanzt werden kann, sondern das ganze Jahr. Dabei gibt es gar keine Klimaflüchtlinge. Das sind grüne Fake News.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 135. Sitzung, S. 16869) AfD und rechte Portale haben daraus gleich eine Kampagne gemacht und Roth die Forderung nach Einbürgerung von 140 Millionen Klimaflüchtlingen unterstellt, was zwar ohne jeden inhaltlichen Bezug aber dennoch von großer Wirkung ist (vgl. https://www.tagesschau.de/faktenfinder/klimapass-101.html).

 

Platter Antikommunismus und totalitarismustheoretische Ansätze sind Schnittmengen zwischen AfD und Union. So hatte die AfD vor Wochen einen Antrag zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer von Sozialismus und Kommunismus eingebracht, der jetzt von der Koalition mit einem Antrag „Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland errichten“ faktisch umgesetzt wird. Für aggressiven Antikommunismus ist in der AfD-Fraktion vor allem Jürgen Braun zuständig, der das beim LINKEN-Antrag „Menschenrecht auf Frieden anerkennen und umsetzen“ auch voll und ganz erfüllt. Zum Thema redet er zwar nicht, sagt aber, was ihm auf dem Herzen liegt: „71 Prozent der Menschen haben zum Beispiel das Gefühl, dass sie ihre wahre Meinung zur Flüchtlingsfrage nicht sagen dürfen – 71 Prozent! Ein Klima der Angst, in dem keiner sagt, was er meint, ist Totalitarismus, das ist vor allem auch Sozialismus, das ist DDR 2.0. Das ist es, was Die Linke will. Hass und Hetze nennen Sie alles, was nicht totalitär, was nicht links-grün ist. Hass und Hetze, das sind Begriffe aus dem Wörterbuch der Diktatur, aus dem Wörterbuch des Undemokraten. Die Linke möchte in kommunistischer Tradition Frieden als Menschenrecht festschreiben lassen. Aber dieses scheinbare Recht ist Fake Law. Was Die Linke in Wirklichkeit will, ist Friedhofsruhe – eine Friedhofsruhe, wie sie das typische Kennzeichen eines kommunistischen Staates immer gewesen ist. (…) Sie von der Linken träumen offenbar wirklich von einer DDR 2.0. Sie möchten Ihre totalitäre SED-Zeit zurück. Als Sie sich noch SED nannten, haben Sie Krieg gegen das eigene deutsche Volk geführt. Sie haben Ihre Landsleute erschießen lassen – an der Mauer und an der innerdeutschen Grenze –, und Sie führen heute noch Krieg gegen Andersdenkende. (Aydan Özoğuz [SPD]: Wer hat eigentlich diesen Vorschlag vor ein paar Jahren gemacht?) Sie haben es zu verantworten, dass Hubertus Knabe entlassen wurde, der Mann, der wie kein anderer über das SED-Unrecht informiert hat. (Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: An der Grenze auf Frauen und Kinder schießen – wer wollte das? Auf die Frauen und Kinder schießen!).“ (Ebd., S. 16906 f.)

 

Abschließend noch eine beunruhigende, von mir nicht überprüfte Behauptung des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion Bernd Baumann, aus der Geschäftsordnungsdebatte zu den veränderten Debattenzeiten des Bundestages, gegen die sich die AfD als einzige Fraktion ausgesprochen hat: „Fast 90 Prozent der Bevölkerung sind heute im Internet, und auf der Hauptplattform für Parlamentsreden, auf YouTube, zeigt sich: Im letzten Monat kamen CDU/CSU und SPD, also die Regierungsfraktionen, zusammen auf gerade mal 35 000 Videoaufrufe. Die AfD-Fraktion kam allein auf 1,9 Millionen. Unsere Fraktion ist 50-mal interessanter als die GroKo zusammen. 50-mal! (…) Die AfD-Fraktion hat da draußen alleine viermal so viele Zuschauer wie alle alten Oppositionsfraktionen zusammen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 133. Sitzung, S. 16556)

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19133.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19134.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19135.pdf

 

 

Zwischenbilanz nach zwei Jahren AfD im Bundestag: https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/190923_AfD_im_Bundestag_A4.pdf  

 

 

Sitzungswoche 23.-25. Oktober 2019

 

Die Auseinandersetzung mit der AfD wird im Bundestag vor allem auf der Folie der Extremismustheorie geführt. Trotz der aktuellen Debatten über die Bedrohung des Rechtsterrorismus beharren Union und FDP, in Teilen aber auch SPD und Grüne, auf der inhaltsleeren Gleichsetzung von rechts und links unter dem Stichwort „Extremismus“. Die Funktion der Eingrenzung des legitimen politischen Raums auf die vermeintliche Mitte ist klar, verkennt aber bewusst, dass die AfD eben ein Produkt dieser politischen Mitte ist, der ja Stichwortgeber wie Sarrazin und Protagonisten wie Gauland, Weidel, von Storch und weitere 90 Prozent etwa der Bundestagfraktion entstammen.

 

So war die von der FDP beantrage Aktuelle Stunde „Meinungsfreiheit in Deutschland verteidigen“, die die ganz unterschiedlich motivierte Verhinderung von Auftritten des ehemaligen Innenministers de Maiziere in Göttingen, von Bernd Lucke in Hamburg und von Martin Lindner ebenfalls in Hamburg zum Thema hatte, ein Geschenk für die AfD und ihre Opferinszenierung. Ihr Redner Martin Reichardt nutze diese Vorlage genüsslich aus: „Die Verantwortlichen für den Verlust an Meinungsfreiheit in Deutschland, meine Damen und Herren, die sitzen hier im Deutschen Bundestag. Ich muss es in aller Deutlichkeit sagen. Ich klage Linke, Grüne und SPD an, für dieses Klima in Deutschland verantwortlich zu sein. Sie – Sie! – sind die Gesinnungstotalitaristen, die im jakobinischen Wahn jeden als ‚Rassisten‘ und ‚Nazi‘ diffamieren, der Kritik an Masseneinwanderung oder Migrationsfolgen oder schlicht an Ihrem totalitären Weltbild übt, meine Damen und Herren, und das ist sehr traurig. (…) Gewalt ist Teil der linken politischen DNA. (…) Meine Damen und Herren, das deutsche Volk stellt Ihnen allen ein verheerendes Urteil aus. Sie sind mit Ihrem unklaren Verhältnis zur Gewalt die Totengräber der Meinungsfreiheit und damit letztlich der Demokratie in Deutschland. Aber – das will ich Ihnen auch ganz klar sagen – trotz Antifa-Gewalt und Staatsmillionen für linke Hetze werden Sie das Volk verlieren, so wie Sie es 1989 trotz Mauer und Stasi verloren haben. Ich sage Ihnen jetzt zum Abschluss: Wir als AfD, wir sind die Partei, die sich immer gegen jede Form von Extremismus und Antisemitismus gewandt hat. Das ist unsere politische DNA.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 120. Sitzung, S. 14835 f.)

 

Marc Jongen nimmt den Ball als zweiter Redner gerne auf und wendet sich an die bürgerlichen Parteien: „Für die Alternative für Deutschland ist das tagtägliche Realität im demokratischen Rechtsstaat Deutschland. Deshalb können wir uns ein sehr bitteres Lächeln nicht verkneifen, wenn nun auch Herr Lindner von der FDP oder Herr de Maizière von der CDU – der eine an der Universität Hamburg, der andere beim Versuch einer Lesung in Göttingen – an ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gehindert worden sind, meist ja von sogenannten Linksaktivisten, in Wahrheit Linksfaschisten. Jetzt, wo es Ihnen selber passiert, ist die Empörung groß. Aber Sie haben dadurch Gelegenheit, zu begreifen: Es sind die Geister, die Sie selber riefen, die jetzt über Sie herfallen. – Mit diesen linksradikalen Kräften paktieren Sie in Wahrheit jedes Mal, wenn Sie sich hier mit Linken und Grünen zusammen ‚die demokratischen Fraktionen‘ nennen und im Namen der Demokratie immer neue Maulkörbe erlassen und die Zensurmaßnahmen der EU durchwinken wie jüngst im Rahmen des Global Compact for Migration.“ (Ebd., S. 14842)

 

Von den weiteren Themen der Woche lohnt nur ein Blick auf die AfD-Positionen in einigen sozialpolitischen Debatten. Nach wie vor macht sich die Bundestagsfraktion zum Anwalt der sogenannten „Besserverdienenden“, vor allem, wenn es um Steuerfragen geht. Zusammen mit der FDP tritt die AfD für die sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ein. Die von der SPD in der Regierung durchgesetzte Regelung sieht vor, dass nicht alle befreit werden, sondern die obersten 10 Prozent der Einkommensskala diese Steuer weiter zahlen müssen, was auf den entschiedenen Widerstand von AfD und FDP trifft. Für die AfD sind diese 10 Prozent die eigentlichen Leistungsträger des Landes, was viel über ihr Bild von den „kleinen Leuten“ aussagt. Ihr Abgeordneter Stefan Keuter sagt: „Der Solidaritätszuschlag soll nur für 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft werden. 10 Prozent sollen ihn weiter zahlen. Diese 10 Prozent allerdings stehen für die Hälfte des Steueraufkommens. Das sind gut 10 Milliarden Euro. Sie schröpfen also hier die Leistungsträger unserer Gesellschaft.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 121. Sitzung, S. 14876)

 

In der Debatte zu einem Antrag der Grünen für eine „Kindergrundsicherung“ werden von der AfD der Sozialstaat generell und jede Form der (bescheidenen) Umverteilung von oben nach unten in Frage gestellt. Die als Maßnahme gegen Kinderarmut gedachte Kindergrundsicherung sei, so der Abgeordnete Johannes Huber, „der absolut falsche Anreiz, der am meisten die Menschen belohnt, die nicht arbeiten. Auf jeden Fall motiviert dieser Antrag Menschen nicht dazu, ein höheres Einkommen anzustreben.“ (Ebd., S. 14922) Das ist das typisch neoliberale Argument der „sozialen Hängematte“, in die sich Empfänger_innen von Sozialleistungen begeben würden. Huber fährt mit Argumenten fort, die von dieser Seite schon immer zur Schleifung des Sozialstaates genutzt werden: „Während wir von der AfD sagen: ‚Arbeit muss sich wieder lohnen‘, entfremden Sie gesellschaftliche Gruppen voneinander, zerstören die Bindungen ganzer Familien und degradieren sie zu Bittstellern und Transferabhängigen. Wir dagegen fordern Gerechtigkeit für Familien statt Almosen von Gnaden linksgrüner Umverteiler.“ (Ebd.)

 

Sein Fraktionskollege Thomas Ehrhorn spitzt diese neoliberale Argumentation in darwinistischer Art und Weise zu wenn er ausführt: „Sie träumen den schönen Traum vom leistungslosen Wohlstand. Sie verfolgen den Plan vom ultimativen Sozialstaat mit fließendem Übergang in den Sozialismus. (…) So haben Sie aus der sozialistischen Umverteilung von Reich zu Arm längst eine Umverteilung von den Produktiven zu den Unproduktiven gemacht.“ (Ebd., S. 14928) Die „Unproduktiven“, das sind für die AfD Menschen, die ohne Arbeit sind aber auch Menschen, die so geringe Einkommen haben, dass sie auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind.

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19120.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19121.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19122.pdf

 

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Sitzungswoche 25.-27. September 2019

 

Drei Themenblöcke mit Blick auf die AfD waren für diese Parlamentswoche kennzeichnend: Die Versuche der AfD, sich in der Klimadebatte als Partei der Autofahrer und der durch die Energiewende belasteten Mittelschichten darzustellen; die ideologischen Versatzstücke einer völkischen und neuen Rechten, die die Fraktion in verschiedenen Debattenpunkten immer wieder bedient und die der verbalen und leider auch realen Munitionierung einer gesellschaftlichen extremen Rechten dienen, und schließlich die Versuche, sich auch sozialpolitisch als Anwalt der kleinen Leute darzustellen, die jedoch durch das reale Verhalten der AfD konterkariert werden.

Mit der Klimaleugnerposition versucht die AfD ein Alleinstellungsmerkmal in einer Debatte zu reklamieren, die ihr prinzipiell zuwider läuft, weil das Thema Klima den national bornierten Standpunkt der AfD für alle sichtbar in Frage stellt und das Thema Flucht weiter in den Hintergrund rückt. Umso aggressiver teilweise die verbalen Attacken aus der Fraktion. Hauptfeindbild ist Greta Thunberg, die von den AfD-Abgeordneten durchweg als krankes Kind beschrieben wird. Karsten Hilse spricht von der „bedauernswerten Greta“, deren Rede vor der UNO „die typische Ausdrucksweise eines am Asperger-Syndrom leidenden bedauernswerten Kindes“ sei. Diejenigen, die „das Kind widerholt ins Rampenlicht zerren“ würde seine „Kindheit zerstören“ und machten sich „moralisch des Kindesmissbrauchs schuldig. (…) Sie treten die Würde dieses Kindes mit seiner Zurschaustellung mit Füßen.“ (alle Zitate Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 115. Sitzung, S. 13968)

 

Greta Thunberg ist 16 Jahre alt. Sie ist kein Kind, sondern eine politisch engagierte Teenagerin. Hilse dagegen will sie als krank, minderbemittelt und im Grunde nicht zurechnungsfähig darstellen. Krankheitsmetaphern und die Pathologisierung politischer Gegner gehören zum Repertoire der extremen Rechten. Insofern werden Vertreter*innen einer konsequenten Klimapolitik als „Klimahysteriker“ und „Klimasekte“ bezeichnet.

 

Der zweite Strang der AfD-Reaktion auf die Klimadebatte ist der Versuch, Mittelschichte und abhängig Beschäftigte in einen Gegensatz zum Thema Klimaschutz zu bringen. Der Abgeordnete Martin Reichardt führt das in seiner Rede vor: „Seitdem aber in Deutschland der nüchterne politische Sachverstand dem Regierungsdogma ‚Greta diktiert, Merkel pariert‘ (…) gewichen ist, verläuft die wahre Spaltung in Deutschland zwischen den grün-urbanen Besserverdienenden und denen, die sich nicht um einen erfundenen Weltuntergang Gedanken machen, sondern die sich darum Gedanken machen müssen, wie viel Geld am Monatsende noch auf dem Konto ist, meine Damen und Herren.“ (Ebd., S. 13959) Dass es vor allem ärmere Bevölkerungsschichten sind, die unter den gesundheitlichen Folgen der Klimaveränderung leiden, interessiert die AfD nicht. Wie eine sozial verträgliche Klimapolitik aussehen kann, bei der vor allem die Hauptverursacher zur Verantwortung gezogen werden, das macht Sahra Wagenknecht in ihrer Rede deutlich: https://www.linksfraktion.de/nc/parlament/reden/detail/sahra-wagenknecht-echte-klimasuender-heranziehen-statt-verbraucher-abkassieren/

 

Nach dem neonazistisch motivierten Mord an Walter Lübcke (aber vor der Tat von Halle) macht die AfD noch einmal deutlich, wo sie das Hauptproblem der inneren Sicherheit im Land sieht: bei der Antifa und der Linken. Ihr Antrag „Antiextremistischer Grundkonsens in Politik und Gesellschaft – Rechtsstaat und Demokratie schützen – Antifa ächten“ (Drs. 19/13521) sorgte für eine lebhafte Debatte. Zurecht wies Martina Renner für die LINKE darauf hin, dass es in der Natur der Sache läge, „dass eine Partei von notorischen Antidemokraten, Antisemiten und Rassisten ein Problem mit Antifaschismus hat.“ Das Problem beim gegenwärtigen Angriff von rechts sei vielmehr, dass die Gleichsetzung von rechts und links, von Faschismus und Antifaschismus, von der bürgerlichen Mitte getragen werde. Leider lieferte die Debatte genau die Belege dafür. Während der AfD-Redner Martin Hess recht harmlos von „gewalttätigen Verfassungsfeinden“ und der Verbindung „zwischen gewalttätigen Linksextremisten und Fridays for Future“ phantasierte, blieb es der Union und ihrem Abgeordneten Bernstiel vorbehalten, die Extremismuskeule richtig in Schwung zu bringen. DIE LINKE sei das Sprachrohr „der Antifa“ im Plenum, „die Antifa“ werde von Verfassungsschutz beobachtet (was Unsinn ist, weil es eben nicht „die“ Antifa gibt) und Heiligendamm, EZB-Eröffnung und G20 hätten gezeigt, „wozu die Antifa mit all ihren Untergruppierungen fähig ist.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 115. Sitzung, S. 14062)

 

Tatsächlich scheint bei AfD und Union der Glaube zu bestehen, es gäbe „die Antifa“ mit Organisationsstruktur und Adresse. Geradezu hysterisch wurden die Ausfälle der AfD-Fraktionsvorsitzenden Weidel, als sie einen kleinen Antifa-Stecker bei der LINKEN-Rednerin Martina Renner entdeckte. Hier eine Kette der Zwischenrufe Weidels, die der leitende Vizepräsident Kubicki am Ende mit einem Ordnungsruf für Renner belohnte: „Dr. Alice Weidel [AfD]: Sie haben etwas von Antifa! Der Anstecker! Das ist verboten!; Dr. Alice Weidel [AfD]: Die hat einen Antifa Anstecker! Das ist ja unfassbar!; Dr. Alice Weidel [AfD]: Und tun Sie diesen Sticker ab! Von der Antifa! Was muss man sich hier alles bieten lassen! Diesen Sticker da! Sie sollten sich schämen! Sie sollten sich wirklich schämen!; Dr. Alice Weidel [AfD]: Das ist Linksterrorismus! Das ist eine Schande für den Bundestag, was Sie hier abziehen!“ (Ebd., S. 14066)

 

Alexander Gauland fühlte sich in der Debatte offensichtlich sehr viel mehr von der Grünen Abgeordneten Canan Bayram provoziert, was – darauf lässt die Art der Zwischenrufe schließen – etwas mit ihrem Migrationshintergrund zu tun haben könnte: „Dr. Alexander Gauland [AfD]: Raus!; Dr. Alexander Gauland [AfD]: Sie auch! Sie will ich nie mehr sehen!; Dr. Alexander Gauland [AfD]: Runter vom Podium! Verdammt noch mal!“ (Ebd., S. 14068)

 

Die großartige Rede von Martina Renner kann hier: https://dbtg.tv/fvid/7391215 nachgehört werden, die gesamte Debatte hier: https://dbtg.tv/fvid/7391206

 

Eine militante Form des Antikommunismus wird von der AfD immer wieder ins Plenum getragen, häufig verbunden mit massiven Formen der Geschichtsfälschung. Anlass bot in dieser Woche die Debatte um die Überführung der Stasiunterlagen ins Bundesarchiv, zu der die AfD zusätzlich eine Aktuelle Stunde beantragt hatte. Gegen die Position aller anderen Fraktionen, der BStU-Behörde selber und der übergroßen Mehrheit der Bürgerrechtler*innen will die AfD auch weiterhin die Überführung der Unterlagen ins Bundesarchiv verhindern. Unverkennbar zielt diese Positionierung eher auf das antikommunistische Publikum im Westen als auf die AfD-Anhänger in Ostdeutschland, die dieser Reduzierung der DDR auf „Stasi“ eher skeptisch gegenüber stehen könnten.

 

Marc Jongen, Chefideologen des historischen Revisionismus, versucht wie schon häufiger Sozialismus und Faschismus als zwei Formen linker Diktaturen erscheine zu lassen: „Die Hinterlassenschaften der sozialistischen Diktatur, der zweiten auf deutschem Boden, sollen im Giftschrank eingeschlossen und einem weisungsgebundenen Beamten unterstellt werden.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 115. Sitzung, S. 14035) Dann geht es ihm darum, das Fortbestehen der DDR in der Bundesrepublik zu behaupten, um das „Widerstandsmotiv“, das die AfD in den aktuellen Wahlkämpfen spielt, zu rechtfertigen. „Aber die Rache der DDR an der Bundesrepublik ist heute an sehr vielen Stellen zu konstatieren. Die Bundesregierung beispielsweise fördert die Amadeu-Antonio-Stiftung mit Millionenbeträgen, die sich die Zensur des Internets und die Diffamierung und Ausgrenzung aller, die sich der Multikulti-Staatsdoktrin nicht unterwerfen wollen, zur Aufgabe gemacht hat. Die Vorsitzende dieser Stiftung, Frau Anetta Kahane, war schon zu DDR-Zeiten als IM Victoria für die Stasi in Sachen Bürgerbespitzelung aktiv. Ein Skandal in Permanenz ist das, und das ist nur ein Beispiel für die gespenstische Wiederkehr von DDR-artigen Verhältnissen in dieser Republik unter Frau Merkel. (…) Cui bono? Wem nützt es? Könnte es sein, dass in Zeiten schrumpfender Volksparteien ein Klima geschaffen werden soll, in dem auch Koalitionen mit den geistigen und materiellen Erben der Mauerschützenpartei SED, nämlich mit der Linken, den Bürgern schmackhaft gemacht werden sollen? Es ist doch grotesk, wie Sie von der Linken sich als Wahrer der Demokratie und moralische Instanz aufspielen. Dass Sie eine freiheitliche und konservative Partei wie die AfD großteils unwidersprochen mit antifaschistischer Hetze diffamieren können, die aus dem rhetorischen Arsenal der DDR stammt, zeigt, wie weit es in diesem Land schon gekommen ist. Ich kann nur an die Restkonservativen in der CDU/ CSU und an die Restliberalen in der FDP appellieren: Spielen Sie dieses Spiel nicht mit! Machen Sie sich nicht zu den nützlichen Idioten der Linksradikalen in diesem Haus und außerhalb! (…) Antifaschismus klingt gut, ist aber in seiner heutigen Form nichts weiter als eine linksradikale Strategie zur Diskreditierung genuin bürgerlicher Positionen.“ (Ebd.)

 

Nach Jongen bietet der Abgeordnete Stephan Brandner in derselben Debatte die vulgäre Variante des gleichen Inhalts. Brandner scheut auch nicht vor der Aneinanderreihung von Unwahrheiten und platten Lügen zurück, die aber immerhin einen Blick in diese Gedankenwelt ermöglichen: „Ich stelle meine wichtigste Botschaft an den Anfang der Rede und verfeinere ein bisschen das, was der geniale Kollege Jongen vorgetragen hat: Der Sozialismus in all seinen Schattierungen ist eine zutiefst verbrecherische und menschenverachtende Ideologie, eine Ideologie, die noch niemals und nirgendwo auf dieser Erde Gutes bewirkt hätte und dies auch niemals tun wird, eine Ideologie, die immer und stets, wenn sie Staatsideologie war, verbrannte Erde hinterlassen hat, eine zugrunde gerichtete Umwelt hinterlassen hat, ermordete, gebrochene, drangsalierte und schikanierte Menschen zum Ergebnis hatte. (…) Meine Damen und Herren, die DDR mit ihrer Staatspartei SED, deren Fortsetzer und Profiteure heute hier als Die Linke immer noch sitzen, war die zweite verbrecherische sozialistische Diktatur auf deutschem Boden, die rote Diktatur nach der braunen Diktatur. Die Spitzel- und Drangsalierungstruppen der SED – vulgo Die Linke – rekrutierten sich aus den Spitzel- und Drangsalierungstruppen der NSDAP und der Gestapo. (…) Die Stasi ist immer noch präsent und regiert in Deutschland wieder mit. (…) Die Linke, die so tut, als hätte sie Menschenrechte, Demokratie und Freizügigkeit erfunden: In Wahrheit waren Sie die letzte Partei in Deutschland, die auf Flüchtende mit Maschinenpistolen hat schießen lassen wie auf Karnickel. Sie sollten sich schämen und ausziehen aus diesem Bundestag. Sie haben hier nichts verloren. Das war ein großer historischer Fehler in der DDR, Ihren Misthaufen nicht zu verbieten; das sage ich Ihnen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 115. Sitzung, S. 14043)

 

Dem Abgeordnete Frohnmaier blieb es in dieser Woche vorbehalten, das „Umvolkungsphantasma“ der extremen Rechten im Bundestag zu bedienen, dieses Mal am Beispiel der UN-Agenda 2030, mit der die UN eine nachhaltige Entwicklung weltweit befördern will – für Frohnmaier ein Angriff auf „die Völker“: „Ohne Einverständnis der Völker soll mit der Agenda 2030 unser Planet mit jakobinischem Eifer transformiert werden. Die Agenda 2030 setzt sich insgesamt aus 17 Zielen und 169 Unterzielen zusammen. Sie hat den totalen Anspruch – von der Wirtschaft über die Umwelt bis hin zum Denken der Menschen –, alle herrschenden Verhältnisse, also alles, was wir als normal begreifen, umzuwerfen. Die Agenda 2030 ist der Kommunismus des 21. Jahrhunderts.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 115. Sitzung, S. 14159) Natürlich spricht sich Frohnmaier gegen das Ziel aus, Armut – immerhin eine zentrale Fluchtursache – weltweit zu beseitigen: „Jegliche Armut zu beseitigen, würde bei fast 8 Milliarden Menschen auf der Erde verlangen, dass der gesamte Wohlstand durch staatliche Nötigung und Ausbeutung der Bürger in den Industrieländern umverteilt werden müsste. Der globale Norden, also auch Deutschland, müsste bis ans Ende aller Tage für den globalen Süden bezahlen. (…) Die Deutschen sind zusammen mit den anderen Völkern Europas die Gefangenen und müssen für ihren Wohlstand büßen.“ Schließlich gibt er sich einem Strudel drastischer Angstphantasien hin: „Der UN-Migrationspakt ist die Pestbeule der Agenda 2030. (…) Würde Dante heute leben, würde er im innersten Kreis der multilateralen Hölle die Agenda 2030 finden. (…) Sie möchten unsere Welt in einen multikulturellen Gulag verwandeln.“ (Ebd., S. 14160) Ganz eindeutig sind solche Wort für manche Menschen Aufforderungen zu Taten.

 

Schließlich versucht die AfD, ihren Anspruch, „Partei der kleinen Leute“ zu sein, durch Schaufensteranträge zu untermauern, zeigt aber mal wieder, dass sie doch vor allem die Interessen von Besserverdienenden und Kapital im Blick hat.

Mit ihrem Antrag „Arbeitsleben würdigen – Arbeitslosengeld I gerecht gestalten“ (Drs. 19/13520) will die AfD „das Leistungsprinzip“ stärken und den Bezug von ALG I verlängern, wenn die Menschen über viele Jahre eingezahlt haben. Von der LINKEN wird sehr viel Weitergehendes schon seit 15 Jahren gefordert und Sabine Zimmermann macht in ihrer Rede deutlich, warum die AfD eben genau keine Partei der kleinen Leute ist: https://dbtg.tv/fvid/7391390

 

Das verdeutlich die AfD in den weiteren Debatten auch selbst, so z.B., wenn ihr Abgeordneter Uwe Witt einen Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums für bessere Löhne in der Pflege ablehnt und als erstes den Personalbedarf im Pflegebereich bagatellisiert. Den Vorschlag, die Tarifbindung im Pflegebereich über branchenweite Tarifverträge zu verbessern, diskreditiert Witt als Maßnahme für „die Werbevereine der SPD, die Gewerkschaften.“ Weiter heißt es: „Gibt es keinen brancheneinheitlichen Tarifvertrag, wird Herr Heil eine Kommission einsetzen, die höhere Mindestlöhne diktiert. Dazu passt auch wunderbar Ihr Vorschlag, den wir gestern im Ausschuss diskutiert haben, Beiträge zu Gewerkschaften zukünftig steuerlich komplett absetzen zu können. Meine Damen und Herren, wenn das in einem sozialistischen Dritte-Welt-Land passieren würde – aber hier, mitten in Europa, in Deutschland? Da würde sich Ludwig Erhard im Grabe umdrehen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 115. Sitzung, S. 1400) Antigewerkschaftliche Haltungen sind in der AfD-Fraktion common sense.

 

Eine von der LINKEN vorgeschlagene solidarische Umlagenfinanzierung für mehr Ausbildung (Drs. 19/13504) wird von der AfD mit Verweis auf die dadurch entstehende Belastung für die Kapitalseite abgelehnt. Bei Martin Sichert heißt es: „Wie können Sie es wagen, hier über weitere Gängelung von Unternehmen nachzudenken, während bereits jetzt Hunderttausende Arbeitsplätze auf der Kippe stehen!“ (Ebd., S. 14147) Sichert wickelt auch gleich den Gegensatz von Arbeit und Kapital ab: „Im heutigen Klassenkampf ist der Gegner der Arbeiter bei Audi, BMW, Bosch, Continental und Siemens nicht der Arbeitgeber, sondern die Klasse der abgehobenen, machtgeilen sozialistischen Politbonzen, die unter dem Vorwand angeblichen Klimaschutzes ihre Arbeitsplätze vernichten.“ (Ebd., S. 14146) Und auch der von der LINKEN vorgeschlagene Mietendeckel ist für die AfD nur eine „sozialistische Zwangsmaßnahme.“

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19115.pdf

 

 

 

 

 
 

 

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Dr. Gerd Wiegel

Referent für Rechtsextremismus/ Antifaschismus

 

AfD im Bundestag

Sitzungswoche 3.-5. April 2019

 

Die erneute Nichtwahl der AfD-Kandidatin für den Posten einer Vizepräsidentin des Bundestages dokumentiert einmal mehr, dass es die Fraktion in anderthalb Jahren geschafft hat, sich bei der Mehrzahl der Abgeordneten so unbeliebt zu machen, dass selbst die positiven Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und FDP zur AfD-Kandidatin nichts genützt haben. Ganz offenbar hatte die AfD nicht mit einer solchen klaren Reaktion gerechnet. Auch dem Fraktionsvorsitzenden Gauland gehen da mal die Nerven durch, wie die beiden kurzen Videosequenzen aus der Debatte zeigen. Nach der Kurzintervention des MdB Kuhle von der FDP rastet Gauland bei der Antwort seines Parlamentarischen Geschäftsführers Baumann geradezu aus: https://dbtg.tv/fvid/7342341; https://dbtg.tv/fvid/7342342. Die Brüllerei kann auf Seite 11201 des Protokolls der 93. Sitzung nachgelesen werden.

 

Was der Anlass für die aktuelle Fundamentalablehnung der AfD sein könnte, kann man exemplarisch dem Beitrag des Abgeordneten Marc Jongen entnehmen, der immer mehr für den ungebremsten Geschichtsrevisionismus der AfD steht. Der Antrag der Koalition mit dem Titel „Bundesprogramm ‚Jugend erinnert‘ – Wissensvermittlung über Wirkung und Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft stärken“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908942.pdf) ist in Teilen eine krude Gleichsetzung von NS-Diktatur und DDR, in dem schon einmal „Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit oder Klassenideologie“ als Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit parallelisiert werden. Jongen stört sich jedoch nicht daran, sondern an der Tatsache, dass überhaupt an negative Erfahrungen der Nationalgeschichte erinnert wird: „Da ist es schon interessant, zu sehen, welche Aspekte unsere Regierung aus der deutschen Geschichte herausgreift, welche jeder jungen Generation als identitätsstiftende Kollektiverinnerungen einpflanzt werden sollen. Es sind ausschließlich negative Aspekte, meine Damen und Herren. Wichtig ist der Regierung vor allem – und der linksgrünen Pseudoopposition ja umso mehr –, an Diktatur und Gewaltherrschaft auf deutschem Boden zu erinnern.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 93. Sitzung, S. 11161) Ziel dieser Art der Geschichtspolitik ist es laut Jongen, „dass die Jugend systematisch zu Schuld und Scham über ihr Deutschsein erzogen wird, dass sie lernt, mit Deutschland Negatives, ja Böses zu assoziieren, und dass sie lernt, sich an einen Gedanken zu gewöhnen: Deutschland hat eigentlich kein historisches Lebensrecht. Es ist gut, wenn Deutschland verschwindet. Besser ist es, andere nehmen hier unseren Platz ein. – Das ist doch die eigentliche Absicht dieser Form von Gedächtnispolitik. (…) Sie ist darauf ausgelegt, den Daseinswillen der Deutschen als Volk und Nation zu brechen, und sie ist damit schon erschreckend weit vorangeschritten, meine Damen und Herren.“ (Ebd.) „Umvolkung“, „Volkstod“ – Jongen vermutet sie auch als Ziel der Erinnerungspolitik der Regierung. Ob sie von George Soros gesteuert wird? Er sagt es uns nicht. Was folgt daraus? Jedenfalls das Ende von Schulbesuchen in Stätten der NS-Vernichtungspolitik. Weiter bei Jongen: „Ein ausschließlich negatives Selbstbild, wie es hierzulande schon seit Jahrzehnten kultiviert wird, ist wie ein psychisches Gift, das schleichend zum Tod des Patienten führt. Sie meinen vielleicht, es ist eine Medizin. Aber warum sollte es denn nötig sein, die Jugend durch Schocktherapie in KZ-Besuchen und ähnlichen Einrichtungen permanent vor einer möglichen Wiederholung dieser Verbrechen zu warnen? Doch nur dann, wenn man die jungen Leute als potenzielle Mörder und Verbrecher sieht, die man vor dem Bösen in sich selbst erschrecken muss.“ (Ebd.) Gefordert ist stattdessen laut Jongen eine Konzentration auf die positiven Momente deutscher Geschichte: „Aber im Zentrum unserer Gedächtnispolitik müssen die hellen, die lichtvollen Seiten der deutschen Geschichte stehen, und daher lehnen wir Ihren Antrag ab.“ (Ebd., S. 11162)

 

Während Jogen die Besuche von KZ-Gedenkstätten aus dem Schulalltag streichen will, scheint sein Fraktionskollegen Thomas Ehrhorn nicht völlig abgeneigt, das Konzentrationslager doch als richtigen Haftort für manche Opfergruppen des NS-Regimes anzusehen. In der Debatte zur „Anerkennung der NS-Opfergruppe der damals sogenannten ‚Asozialen‘ und ‚Berufsverbrecher‘“ sagt er, man sei sich zwar einig, „dass wirklich niemand in ein Konzentrationslager gehört“, um dann fortzufahren, dass man sich bei der Vergegenwärtigung, „über welche Personengruppen wir hier heute eigentlich sprechen, dann (…) schon einmal etwas genauer hinschauen“ müsse. (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 92. Sitzung, S. 11046)

 

Auch der penetrante Rassismus der AfD mag ein Grund für die nachhaltige Ablehnung der Fraktion sein. In der Debatte zur Kriminalitätsstatistik 2018 vertritt der Abgeordnete Curio die Generalthese der AfD im Bundestag: Die Ausländer sind an allem Schuld. Kriminalität und Zuwanderung, das ist für die AfD eine feststehende Verbindung. Bei Curio heißt es: „Ohne Frau Merkels Willkommenskultur hätte es letztes Jahr über 500 Tötungsdelikte, 1 300 Vergewaltigungen und 22 000 Fälle gefährlicher Körperverletzung nicht gegeben.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 93. Sitzung, S. 11161) Aber gefährlich sind nicht nur die Neuankömmlinge sondern auch diejenigen, die schon länger hier leben. Curio: „Was tut die Regierung gegen den überhohen Anteil der Ausländerkriminalität? Sie verschenkt quasi deutsche Pässe. Wer so eine Regierung hat, muss sich um Rechtsbrechernachschub nicht mehr sorgen.“ (Ebd.) Dass ist schlichter Rassismus, denn auch der eingebürgerte Deutsche bliebt für Curio immer Ausländer und wesensmäßig dem Verbrechen verhaftet. Ein Unterschied zur NPD ist nicht mehr vorhanden.

 

Zu Feinden werden von der AfD alle diejenigen erklärt, die diesen Rassismus zum Thema machen. LINKE und Grüne haben Anträge vorgelegt, in denen das Bundesamt für Verfassungsschutz durch Institutionen abgelöst werden soll, die Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in den Blick nehme sollen. Für den AfD-Redner Bernd Baumann eine politische Funktionalisierung gegen die AfD und ihre Freunde: „Gegen Menschenfeindlichkeit? Hinter diesem verlogenen Kampfbegriff verschanzen sich links-grüne Ideologen bis hin zu gewalttätigen Antifa-Mitgliedern.“ Demnach ist jetzt auch AfD-Chef Meuthen Antifa-Mitglied, denn der sagte beim Landesparteitag der AfD in Baden-Württemberg an die Nazis in seiner Partei gewandt: „Wer hier seine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ausleben möchte, dem sagen wir klipp und klar: Sucht euch ein anderes Spielfeld für eure Neurosen! Ihr werdet diese Partei niemals kapern.“ Man müsste ihm dringend mitteilen, dass sie längst gekapert ist.

Sozialpolitik ist für die AfD-Fraktion nach wie vor eher ein Fremdwort, erst recht, wenn es um eine europäische Sozialpolitik geht. Abhängig Beschäftigten aus EU-Staat will die Fraktion gleiche soziale Leistungen verweigern. Beim MdB Stefan Keuter heißt es: „Wer bedürftig ist und die Solidarität seines Volkes benötigt, soll diese auch bekommen – von seinem Volk.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 92. Sitzung, S. 10884) Eine europaweite soziale Absicherung lehnt die Fraktion ab: „Das ist eine sozialistische Verteilungsidee, mit der wir in keine Weise übereinstimmen“, so der Abgeordnete Martin Hebner und Jörg Schneider ergänzt: „Deswegen sagen wir ein ganz klares Nein zu einer europäischen Sozialversicherung.“ (Ebd., S. 10930 und 10936)

 

Immerhin, in der Debatte zum FDP-Antrag „Mindeslohndokumentation vereinfachen – Bürokratie abbauen“ darf der völkische Antikapitalist der Fraktion, Jürgen Pohl, mal wieder ans Mikro. Mit Blick auf den Antrag führt er aus: „Wie üblich, hören wir da die neoliberalen Floskeln ‚Flexibilisierung‘, ‚Deregulierung“, ‚Entbürokratisierung‘.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 92. Sitzung, S. 10899) Recht hat er – aber was sagt er dann zu diesen Ratschlägen: „Das mit Abstand beste Programm zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Wirtschafsabschwung sind nicht aufgeblähte Töpfe der Sozialversicherungen, sondern der Abbau von Bürokratie, Abgaben und Steuern“, so sein Fraktionskollege Martin Sichert (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 8. Sitzung, S. 656). Und im Grundsatzprogramm er AfD heißt es apodiktisch: „Nur ein schlanker Staat kann daher ein guter Staat sein“.

 

Alle Reden können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19091.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19091.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19093.pdf

 

 

AfD im Bundestag

Sitzungswoche 20.-22. Februar 2019

 

„Frauenhass gehört zum Programm und zur Praxis der AfD“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 83. Sitzung, S. 9654), mit dieser Feststellung reagierte die LINKE Abgeordnete Doris Achelwilm u.a. auf einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur „Widerherstellung der Gleichberechtigung im Wahlrecht und in den politischen Parteien“. Anlass für den Vorstoß der AfD ist das im Bundesland Brandenburg verabschiedete Parité-Gesetz, mit dem die Parteien verpflichtet werden sollen, bei Wahlen gleich viele Frauen und Männer aufzustellen. Die AfD will dies per Gesetz verbieten und greift gleich jede Form der Quotierung in den Parteien an. Konsequent für eine Partei, die mit 10 Frauen bei 91 MdBs Frauen offenbar möglichst weitgehend aus dem Parlament heraushalten will. Im Hessischen Landesverband der Jungen Alternative wird neben der Einführung der Todesstrafe auch schon mal über die Abschaffung des Frauenwahlrechts schwadroniert (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-02/alternative-jugend-afd-hessen-chat). Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi wirft den anderen Fraktionen in der Debatte vor, sie wollten „zur Sicherung Ihrer Herrschaft einen Geschlechterkonflikt anzetteln.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 83. Sitzung, S. 9654) Die Konsequenzen des AfD-Gesetzentwurfs, der nach dem Willen der Fraktion sofort in Kraft treten soll, macht der FDP-Abgeordnete Ruppert deutlich. Da alle Bundestagsparteien bis auf FDP und AfD mit Quoten oder Quoren arbeiten, müssten alle Listen zur Europawahl gestrichen werden. Da aber die AfD in ihrem Gesetzentwurf das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz zur Begründung anführe, müsste auch die AfD ausgeschlossen werden, das sie per Unvereinbarkeitsbeschluss zu bestimmten Organisationen Personen aus solchen Organisationen von der Listenaufstellung ausschließe. Einzig zugelassen Bundestagspartei zur Europawahl wäre demnach die FDP. Nun ja, nicht jeder Gesetzentwurf der AfD ist bis zum Ende durchdacht…

 

Antifeminismus und Frauenverachtung zogen sich wie ein roter Faden durch die Parlamentswoche der AfD. In der Debatte zum Paragraphen 219a fordert Beatrix von Storch das „Bundesamt für Verfassungsschutz auf, solche Organisationen zu beobachten, die der Abschaffung des § 218 das Wort reden“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 83. Sitzung, S. 9743) und der AfD-Abgeordnete Bystron versuchte anlässlich des Grünen-Antrags zum Thema „Feministische Außenpolitik“ die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth zu provozieren. Nachdem er das Zwiegespräch mit der gerade leitenden Vizepräsidentin Roth suchte und behauptete, es gäbe „Diskussionen im Hause, dass Sie der Rolle der Vizepräsidentin nicht gewachsen sind“, qualifiziert er den Antrag als „kulturmarxistische Propaganda“ ab: „Die Autorinnen wollen sich lediglich mehr Geld und Macht sichern mit Quoten für Jobs, für die ihnen die Qualifikation fehlt.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 84. Sitzung, S. 9944). Die auch nonverbale Art der Bedrängung kann man hier nachsehen: https://dbtg.tv/fvid/7329144

 

Marc Jongen gibt in der Debatte zur „Kulturpolitischen Aufarbeitung unseres kolonialen Erbens“ Einblicke in seine Vorstellung von weißer europäischer Überlegenheit. Die Diskussion über die Rückgabe kolonialer Kulturgüter wird von ihm als „Ausverkauf unseres Landes“ bewertet. Nicht die Aneignung von Kulturgegenständen in den Kolonien sondern die Undankbarkeit der ehemaligen Kolonien gegenüber den alten Kolonialmächten ist Thema von Jongen, um am Ende unweigerlich bei der gegenwärtigen Migrationsdebatte zu landen: „Auf die Frage, ob die kuratorischen und konservatorischen Leistungen der ethnologischen Sammlungen in Berlin jemals gewürdigt worden sind durch afrikanische Staaten, antwortet die Bundesregierung, diese Frage stelle sich gar nicht. Auch ob die Kunstwerke dort überhaupt sachgerecht konserviert und präsentiert werden können, spielt offenbar keine Rolle. Es geht in dieser Debatte gar nicht um die Wertschätzung der betroffenen Objekte, meine Damen und Herren, es geht einzig und allein (…) um die Kultivierung eines Schuldkomplexes in Bezug auf die deutsche Kolonialgeschichte. Dieser hat einen ganz bestimmten Zweck: Er soll als psychopolitische Grundlage dienen für die Akzeptanz von Massenmigration und Multikulturalismus. Das ist das erklärte politische Ziel der Restitutionsaktivisten.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 83. Sitzung, S. 9777) Nachdem er die Vorzüge und Verdienste des Kolonialismus gelobt hat endet er mit der Bewertung des „Dekolonialismus“ als „intellektuellem Terrorismus“, wobei er sich hinter der französischen Debatte zum Thema versteckt: „Meine Damen und Herren, das ist die Ideologie des Dekolonialismus, gegen die man sich in Frankreich inzwischen sehr prominent zur Wehr setzt. Eine Gruppe von 80 Intellektuellen, angeführt von Alain Finkielkraut, hat in einem Appell der 80 im vergangenen November klar festgestellt, dass die dekolonialistischen Ideologen ‚Methoden des intellektuellen Terrorismus‘ anwenden, indem sie alle ihre Gegner des Rassismus oder der Islamophobie beschuldigen, indem sie Schuldgefühle ausbeuten, Ressentiments anheizen, interethnischen Hass und Spaltungen schüren.“ (Ebd., S. 9778)

 

„Deutschland zuerst!“ – dieser durch Ländernamen beliebig wandelbare immer gleiche Schlachtruf der modernisierten radikalen Rechten ist auch das außen- und sicherheitspolitische Credo der AfD-Fraktion. In der Aktuellen Stunde zur „Münchner Sicherheitskonferenz“ veranschaulicht das der Redner Anton Friesen: „Bestehende Vertragswerke zerfallen, die Geschichte kehrt in Gestalt rivalisierender Großmächte zurück, und Deutschland steht am Rande des Weltgeschehens und beschwört den Multilateralismus als außenpolitische Zivilreligion. Dabei sind in dieser Weltunordnung gerade Ad-hoc-Koalitionen, Koalitionen der Willigen, ein effektives Mittel, um die eigenen Interessen durchzusetzen, um das Chaos einzuhegen und um zumindest regional für Ordnung zu sorgen. (…) Was bedeutet das für eine zukunftsgerichtete deutsche Außenpolitik, wie sie die AfD vertritt? Es bedeutet, sich von den Träumereien einer liberalen Reform der globalen Institutionen wie den Vereinten Nationen zu verabschieden und sein Handeln an den eigenen nationalen Interessen auszurichten.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 82. Sitzung, S. 9597) Friesen macht deutlich, dass die Ablehnung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr durch die AfD völlig anders begründet ist, als eine Ablehnung von links: „In Afghanistan hat die Intervention raum- und kulturfremder Mächte zu einem Desaster geführt.“ (Ebd.) In einem Satz erscheint der ganze Resonanzraum geopolitischer und ethnopluralistischer Ideologieelemente der Neuen Rechten.

 

Seit Monaten versucht die AfD, Hilfe für und Solidarität mit Geflüchteten zu kriminalisieren. Dem dient auch ihr Antrag „Flüchtlingsbürgen zur Kasse bitten.“ Aushebeln will die AfD damit die Vorschläge, Flüchtlingsbürgen aus ihrer finanziellen Verantwortung zu entlassen, auch weil sie falsch beraten wurden. René Springer denunziert die Bürgen in seiner Rede nach Kräften: „Wie so oft in den letzten Jahren, zerplatzt die gesinnungsethische Seifenblase der Willkommensklatscher und Premiumhelfer beim ersten Kontakt mit den ökonomischen Konsequenzen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 83. Sitzung, S. 9792) Weitaus härtere Geschütze fährt Karsten Hilse auf, der für die AfD die Gleichsetzung von Geflüchteten und Tieren fortsetzt, wie er es schon mehrfach im Plenum getan hat. Auch hier dient wieder die Debatte um den Umgang mit dem Wolf als Anlass: „Das größte Problem aber ist, dass es sich um ein unverantwortliches und folgenschweres Experiment handelt, ein vorrangig in sehr dünn oder gar nicht besiedelten Gebieten lebendes großes Raubtier in ein dicht besiedeltes Gebiet zu bringen – wohl wissend um die möglichen Folgen. Niemand hat Ihnen das Recht gegeben, dieses Experiment durchzuführen. Die Folgen laufen genau wie bei der großen Transformation aus dem Ruder. Während die große Transformation Mord, Totschlag und Vergewaltigung in nie dagewesenem Ausmaß und eine Verrohung der Gesellschaft bringt, verursacht das Wolfsexperiment Schäden in Höhe von Hunderttausenden von Euro.“ (Ebd., S. 9727)

 

„Der Armut in Deutschland den Kampf ansagen“, dieser Aufforderung im Antrag der LINKEN will sich die AfD nicht anschließen, denn Umverteilungspolitik von oben nach unten ist für sie vor allem „sozialistischer Schwachsinn.“ Die LINKE Forderung nach einer Mindestsicherung von 1050 Euro netto für jeden Erwachsenen in Deutschland lehnt Martin Sichert für die AfD ab, weil damit die „Zuwanderung in unsere Sozialsysteme massenhaft zunehmen würde.“ Minijobberinnen und Minijobbern den Zugang zur Sozialversicherung öffnen – für Sichert ebenfalls „Schwachsinn“. Was schlägt die AfD stattdessen vor? „Leistungsträger“ fördern und nicht Arme: „Sie fördern, dass immer mehr Menschen vom Sozialstaat leben müssen und dass diejenigen, die unser Land inzwischen massenhaft verlassen, nämlich die hochqualifizierten Menschen, die Leistungsträger in unserem Land, immer stärker belastet werden, indem Sie einfach nur an den Symptomen herumdoktern.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 84. Sitzung, S. 9961) „Leistungsträger“ sind für die AfD die Besserverdienenden, deren Steuern sie senken will, um nur ja keine Umverteilung von oben nach unten zu ermöglichen. Nicht Ungleichheit als Basis des Kapitalismus ist für Sichert das Problem sondern der Staat: „Weil die Staatsquote immer mehr erhöht wird, weil den Menschen immer mehr Geld aus der Tasche gezogen wird und weil man dieses Geld dann nimmt, um es als staatliche Wohltaten zu verteilen. Diesen Sozialismus lehnen wir ab.“

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19082.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19083.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19084.pdf

 

 

Sitzungswoche 30. Januar – 1. Februar 2019

 

Die Gedenkstunde des Bundestages anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus war ein zentraler Punkt der Plenarwoche. Die beeindruckende Rede von Saul Friedländer, Historiker und einer der wichtigsten Geschichtsschreiber der Shoah, kann hier nachgehört werden: https://dbtg.tv/fvid/7322321 Anders als im Bayerischen Landtag, wo die AfD Fraktion die Feierstunde bei der Rede der Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde und Holocaustüberlebenden Charlotte Knobloch ob ihrer Kritik am Rassismus der AfD verließ, war die Bundestagsfraktion weitgehend anwesend. Eine geschichtspolitische Debatte desselben Tages machte jedoch deutlich, dass Friedländers Rede für den völkischen Teil der Fraktion nur eine Zumutung gewesen sein kann.

 

Zum LINKEN-Antrag „Gedenkort für die Opfer des NS-Vernichtungskrieges in Osteuropa“ (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/049/1904917.pdf) trat Marc Jongen als Redner für die AfD auf. Innerhalb der Fraktion entwickelt sich Jongen immer mehr zum zentralen intellektuellen Sprachrohr neurechter Ausrichtung und zeigt auch in dieser Debatte, dass er die Kernpositionen dieser Richtung vollständig übernommen hat. Ein zentrales Ziel dieser Rechten ist seit Jahrzehnten die Auflösung der Spezifik der NS-Verbrechen, ihre Relativierung und darüber die Rückkehr zu einer von der Last der Vergangenheit befreiten „selbstbewussten Nation“. Bis in die Diktion hinein schließt Jongen an die Positionen Ernst Noltes an, eines Kronzeugen dieses Geschichtsrevisionismus von rechts. „Der Sozialismus in all seinen Spielarten hat unendliches Leid über die Menschheit gebracht.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 77. Sitzung, S. 88976) Gleich mit dem ersten Satz entledigt Jongen die politische Rechte und damit sich selbst jeder Verbindungslinie zum historischen Faschismus. Kommunismus, Nationalsozialismus – beides wird zu unterschiedlichen Ausprägungen des Sozialismus und damit der politischen Linken zugeschoben. Dass die Rechte, für die Jongen steht, zu den Wegbereitern des Faschismus gehörte, soll so geleugnet werden. Bieder totalitarismustheoretisch geht es weiter, wenn er von „diesen beiden Abarten des totalitären Sozialismus“ spricht, bei denen es sich „gewissermaßen um zwei Paralleldrachen handelte, die bei allem tödlichen Hass aufeinander auch zahlreiche Strukturmerkmale gemeinsam hatten.“ (Ebd., S. 8977) Aber so ganz möchte er diese Gleichsetzung doch nicht stehen lassen und macht sich, versteckt hinter einem Zitat des Historikers Jörg Baberowski, die alte Position von Ernst Nolte im Historikerstreit zu eigen, nach der das NS-Regime nur eine Antwort auf die vorausgegangenen Verbrechen des Kommunismus gewesen sei: „… ohne die Exzesse der stalinistischen Diktatur wird überhaupt nicht verständlich, worauf der Nationalsozialismus auch eine Antwort war.“ (Ebd.)

 

Den Linken-Antrag lehnt Jongen selbstredend ab, weil er „durch das gezielte Weglassen der nicht minder fürchterlichen Verbrechen, die von der sowjetischen Seite an den deutschen Kriegsgefangenen, beim Vorrücken der Roten Armee dann auch an der deutschen Zivilbevölkerung begangen worden sind“ „heuchlerisch“ sei (Ebd.). Historische Verantwortung, Kausalität, Auslöser und Reaktion – all das will Jongen im totalitarismustheoretischen Einheitsbrei vermengen, um unweigerlich bei den deutschen Opfern zu landen. Denn, so der Vorwurf, der Antrag und auch die im Koalitionsvertrag fixierte Stärkung der Erinnerung an die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges blende die „deutschen und osteuropäischen Opfer des Stalin’schen Vernichtungskrieges“ aus (ebd.). So gehe es der Linken in Wahrheit nicht um die Erinnerung, sondern um die moralische Zerstörung Deutschlands: „Der linken Seite dieses Hauses sage ich aber: Wir trauen Ihrer moralischen Empörung und Ihren zur Schau gestellten humanistischen Motiven nicht über den Weg. Wir erkennen Ihre politische Absicht und sind mehr als verstimmt. Ihnen geht es gar nicht um ein würdiges Gedenken an die Opfer dieser Verbrechen. Ihnen geht es in Wahrheit darum, ein tiefes Schuldbewusstsein in Deutschland für alle Zeiten zu verankern. Vor allem den nachwachsenden Generationen wollen Sie einen moralisch zermürbenden Gedanken einpflanzen: Die Deutschen sind böse, Deutschland ist eine Verbrechernation, es wäre eigentlich besser, wenn Deutschland verschwände. Das ist doch auch Ihr erklärtes Ziel. Deutschland soll als Nation, als Land, als Volk verschwinden, es soll ein mehr oder weniger offenes Siedlungsgebiet für Migranten aus aller Welt werden  und soll dann auch aufgehen in einem europäischen Superstaat, der ja schon jetzt bezeichnenderweise von Kommissaren verwaltet wird, einer EUdSSR – ganz nach Ihrem Geschmack.“ (Ebd., S. 8978) Erst jetzt läuft Jongen zu richtiger Form auf und deutlich wird, dass jedes öffentliche Erinnern an die NS-Verbrechen von ihm und der AfD als feindlicher Akt gegen Deutschland betrachtet wird. Höckes Forderung nach einer 180-Grad-Wende in der Erinnerungskultur ist auch der Maßstab Jongens, denn, wer wie die Linke, die Erinnerung an deutsche Verbrechen wach halten will, „ist offenkundig vom Hass auf das Eigene diktiert, und damit ist er vergiftet und verdorben.“ Für die AfD, so muss man Jongen verstehen, soll Schluss mit dieser Form der Erinnerung sein, denn man wolle kein „bewusstes Offenhalten der Wunde und keine künstlich herbeigeführte Neutraumatisierung jeder neuen Generation in Deutschland.“ (Ebd.)

 

Die weiteren Debatten der Woche sind rasch zusammengefasst. Die von der Koalition geforderte Stärkung der Kultur im ländlichen Raum wird von der AfD abgelehnt, weil sie dahinter das Ziel der „Umerziehung“ vermutet. „Kulturschaffende“ werden von ihr als Feinde begriffen und der Abgeordnete Götz Frömming sieht schon den Begriff totalitär kontaminiert. Weiter: „Kultur, meine Damen und Herren, muss man nicht schaffen, und schon gar nicht muss der Staat die Kultur schaffen, Kultur schafft sich selbst.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 77. Sitzung, S. 8962) Fragt sich nur, unter welchen Bedingungen? Die politischen Freunde der AfD in Polen und Ungarn sorgen jedenfalls für massive Einschränkungen der Kultur. Wie ein Hohn mutet da die Äußerung der AfD-Abgeordneten Martin Renner in derselben Debatte an, der ausführt: „Kunst und Kultur müssen sich immer frei und ohne ideologische Fesseln entfalten können.“ (Ebd., S. 8968) Vielleicht sollte Renner mal einen Blick ins Programm seiner Partei in Sachsen-Anhalt werfen. Dort liest man: „Museen, Orchester und Theater sind in der Pflicht, einen positiven Bezug zur eigenen Heimat zu fördern. Die Bühnen des Landes Sachsen-Anhalt sollen neben den großen klassischen internationalen Werken stets auch klassische deutsche Stücke spielen und sie so inszenieren, dass sie zur Identifikation mit unserem Land anregen.“ (Wahlprogramm AfD Sachsen-Anhalt 2016, S. 20) So viel zum Thema Kulturfreiheit.

 

Wo die AfD sozialpolitisch steht, macht sie Woche für Woche deutlich. Dafür hätte es nicht das Bekenntnis des MdB Stephan Brandner in einer Kurzintervention bedurft, in der er betont, dass die AfD „die einzige bürgerliche Partei in diesem Bundestag ist. Alles andere was hier sitzt (…) ist Sozialismus und Gleichmacherei im weitesten Sinne (…).“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 77. Sitzung, S. 8942) Folglich ist ihre Ablehnung des Linken-Antrags „Dispozinsen deckeln – Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldungsfalle schützen“ folgerichtig. Während sich Großbanken bei der EZB quasi kostenlos Geld leihen können, zahlen Normalbürger_innen bis zu 10 Prozent und mehr für einen Dispo. Für die AfD kein Problem, die sich an die Seite des „eh schon darbenden Bankgewerbes“ stellt. Bei Stefan Keuter aus der AfD-Fraktion heißt es: „Meine Damen und Herren, die Linke will den Banken vorschreiben, dass der Dispozins für Kunden maximal 5 Prozentpunkte über dem – wie sie es nennt – Leitzins der EZB liegen soll. Das ist linke Gleichmacherei. Das ist Sozialismus pur, und das ist mit uns nicht zu machen.“ Tatsächlich, Politik für die kleinen Leute ist mit der AfD nicht zu machen.

 

Alle Debatten könne hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19076.pdf   

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19077.pdf  

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19078.pdf  

 

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Sitzungswoche 16.-18. Januar 2019

 

Die AfD hat die erste Sitzungswoche des Jahres dazu genutzt, den Europawahlkampf einzuleiten. Während der Parteitag beschloss, den deutschen EU-Austritt vorzubereiten und als ersten Schritt die Abschaffung des EU-Parlaments zu fordern – von dem man jedoch, solange es noch Bestand hat, gerne die Diäten nimmt – versucht der Fraktionsvorsitzende Gauland die AfD als Ausdruck aller mehr oder weniger berechtigten Unzufriedenheit mit dieser EU zu platzieren. Die Law and Order-Partei AfD, die Vertreter einer rigiden Sparpolitik und des schlanken Staates, die Verächter einer Vermögens- und Erbschaftssteuer macht sich verbal zum Anwalt der „Gelbwesten“ in Frankreich. Ganz in Straßenkämpfermanier führt der biedere Tweet-Jackett-Träger in der von der AfD beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Zustand der EU – Deutsch-Französischer Sonderweg“ aus: „Die auf zahlreichen Videos bezeugte polizeiliche Gewalt gegen sie [die Gelbwesten] ist maßlos. Es gibt inzwischen mindestens zehn Tote, die Zahl der Verletzten liegt im vierstelligen Bereich, ebenso die Zahl der Inhaftierten. Im Nachbarland herrschen bürgerkriegsähnliche Zustände.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 74. Sitzung, S. 8629) An Gaulands Ausführungen lässt sich der Radikalisierungsprozess eines ehemals Konservativen zum systemoppositionellen Präfaschisten nachvollziehen. Das Gewaltmonopol des Staates wird von ihm in Zweifel gezogene, ein schierer Horror für jeden Konservativen: „Frau Merkel hat sich auf bemerkenswerte Weise zu den Straßenschlachten geäußert: Die Möglichkeit zu protestieren, sei Teil der Demokratie, aber das Gewaltmonopol liege beim Staat.“ „Ist das nicht so?“, fragt entgeistert ein Zwischenrufer der Union. (Ebd., S. 8630) Die von der Kanzlerin wegen fehlender Kritik an der Gewalt von Seiten der „Gelbwesten“ angegriffene LINKE wird von Gauland mittels Gleichsetzung von Demonstrationsgewalt und Staatsgewalt verteidigt: „Da sie zu den Übergriffen der Staatsgewalt nichts gesagt hat, dürfen wir sie so verstehen, dass die Bundeskanzlerin diese Gewalt billigt, weil es Macron ist? Ich hoffe, nicht.“ (Ebd.) Und mit Blick auf den gerade abgeschlossenen Aachener Vertrag zweifelt er die Legitimität der französischen Regierung an: „Aber wie vertieft man die Verbindungen zu einem Land, das selbst dermaßen uneins und gespalten ist, zu einem Land, das die Regeln der Demokratie außer Kraft setzen muss, um die Opposition zu bekämpfen? Mehr als die Hälfte der Franzosen unterstützt laut Umfragen die Gelbwesten. Mit welchem Teil Frankreichs verhandeln wir eigentlich?“ (Ebd.)

 

Gauland schlüpft hier in die Rolle des national-sozialen Revolutionärs, wie sie schon sein Pendant Salvini in Italien einnimmt und wie sie die europäische radikale Rechte als Mobilisierungsmodell gegen die EU-Eliten für den EU-Wahlkampf nutzbar machen will. Macron ist dabei zum zentralen Feindbild dieser Rechten mutiert, weil er das elitäre EU-Europa ideal verkörpert. Nicht die sozialpolitisch desaströse Bilanz Macrons ist es, die ihn zu diesem Feind macht, sondern sein Versuch, diese Politik mit den Mitteln der neoliberal gepolten EU umzusetzen. Zwei Linien kapitalistisch grundierte Machtpolitik stehen sich hier gegenüber: die „globalistische“ der EU-Eliten und die national-soziale der modernisierten radikalen Rechten.

Wie eine scharfe Kritik der bestehenden EU von links aussehen kann, ohne die radikale Rechte zu legitimieren, zeigt Dieter Dehm in seiner Rede, die hier nachgehört werden kann: https://dbtg.tv/fvid/7317739   

 

Zum linken Antrag „Seenotrettung im Mittelmeer sicherstellen“ betreibt Armin Paul Hampel die Kriminalisierung privater Seenotrettung. Die NGOs werden von ihm mit den kriminellen Banden, die auf libyscher Seite die Not der Geflüchteten nutzen, auf eine Stufe gestellt: „An der Küste haben wir Banden von Schleppern, die übrigens nicht nur Menschenschlepper sind, sondern in der Regel auch in den Drogenhandel, den Waffenhandel und andere üble Geschäfte verwickelt sind. Die Schlepperbanden mit diesem kriminellen Hintergrund fahren mit den Schiffen hinaus, und dort warten schon die anderen Schleuserbanden, nämlich genau die Organisationen, die Sie hier gerade erwähnt haben. Es sind Schleuser – nichts anderes –, mit einem Unterschied: Ihre Schleusergruppen werden von Spendern und vom Steuerzahler bezahlt. Die Schleusergruppen an Land kassieren zwischen 1 000 und 2 000 Dollar pro Flüchtling. Das ist aber auch der einzige Unterschied.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 74. Sitzung, S. 8680) Die von der AfD geforderte Festung Europa ist das Lösungsmodell für Flucht und Migration: „Sorgen Sie – wie die Australier – dafür, dass jeder, der es versucht, die Botschaft bekommt: You will never make your way to Europe. – Wenn diese Botschaft angekommen ist, wird der Strom nach Libyen und anderswo sehr schnell versiegen, weil sie wissen, dass sie keine Chance haben, über das Mittelmeer nach Europa zu kommen, und erst recht keine Chance, dort zu bleiben.“ (Ebd., S. 8681)

 

Ist der „Fremde“ der äußere Feind, so ist es nach innen der „Linksextremismus“. „Verstärktes Vorgehen gegen Linksextremismus zum Schutz der Demokratie“ heißt ein Antrag der AfD-Fraktion dazu und Martin Hess begründet ihn im Plenum. Nach einer willkürlichen Aufzählung vermeintlich linker Gewalttaten dreht Hess als erstes an der Begriffsschraube: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird Zeit, dass wir die Dinge wieder beim Namen nennen. Als Polizist und Politiker sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Das ist kein Linksextremismus mehr, das ist Linksterrorismus.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 75. Sitzung, S. 8773) Aus „Linksterroristen“ werden später „Staats- und Menschenfeinde“, die „mit aller Konsequenz und mit aller Härte“ bekämpft werden müssten (Ebd., S. 8774). Konkret fordert die AfD das Verbot der Interventionistischen Linken, die eine „unbestreitbar“ verfassungsfeindliche Organisation sei. Ob es klug ist, genau in der Woche das „Extremismusthema“ zu reiten, in der man selber vom Verfassungsschutz angezählt wird, muss die AfD wissen. Während ihre Beobachtung (Prüffall) natürlich rein politisch motiviert sei, handelt es sich bei ihren Behauptungen gegen links um unbestreitbare Tatsachen. André Hahn begründet in seiner Rede, warum DIE LINKE nicht den Verfassungsschutz benötigt, um die AfD als das zu erkennen, was sie ist: https://dbtg.tv/fvid/7318005  

 

Während die AfD sich verbal häufig als Kraft gegen die herrschenden Eliten inszeniert, macht sie z.B. in der Bildungspolitik ihren elitären und bildungsbürgerlichen Standpunkt immer wieder deutlich. In der Debatte zur „Bildungsstrategie und Abbau sozialer Ungleichheit“ geht es dem Redner der AfD, Dr. Götz Frömming, vor allem darum, den Zugang zu höherer Bildung wieder einzuschränken. Die gestiegene Abiturquote ginge auf Kosten des Niveaus, ebenso der breitere Zugang zu Hochschulbildung. Konsequenz der AfD: „Eingangstests an den Universitäten.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 75. Sitzung, S. 8798) Neben dem Zustrom aus den Unterklassen wird aber – wie könnte es anders sein – die Migration als Hauptverantwortliche der angeblichen Niveausenkung angeprangert: „Durch Zuwanderung, so wie sie bisher organisiert ist oder vielmehr nicht organisiert ist, verschärft sich das demografische Problem, werden die sozialen Probleme im Land größer, nicht kleiner und unser ohnehin angespanntes Bildungssystem an den Rand des Kollapses gebracht.“ (Ebd.) Marc Jongen als Kulturkampf-Chefideologe legt hier kräftig nach. Für ihn wird „aus der Bildungsnation Deutschland ein Betreuungsgebiet für Schwer- bis Unbeschulbare aus aller Welt gemacht“, (Ebd., S. 8805) womit die Geflüchteten gleich zu „Unbeschulbaren“ für immer und ewig erklärt werden. Jongen macht das Gesellschaftsbild des konservativen Reaktionärs noch einmal deutlich, wenn er nicht Staat und Gesellschaft sondern die Familie zum zentralen Angelpunkt für möglichen Bildungserfolg macht: „Liebe Kollegen, man kann nicht alles auf die Gesellschaft schieben. Es ist auch eine Aufgabe der Elternhäuser, für Bildung und Bildungsbereitschaft ihres Nachwuchses zu sorgen. Und es ist eine Bringschuld der Migranten, diese Bildungsbereitschaft vorzuweisen, wenn sie bei uns leben wollen. Deutschland kann nicht die Weltförderschule werden.“ (Ebd.) Genannt werden die Migrant_innen, gemeint sind aber die subalternen Klassen generell, denen eine Partei wie die AfD ihren Platz am unteren Ende der Bildungsskale zuweist. Dem emanzipatorischen Anspruch, diesen Ausdruck von Klassengesellschaft mittels Politik zu verändern, erteilt Jongen eine klare Absage: „Ein solcher Glaube an Gesellschaft und Sozialklempnertum ist natürlich klassisch linke Denke, die hat Frau Merkel vielleicht damals in der DDR aufgesogen und in kleinen Dosen an Sie in der CDU verabreicht, sodass Sie es nicht richtig mitbekommen haben.“ (Ebd.)

 

Die „Klimaleugner-Positionen“ der AfD lassen sich Woche für Woche im Parlament hören und sind ein Bespiel für den rational nur schwer zu führenden Diskurs mit dieser Partei. Ein Beispiel lässt sich hier hören: https://dbtg.tv/fvid/7318274 Besser ist es aber noch in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD formuliert: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/068/1906899.pdf   

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19074.pdf  

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19075.pdf  

 

 

 

Aus: Ausgabe vom 19.01.2019, Seite 4 / Inland

Ablenkungsmanöver von rechts

AfD fordert stärkeren Kampf gegen »Linksextreme«. Unionsparteien und FDP greifen dies auf

Von Markus Bernhardt

André Hahn (Die Linke; Archivbild ) wies im Bundestag auf die Kriminalitätsbelastung der AfD hin.

Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Die AfD-Fraktion hat am Freitag einen Antrag mit dem Titel »Verstärktes Vorgehen gegen Linksextremismus zum Schutz der Demokratie« ins Plenum des Bundestages eingebracht. Darin wird »eine erheblich zunehmende Gefährdungslage durch gewaltbereite linksextremistische Bündnisse, Vereine und sonstige Organisationen« herbeigeredet und die vermeintliche Opferrolle der Rechten hervorgehoben. Vor allem fordert die AfD in dem Antrag die Bundesregierung auf, »konkrete Möglichkeiten für Vereinsverbote, die auch gegen Internetplattformen gerichtet sein müssen, vertieft zu prüfen und endlich zeitnah umzusetzen«. Dies gelte insbesondere für Nachfolgeplattformen des schon im August 2017 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verbotenen Portals »linksunten.indymedia.org« und »Organisationen wie die sogenannte ›Interventionistische Linke‹ (IL) und nachgeordnete Gliederungen«. Begründet wird der Antrag mit einem wüsten Sammelsurium von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten verschiedener von Linken betriebener Internetseiten und anonymer Postings.

Erwartungsgemäß nutzten vor allem Rednerinnen und Redner der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion die von der AfD angestoßene Debatte, um gleichermaßen gegen »Rechts- und Linksextremismus« zu wettern und sich selbst als die einzigen wahrhaftigen Demokraten darzustellen. Vor allem die Konservativen machten im Rahmen der Debatte mehrmals deutlich, dass die Umweltschützer im Hambacher Forst für sie nahezu Terroristen sind. So schwadronierte der CDU-Abgeordnete Hans-Jürgen Irmer von Rohrbomben, die angeblich von Linken eingesetzt worden seien. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser beschuldigte SPD und CDU/CSU gar, ab »2013 die Mittel gegen Linksextremismus zurückgefahren zu haben«. Seine Fraktionskollegin Linda Teuteberg nutzte die Debatte, um zu betonen, dass derzeit »aus gutem Grund« »ein Verbot der Roten Hilfe geprüft« werde. Während SPD und Grüne den Antrag der AfD zwar entschieden ablehnten, zugleich aber auch in die Falle einer Distanzierung von vermeintlichen »Linksextremen« tappten, fand der Linke-Bundestagsabgeordnete André Hahn deutliche Worte und bezeichnete den Antrag der AfD als »Ablenkungsmanöver« von eigenen »rechtsextremistischen Tendenzen«.

Zudem wies Hahn darauf hin, dass »gegen fast zehn Prozent aller AfD-Abgeordneten strafrechtliche Ermittlungen« liefen. »Man kann von Glück sagen, dass die Kriminalitätsrate in der Allgemeinbevölkerung nicht so hoch ist wie in der AfD«, stellte der Linke-Politiker klar. Der Antrag der AfD wurde – wie in der ersten Lesung üblich – ohne Abstimmung in den zuständigen Ausschuss, in diesem Fall den für Inneres und Heimat, überwiesen.

 

AfD im Bundestag

Sitzungswoche 12.-14. Dezember 2018

 

Die letzte Sitzungswoche des Jahres stand von Seiten der AfD ganz im Zeichen des Kulturkampfes. Frontfrau ist hier Beatrix von Storch, die gleich in zwei Debatten ran durfte und mit verbalen Zuspitzungen aufwartete, die für den weiteren Verlauf der Legislaturperiode wenig Steigerungspotenziale offenlassen. Zu einem Beschluss des Juso-Kongresses, die Paragraphen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, hatte die AfD eine Aktuelle Stunde beantragt [viel Ehre für einen Jugendverband, G.W.] in der von Storch mit großen Geschützen auffuhr. Die Jusos wollten „das Töten von Babys erlauben“, weshalb sich die SPD „von der Babymörderfraktion in ihrer Jugendorganisation“ abgrenzen müsse. „Wenn die Jusos mit breiter Mehrheit das Recht auf Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt, also das Töten von lebensfähigen Kindern, fordern und sich die SPD davon nicht distanziert, sondern gleichzeitig die Legalisierung der Werbung für Abtreibung zur Schicksalsfrage ihrer Koalition macht, dann drängt sich der Schluss geradezu auf: Die Entwertung und Zerstörung ungeborenen menschlichen Lebens ist für die SPD und ihre Parteijugend offensichtlich ein politisches Herzensanliegen. (…) Wenn Sie jetzt nicht gegen diejenigen vorgehen, die die Babytötung legalisieren wollen, dann ist die Botschaft der SPD klar. Die Kritik am Islam ist gegen die Parteilinie [gemeint ist das Ausschlussverfahren gegen Sarrazin, G.W.], die Legalisierung von Kindermord offenbar nicht.“ (alle Zitate Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 71. Sitzung, S. 8256 f.) Das Frauenbild, das von Storch in ihrer Rede offenbarte, steht exemplarisch für die Frauenverachtung der gesamten Partei. Nicht als schwerwiegende Entscheidung in einer schwierigen Situation wird der Schwangerschaftsabbruch von ihr dargestellt, sondern als willkürlicher Entschluss aus einer Laune heraus. „Ein lebensfähiges, voll ausgewachsenes Kind darf dann auch noch eine Minute vor der Geburt getötet werden.“ (Ebd.) Die betroffenen Frauen aber auch die Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden als potenziell verantwortungslose Mörder dargestellt und außerhalb von Kultur und Zivilisation angesiedelt: „Was ist das für ein Menschenbild? Es ist nicht das Menschenbild unserer Kultur und nicht das Menschenbild unserer Zivilisation.“ (Ebd.)

 

Einmal in Fahrt kennt die AfD kein Halten. Von Storch spricht davon, der Arzt wolle das Kind „zerstückeln“ und der zweite AfD-Redner, Martin Reichardt, bedient weitere Horrorphantasien: „Der Juso-Beschluss ermöglicht es nun, dass eine Nadel durch den Bauch der Mutter in das Herz des Ungeborenen gestoßen wird, um dessen Tod durch das Injizieren von Kochsalzlösung herbeizuführen.“ (Ebd., S. 8264) Völlig zurecht sprach die LINKE-Abgeordnete Conni Möhring von „kranken Fantasien“ der AfD. Für Reichardt ist der Juso-Beschluss „eine Grausamkeit und Unmenschlichkeit, wie sie in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands einmalig ist.“ Das erscheint ihm jedoch als zu schwach, weshalb im nächsten Satz daraus eine Parallelisierung des Beschlusses mit den „größten Unmenschlichkeiten und Kulturbrüche(n) der ganzen Menschheitsgeschichte.“ wird (Ebd., S. 8265) „Entmenschlichte Rhetorik“ und das „Ende der humanen Gesellschaft“ fallen dem Redner noch ein, auch „die unmenschliche Fratze linker Ideologie“ mit der „Kinder getötet“ würden. Schließlich bleibt das „pervertierte Selbstbestimmungsrecht der Frau“, gegen das sich die Tiraden der AfD vor allem richten. Die großartige Rede von Conni Möhring setzt hier einen Kontrapunkt, der den AfD Vorstoß als das zeigt was er ist, ein Angriff auf die Selbstbestimmung der Frauen: https://dbtg.tv/fvid/7307250

 

In der Debatte zum Thema „geschlechtliche Vielfalt“ und Änderung des Geburtenregisters nutze von Storch erneut ihre Redezeit, um fortschrittliche Konzepte frontal anzugreifen: „Das ist das Ziel linker Genderideologen. Sie wollen das Geschlecht dekonstruieren, genauso wie sie Familien dekonstruieren oder – man kann auch sagen: – zersetzen wollen. Medizin und Wissenschaft sind Ihnen im Weg. Deshalb treiben Sie die Zerstörung der objektiven Wissenschaft voran. Sie wollen totale Subjektivierung.“ (Ebd., S. 8332)

 

Ebenfalls auf der Kulturkampfebene wurde von der AfD der Gesetzentwurf zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung behandelt. Kinderbetreuung außerhalb der Familie steht die AfD generell skeptisch gegenüber, sie diene dem Staat vor allem dazu, „die Lufthoheit über den Kinderbetten“ zu erlangen, wie der Abgeordnete Thomas Ehrhorn ausführte. (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 72. Sitzung, S. 8450) Zum Thema hatte der Redner nichts zu sagen, nutzte seine Zeit aber, um eine Lieblingsfeindin der AfD anzugreifen, die Amadeu-Antonio-Stiftung und ihre Vorsitzende Anetta Kahane. In einer Elternbroschüre der Stiftung werden Tipps zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit im Rahmen der frühkindlichen Pädagogik gegeben, für die AfD und ihr Umfeld ein Anlass für eine weitere Öffentlichkeitskampagne. Ehrhorn nimmt das im Bundestag auf: „Wer denkt sich so etwas aus? Für so etwas kommen natürlich nur die Besten der Besten infrage. Wir holen uns ja immer die Besten. Messerfachkräfte holen wir uns aus Nordafrika. Aber wenn es um das Aushorchen von Kindern geht, kommt nur eine einzige Person infrage: Anetta Kahane, selbst lange Zeit Stasispitzel, bekannt unter dem Namen IM Victoria, und heute – richtig! – Vorstandsvorsitzende der roten Amadeu-Antonio Stiftung. Aber Sie haben recht: Wenn man eine Sekretärin für Agitation und Propaganda des FDJ-Führungskaders in der Regierungsspitze hat, dann kommt es darauf vielleicht auch nicht mehr an.“ (Ebd.) Es sei nur daran erinnert, dass die AfD gerade in zahlreichen Bundesländern ein Denunziationsportal gegen Lehrerinnen und Lehrer freigeschaltet hat, mit dem sie Schülerinnen und Schüler zum Spitzeln auffordert.

 

Beim Thema „70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ darf der Abgeordnete Jürgen Braun noch einmal an die Kulturfront und sieht die Menschenrechte im „Zangengriff“ von „linksgrüner Hypermoral“ und „radikalen Moslems“, die er beide als „Menschenfeinde“ bezeichnet (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 71. Sitzung, S. 8274)

 

Falsche Tatsachenbehauptungen gehören zum Geschäftsmodell der AfD im Bundestag. In der Brexit-Debatte behauptete der AfD-MdB Martin Hebner, das Austrittsabkommen der EU mit Großbritannien sei „natürlich nicht öffentlich“ (Ebd., S. 8192), um das von der AfD verwendete Bild der abgeschotteten politischen Eliten zu bedienen. In einer Zwischenfrage wies Alexander Graf Lambsdorff (FDP) darauf hin, dass das Abkommen im Internet öffentlich zugänglich sei, wo es in wenigen Sekunden aufgerufen werden kann.

 

In der Debatte zu den Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft wies Nicole Gohlke von der LINKEN dem AfD-Redner Frömming die Verwendung eine ganzen Reihe falscher Angaben im AfD-Antrag zum Thema nach, die sich vor allem auf viel zu hohe Angaben beim Ausländeranteil an den Studierenden bezogen (vgl. hier ab Min. 3: https://dbtg.tv/fvid/7307802). In der Debatte zum AfD-Gesetzentwurf „Strafschärfung bei Rückfall“ preist der AfD-Redner Peterka Österreich und die dort geltenden schärferen Regeln als Vorbild an. Der nachfolgende CDU-Redner Ingmar Jung weist mit Fakten jedoch genau dieses Modell Österreich zurück: „Jetzt haben wir in diesem Gesetzentwurf als Paradebeispiel das schneidige Österreich; in Österreich gibt es diese Schärfungsvorschrift. Da stellen wir uns doch die Frage: Warum können wir Deutschen das nicht auch? Tatsächlich, in Österreich gibt es die Vorschrift, dass der Richter in bestimmten Fällen – bei Rückfalltätern – den Strafrahmen, also die Höchststrafe, um die Hälfte erhöhen kann. Aber wenn wir Österreich als Paradebeispiel des starken Rechtsstaates und der harten Strafe sehen, dann müssen wir ja auch mal schauen, welche Höchststrafen im österreichischen StGB festgelegt sind. Ich habe ein paar Beispiele mitgebracht: Totschlag: in Österreich 10 Jahre, in Deutschland 15. Körperverletzung: in Österreich 1 Jahr, in Deutschland 5 Jahre. Körperverletzung mit Todesfolge: in Österreich 10 Jahre, in Deutschland 15 Jahre. Menschenhandel mit Gewaltanwendung: in Österreich 5 Jahre, in Deutschland 10 Jahre. Diebstahl: in Österreich 6 Monate, in Deutschland 5 Jahre. Nötigung: in Österreich 1 Jahr, in Deutschland 3 Jahre. Betrug: in Österreich 6 Monate, in Deutschland 5 Jahre. Raub: in Österreich 10 Jahre, in Deutschland 15 Jahre. – Fällt Ihnen irgendetwas auf, meine Damen und Herren?“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 72. Sitzung, S. 8503)

 

Zuletzt noch zur offenen sozialpolitischen und verteilungspolitischen Flanke der AfD. Während sich die Partei sonst immer gerne als Anwalt der Familien darstellt stimmt sie natürlich gegen den LINKEN Vorschlag zur „Einführung eines Kinderweihnachtsgeldes“, von dem die oberen 25 Prozent der Einkommensskale ausgenommen wären aber auch Kinder von Geflüchteten profitieren würden. Die AfD-Redner Albrecht Glaser und Martin Sichert stellen sich – völlig klassenbewusst – an die Seite dieser 25 Prozent Gutverdiener, denn für Glaser sind sie es, die „diesen Staat in hohem Maße finanzieren“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 71. Sitzung, S. 8238) und für Sichert stellt der Antrag gleich eine Umverteilung „von arbeitender Bevölkerung an jene, die nicht arbeiten dar.“ (Ebd., S. 8245) Durchschnitts- oder Geringverdiener_innen liegen nach Ansicht der AfD also den ‚Leistungsträgern‘ auf der Tasche, denn der Antrag „kommt die fleißigen Familien teuer zu stehen.“ (Ebd.) Verachtung für ärmere Menschen und natürlich Hetze gegen Geflüchtete, denn gleich danach heißt es: „Auf der anderen Seite: Eine frisch eingereiste Asylbewerberfamilie mit 23 Kindern, vier Müttern und einem Vater, die bekommt 2 413,50 Euro extra durch Sie.“ (Ebd.)

 

Wo die AfD klassenpolitisch steht macht sie auch mit ihre Forderung nach sofortiger Abschaffung des Soli deutlich, einer Steuer, die vor allem von den Beziehern und Bezieherinnen höherer Einkommen getragen wird. Fabio De Masi verdeutlich diesen Punkt sehr anschaulich und macht deutlich, warum AfD und FDP hier Seit an Seit stehen: https://dbtg.tv/fvid/7307643

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19071.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19072.pdf

 

Sitzungswoche 28.-30. November 2018

 

In seinem Buch „Ursprünge der faschistischen Ideologie“ schreibt der israelische Faschismusforscher Zeev Sternhell: „Wenn der Antirationalismus zu einem politischen Werkzeug wird, zu einem Mittel für die Mobilisierung der Massen und zu einer Waffe gegen den Liberalismus, den Marxismus und die Demokratie, wenn er mit einem starken Kulturpessimismus, einem ausgeprägten Kult der Gewalt und der aktivistischen Eliten einhergeht, dann führt er zwangsläufig zu faschistischem Denken.“

 

Die Nutzung des Antirationalismus als politisches Werkzeug konnte man in der letzten Sitzungswoche beim Umgang der AfD mit dem UN-Migrationspakt beobachten. Das Thema wurde von ihr erfolgreich in den politischen Diskurs der Bundesrepublik implementiert und der Bundestag beschäftigte sich gleich dreimal (!) in einer Sitzungswoche mit diesem Thema. Die Regierungsfraktionen sahen sich aufgrund des Drucks der AfD genötigt, in einer Resolution die Unverbindlichkeit des Paktes und vor allem die in ihm enthaltenen Abwehrmaßnahmen gegen steigende Migrationszahlen zu betonen. Der Effekt solcher Versicherungen und Verweise auf den Text des Paktes ist jedoch null und nichtig und erreicht weder die AfD noch den unter ihrem Einfluss stehenden Teil der Bevölkerung, der inzwischen in eigenen Wahrheitswelten zu leben scheint, die nicht oder nur noch äußerst schwer mit rationalen Argumenten zu erreichen sind.

 

So war die Rede des AfD-Abgeordneten Gottfried Curio bezogen auf den Migrationspakt eine einzige Aneinanderreihung von Lügen und Unwahrheiten, die sich alle mit Blick auf den Text des Paktes (hier zu finden: http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf) widerlegen lassen. Diese Lügen sind aber inzwischen zu „alternativen Fakten“ geadelt worden und der offensichtliche Widerspruch zum Text des Paktes gilt der Rechten einmal mehr als ein Beweis für die Gefährlichkeit und Hinterlist derer, die diesen Pakt in den Augen der AfD ersonnen haben. „Der Pakt transportiert unter falschem Etikett das Gegenteil dessen, was er vorgibt“, so Curio (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 68. Sitzung, S. 7736). Damit sind Text und Inhalt des Paktes mit einem Satz beiseite gewischt und Thema wird die versteckte Agenda dahinter, die natürlich nur die AfD kennt. Über diese redet Curio dann, belegen muss er sie nicht mehr, weil Wort und Schrift ja „falsches Etikett“ sind. „Kein Fluchtgrund, kein Asylgrund, keine Qualifikation sind mehr nötig, um einzuwandern; keine Papiere, ja keine Legalität – nichts.“ (Ebd.) Dass im Pakt das Gegenteil steht – egal. Dass die Realität der Migration das Gegenteil ausweist – egal. Curio weiß: „Er propagiert die ‚voraussetzungslose Migration‘. Er ist nichts anderes als eine verantwortungslose Einladung zur weltweiten Völkerwanderung nach Deutschland ohne Obergrenze.“ (Ebd.)

 

„Umvolkung“ und „Invasion“ darf die AfD gegenwärtig aus Angst vor dem Verfassungsschutz nicht sagen, also behilft sie sich mit „Umsiedlungsprogramm“ und „Siedlungsgebiet“ Deutschland, wie es Anton Friesen in der Aktuellen Stunde der AfD zum nämlichen Thema ausführt (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 69. Sitzung, S. 8105). Der Abgeordnete Markus Frohnmaier bevorzugt etwas direkter die Diktion der Neuen Rechten, bei ihm heißt es: „Wer Grenzen abschaffen und damit Staatsgebiet auflösen will, wer das Staatsvolks durch Umsiedlung austauscht, der attackiert (…) beinahe alles, was einen demokratischen Staat ausmacht.“ (Ebd., S. 8115)

 

Wer will aber diese Umwandlung Deutschlands in ein „Siedlungsgebiet“, diesen Austausch der Bevölkerung? Curio bleibt bei der Lieblingsfeindin und macht nur Andeutungen auf eine größere Verschwörung: „Dieser von Frau Merkel angestoßene Pakt, minutiös geplant bei der UN, bei den ‚Verneinten Nationen‘ [ein schwacher Kalauer, G.W.] (…) Wohin geht denn die Reise? Was lesen wir? In einer EU-Studie von 2010 heißt es: Deutschland könne bis zu 274 Millionen Einwohner haben. – Schöne neue  Welt.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 68. Sitzung, S. 7738) Armin Paul Hampel (AfD) weiß da schon mehr, denn natürlich hat der allgegenwärtige George Soros die Fäden in der Hand: „Meine Damen und Herren, Herr Soros hat es Ihnen vorgedacht, und die Bundesregierung als maßgeblicher Initiator dieses Paktes hat es in den letzten Monaten und Jahren umgesetzt.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 69. Sitzung, S. 8017) Schon in der letzten Sitzungswoche hatte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner Soros als „zwielichtigen, dubiosen internationalistischen Strippenzieher“ bezeichnet und sich damit die eindeutig antisemitisch konnotierten Kampagne der internationalen extremen Rechten gegen Soros zu eigen gemacht. Der ungarische Ministerpräsident Orban, eines der Vorbilder der AfD, sagte mit Bezug auf Soros „Wir müssen mit einem Gegner kämpfen, der anders ist, als wir es sind. Er kämpft nicht mit offenem Visier, sondern er versteckt sich, er ist nicht geradheraus, sondern listig, nicht ehrlich, sondern bösartig, nicht national, sondern international, er glaubt nicht an die Arbeit, sondern spekuliert mit dem Geld, er hat keine Heimat, da er das Gefühl hat, die ganze Welt gehört ihm.“ (FAZ, 20.7.18) Diese Sätze aus dem Lehrbuch des Antisemitismus belegen einmal mehr den Gehalt einer Kampagne, die in Deutschland vor allem von der AfD gepuscht wird.

 

Der Rest der AfD-Reden zum Thema bediente den schon leidlich bekannten Rassismus, verbunden mit Appellen an Konkurrenz- und Angstgefühle des eigenen Publikums – auch hier jenseits jeder Faktenebene. So behauptet Curio: „Laut Pakt bekommt jeder, der irgendwie nach Deutschland kommt, Zugang zum Sozialsystem, ohne je etwas beigetragen zu haben. (…) Der Pakt verheißt denen die soziale Hängematte, und wir sollen sie aufspannen (…). Plünderung der Sozialsysteme, uferlose Integrationskosten, verfassungsferne Parallelgesellschaften, Mobbing gegen Andersgläubige, Gewalt und Terror. (…) Gegen Schlepper will man vorgehen, aber die Geschleppten als Opfer straffrei stellen. Sie sind aber kriminelle Auftraggeber ihrer kriminellen Lieferanten.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 68. Sitzung, S. 7736 f.) Hier lohnt es sich, auch den Tonfall des Eiferers zu hören, was man hier machen kann: https://dbtg.tv/fvid/7296295

 

Dass es trotz dieser Faktenresistenz und bewussten Irrationalität der AfD gelingen kann, die ganze Verlogenheit ihrer Inszenierung aufzudecken, zeigt die großartige Rede von Stephan Liebich in der Aktuellen Stunde, die ich nur empfehlen kann: https://www.linksfraktion.de/nc/parlament/reden/detail/stefan-liebich-1001-mal-afd-laesst-global-compact-for-migration-diskutieren/

 

Wie die AfD die Kampagne auch jenseits von Reden im Bundestag führt, lässt sich diesem Artikel mit Blick auf das Vorgehen der AfD im Petitionsausschuss entnehmen: https://www.tagesspiegel.de/politik/petitionsausschuss-des-bundestages-wie-die-afd-gegen-den-migrationspakt-kaempft/23715494.html

 

Aus den weiteren Debatten vielleicht nur noch ein Blick auf Karsten Hilse, einen der Hauptvertreter der Klimaleugner-Position in der AfD, dem ob des Höhenflugs der Grünen ganz offensichtlich der Kragen geplatzt ist: „Unter diesem grünen Mäntelchen haben sich in der Geschichte Ihrer Partei Pädophile, Inzestverharmloser, Kommunisten, Maoisten und bis zum heutigen Tag Deutschlandhasser und Deutschlandabschaffer versteckt. Die Linke und ihre Antifa tragen ihren Deutschlandhass wenigstens offen vor sich her. (…) Dass die SPD mitmarschiert, ist klar. Sie haben in Ihrer Geschichte Deutschland nicht nur einmal verraten [Dolchstoßlegende und andere rechte Mythen klingen hier an, G.W.] (…) Sie [bezogen auf die CDU, G.W.] haben einfach zu viel Platz im Schritt, um gegen diesen ideologischen Irrsinn offen zu opponieren. Seit Merkels Machtübernahme in der CDU wird diese geflutet von roten und grünen Systemlingen, die die noch verbliebenen konservativen Werte, die Sie einmal ausgemacht haben, von innen wie ein Krebsgeschwür auffressen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 68. Sitzung, S. 7759)

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19067.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19068.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19069.pdf

 

 

 

 
 

 

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Dr. Gerd Wiegel

Referent für Rechtsextremismus/ Antifaschismus

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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

Aktueller Begriff

 Lage der Kommunalfinanzen

Von der positiven Entwicklung staatlicher Haushalte profitieren auch die Kommunen. Zu diesen Entwicklungen haben unter anderem höhere Steuereinnahmen und Entlastungsmaßnahmen des Bundes beigetragen. Der Deutsche Bundestag hat einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, mit dem es dem Bund ermöglicht werden soll, kommunale Investitionen stärker zu unterstützen. Die Entscheidung des Bundesrates steht noch aus. Der Aktuelle Begriff möchte zunächst einen Überblick über die Haushaltslage der Kommunen geben und anschließend kursorisch die Aktivitäten des Bundes zur Unterstützung der Kommunen darstellen.

Nach deutlichen Defiziten des Finanzierungssaldos in den Jahren 2009 bis 2011 von insgesamt 15,3 Mrd. Euro können die Kommunen in Deutschland ab dem Jahre 2011 ein durchgehend positives Ergebnis verzeichnen. Für 2018 wird mit einem Überschuss von ca. 7,5 Mrd. Euro gerechnet. Diese finanzielle Entspannung ist dem kommunalen Anteil an der Einkommensteuer sowie dem Ertrag aus der Gewerbe- und Grundsteuer geschuldet, die dazu beitragen, dass das kommunale Steueraufkommen im Jahr 2017 insgesamt um 6,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist, ein Trend, der seit 2010 besteht. Für 2018 rechnet man mit einem weiteren Anstieg der Einnahmen von 4,3%. Demgegenüber steigen die Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen – nach einem drastischen Anstieg um 8,6% im Jahre 2015 sowie einem Niveausprung von mehr als 10% im Jahr 2016 und einem leichten Rückgang im Jahr 2017 – im kommenden Jahr wieder spürbar an, so dass im Jahr 2018 die Marke von 60 Mrd. Euro überschritten wird. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass migrationsbedingt eine einmalige eindeutige Niveauverschiebung stattgefunden hat. Ein Rückgang dieser finanziellen Belastungen wird mittelfristig nur in geringem Umfang erwartet. Überdies besteht in den Kommunen auch aufgrund jahrelanger Konsolidierungsprozesse ein höherer Bedarf an Investitionen in die Infrastruktur, dem jedoch nur knappe Planungskapazitäten gegenüberstehen. Der Investitionsrückstand lag laut KfW im Jahr 2016 bei 126 Mrd. Euro und stieg für 2017 auf 159 Mrd. Euro an.  Dabei trägt der Bund schon seit längerer Zeit mit diversen Entlastungsmaßnahmen zur Sicherung der kommunalen Finanzautonomie bei. Bereits Anfang 2012 wurde bei der Reform der Hartz-IVGesetzgebung vereinbart, dass die Lasten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund übernommen werden. Im Rahmen der stark angestiegenen Asylbewerberzahlen in 2015 und 2016 wurden Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen im Bereich der migrationsbedingten Mehrkosten beschlossen. Ab 2018 beträgt die jährliche finanzielle Entlastung 5 Mrd. Euro. Durch die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erhalten zudem die Länder ab 2020 eine Sonderbundesergänzungszuweisung (SoBEZ) zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede auf Gemeindeebene in Höhe von 1,5 Mrd. Euro.

Mit der aktuell vorgelegten Grundgesetzänderung sollen dem Bund trotz des Konnexitätsprinzips weitere Kostenübernahmen ermöglicht werden. Dieses Prinzip verlangt grundsätzlich das gesonderte Aufkommen von Bund und Ländern für Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben ergeben. Die Ausgabenlast folgt damit der Aufgabenzuständigkeit und verbietet den Gebietskörperschaften, die Aufgabenlast der jeweils anderen zu finanzieren. Die Finanzverantwortung für die Kommunen tragen nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes somit die Länder. Die vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen sind darauf ausgelegt, die Beteiligungen des Bundes an Investitionen in den Kommunen zu erleichtern. Auf Initiative der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen hat der Deutsche Bundestag eine Änderung von Art. 104c GG beschlossen. Der Bund wird „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ ermächtigt, „gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen“ sowie die „mit diesen verbundenen besonderen unmittelbaren Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ durch Finanzhilfen zu fördern. Somit erweitert sich der Einfluss des Bundes im Bereich der Bildung. Die Verfassungsänderung wird u.a. durch die besonderen Herausforderungen durch die Digitalisierung begründet. Die Aufnahme eines zusätzlichen Art. 104d in das Grundgesetz gibt dem Bund ferner die Möglichkeit, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Schließlich ermöglicht die Umgestaltung des Artikel 125c GG eine Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bereits vor dem 1.1.2025, wodurch der Bund in die Lage versetzt wird, Länder und Kommunen durch eine Erhöhung und Dynamisierung von Mitteln bei der Wahrnehmung des ÖPNV zu unterstützen. Hierdurch verlagert sich die Finanzierung des ÖPNV mehr und mehr auf den Bund. 

Neben der grundsätzlich positiven Entwicklung muss auch konstatiert werden, dass es einen – allerdings auf Kommunen in bestimmten Bundesländern begrenzten – hohen Bestand an fundierten Schulden und Krediten zur Liquiditätssicherung gibt und die im Durchschnitt positiven Entwicklungen nicht für alle Kommunen spürbar werden. 

Quellen:  - Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e), 18.7.2018, BT-Drs. 19/3440. - Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: Aktuelle Finanzlage der Kommunen, 15.8.2018. - KfW Bankengruppe: KfW-Kommunalpanel 2018, Juni 2018 . - Rietzler, Katja: Finanzhilfen des Bundes für Länder und Kommunen: die regionalen Disparitäten müssen überwunden werden, 4.10.2018.

Nr. 07/18 (04. Dezember 2018)  © 2018 Deutscher Bundestag

 

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.

Verfasser: ORR Marius Niespor unter Mitarbeit von Praktikant Lukas Großmann – Fachbereich WD 4 (Haushalt und Finanzen)

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AfD im Bundestag

Sitzungswoche 20.-23. November 2018

 

„Wohin die Krise der Demokratie und die Zerstörung des sozialen Zusammenhalts führen, das können Sie hier auf der rechten Seite des Parlaments besichtigen. Da sitzt das Ergebnis Ihrer Politik. Und es ist schlicht unehrlich, wenn Sie sich hier immer mit großer emotionaler Geste über die AfD aufregen und gleichzeitig genau die Politik fortsetzen, die diese Partei erst stark gemacht hat.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 64. Sitzung, S. 7311) Die Bestätigung der Aussage von Sahra Wagenknecht in der Haushaltsdebatte des Bundestages konnte man in der letzten Sitzungswoche tagtäglich beobachten: Selbst aus der Defensive einer Spendenaffäre um illegale Parteispenden dubioser Geldgeber aus dem Ausland an Alice Weidel und einer drohenden Beobachtung durch den Verfassungsschutz schafft es die AfD, den anderen politischen Akteuren ihre Themen aufzuzwingen und die gesellschaftspolitische Debatte konstant auf das Thema zu fokussieren, dass nur und ausschließlich der AfD nutzt. Die von der AfD inszenierte Kampagne zum Global Compact for Migration hat über das Kandidaten- und Kandidatinnenrennen um den CDU-Vorsitz Einzug in alle Medien gefunden und mit der Infragestellung des Asylrechts versucht der Kandidat Merz gleich noch, die AfD rechts zu überholen. Zwei Prozent Steigerung in den Umfragen sind der Lohn der AfD für diese Zuarbeit aus der Union (https://www.n-tv.de/politik/AfD-kann-sich-ueber-Asyldebatte-freuen-article20738367.html).

 

Einen Eindruck von der Mobilisierungsmacht der AfD und ihres Umfeldes bekommt man mit Blick auf die Debatten um den besagten Global Compact for Migration. Wie aufgescheuchte Hühner treibt die AfD hier die anderen Parteien vor sich her: Angst und Verunsicherung und nicht der Hauch eines selbstbewussten und klaren Umgangs kennzeichnet das Agieren der politischen Konkurrenz. Inzwischen hat die AfD den Petitionsausschuss des Bundestages als probates Kampfmittel für sich entdeckt, um hier den vermeintlich von ihr repräsentierten „Volkswillen“ zu dokumentieren. Dutzende von Petitionen gingen zum Thema ein, einige davon wurden gleich in den Büros von AfD-MdBs selbst geschrieben. Der Versuch des Ausschusses, die Veröffentlichung der Petitionen zu verhindern, war weitere Munition für die Kampagne der AfD (https://www.tagesschau.de/inland/petitionsausschuss-un-migrationspakt-streit-101.html). Inzwischen gibt es eine veröffentlichte Leitpetition, unter der sich alle anderen zum Thema sammeln. Innerhalb kürzester Zeit hat sie das nötige Quorum (50.000) erreicht und die rechten Trolle nutzen das Forum des Ausschusses, um sich hier (soweit das in einem moderierten Forum geht) im Sinne der AfD zu inszenieren. Einen Eindruck zu diesen Vorgängen kann man hier bekommen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_11/_01/Petition_85565.nc.html

 

In der Haushaltswoche des Bundestages nutze fast jeder Redner und auch die wenigen Rednerinnen der AfD die Möglichkeit, Lügen und falsche Behauptungen über den Global Compact zu verbreiten. Nach einer Annahme des Paktes werde „alle Migration per se regulär und legal sein“, so der MdB Martin Hess (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 63. Sitzung, S. 7248). Mit dem Pakt würden „die Tore Deutschlands und Europas für eine weitere Welle von Millionen Migranten“ geöffnet, verbunden mit dem einzigen Ziel, „dass es das Deutschland, das es vorher gab, in der Form nicht mehr geben soll“, sagte Armin Paul Hampel (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 64. Sitzung, S. 7354). Ob beim Etat für Gesundheitspolitik, dem Bildungshaushalt oder dem Finanzministerium – die AfD nutzte jede Gelegenheit, um diese Debatte zu befeuern. Beunruhigend ist, wie wenig es zu gelingen scheint, diesen Lügen mit Fakten und Argumenten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Trotzdem: einige Fakten und Argumente finden sich hier: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1105755.un-migrationspakt-mythen-maerchen-manipulation.html und hier: https://www.die-linke.de/themen/flucht-und-migration/zum-un-pakt-fuer-eine-sichere-geordnete-und-regulaere-migration/)

 

Spendenaffäre und Migrationspakt waren die AfD-Themen der Woche. Die Fraktionsvorsitzende Weidel nutzte ihren Beitrag in der Elefantenrunde gleich zu einer nahezu kompletten Rede in eigener Sache. Die – zumeist richtigen – Vorhalten Weidels zu den Finanzskandalen der anderen Fraktionen bestätigten nur eines: die AfD ist genau dort angekommen, wo sie angeblich nie hin wollte aber immer schon war: im Geruch der käuflichen Politik. Denn mit welchen Erwartungen erhält Weidel als Speerspitze des neoliberalen Teils der AfD Geld über Schweizer Pharmalobbyisten? Das wird auch die Höcke-Leute interessieren, die jedoch nach der publikumswirksamen Umarmung von Gauland und Weidel im Plenum vorerst ruhig gestellt wurden. Vielleicht liegt das Interesse solcher Spender in der Verbindung des AfD-typischen Rassismus mit Sätzen wie diesen von Weidel: „Wir leisten uns eine gigantische Sozialindustrie mit einer wuchernden Doppelstruktur aus staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, die vor allem sich selbst helfen. (…) Am allerwenigsten aber nützen sie denen, für deren staatliche Zwangsbeglückung sie angeblich geschaffen wurden.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 64. Sitzung, S. 7295) Besser kann auch die FDP die Denunziation des Sozialstaates als „Zwangsbeglückung“ nicht auf den Punkt bringen. Und auch die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Götz Frömming könnten die Zustimmung reicher Geldleber der AfD finden: „Die gesamten öffentlichen Bildungsausgaben in Deutschland für das Jahr 2017 beliefen sich auf 134,8 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum hat Deutschland 965,5 Milliarden Euro, also fast 1 Billion, für Sozialleistungen ausgegeben. Dazu gehört übrigens auch das BAföG, ein Lieblingsprojekt der Grünen, dem parlamentarischen Arm des AStA. 1 Billion Euro für Sozialleistungen, meine Damen und Herren, ist kein Grund zum Jubeln, sondern ein Armutszeugnis für Ihre Politik.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 65. Sitzung, S. 7495) BAföG streichen, Sozialleistungen runter – auch dafür sitzt die AfD im Bundestag.

 

Auf der anderen Seite kokettiert Alexander Gauland – versteckt hinter einem Zitat Heinrich Heines – mit dem Aufstand der Unzufriedenen bald auch in Deutschland, den er für die AfD vereinnahmen will. Mit Blick auf die Proteste der „Gelbwesten“ in Frankreich fragt er: „Ob diese Demonstrationen auch Deutschland bald erreichen? Gründe dafür gäbe es genügend. (…) Ja, meine Damen und Herren, den protestierenden französischen Autofahrern gehört unsere ungeteilte Sympathie.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 64. Sitzung, S. 7317)

 

Zum Haushalt des Gesundheitsministeriums setzt die AfD-Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann ihre rassistische Stigmatisierung von Migrantinnen und Migranten als Krankheitsträger fort. Diesmal macht sie die „krankheitsbedingte(n) Flüchtlingskosten“ vor allem an den Trägern von AIDS fest und sieht die Migration aus Afrika als vornehmliche Gefahr: „Die AfD fordert daher eine bundeseinheitliche Routinetestung von Asylsuchenden auf HIV. Denn die Dunkelziffer der Undiagnostizierten birgt ein großes epidemologisches Potenzial.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 65. Sitzung, S. 7407) In derselben Debatte redet der Abgeordnete Detlev Spangenberg nicht über Gesundheitspolitik sondern vor allem über den Global Compact für Migration. Hauptvorwurf an die Migratinnen und Migranten ist von ihm, dass sie keine Verantwortung für ihr Land übernehmen wollten: „Was sollte in den Ländern passieren, wenn der Migrationspakt diese Menschen quasi von der Verpflichtung entbindet, Verantwortung für sich und ihre eigene Heimat zu übernehmen? (…) Es ist die Pflicht eines jeden Bürgers, sich zuerst selbst um Lösungen zu bemühen. Deutschland hat sich aus einer schier ausweglosen Situation 1945 quasi aus eigener Kraft herausgearbeitet. Das kann also grundsätzlich von jeder Gemeinschaft erst einmal erwartet werden.“ (Ebd., S. 7418) Marshallplan? – Nie gehört.

 

Schließlich noch zwei bemerkenswerte Beiträge: Die Position der „Klimaleugner“ wird von der AfD in jeder Umweltdebatte vertreten. Der Abgeordnete Andreas Bleck ergänzt sie in dieser Woche um den in der AfD standartmäßig vertretenen Innen-Außen-Gegensatz: „Im Bereich Naturschutz sieht die AfD-Fraktion unter anderem die Notwendigkeit zur stärkeren Erforschung invasiver und gebietsfremder Arten, die heimische Pflanzen und Tierbestände bedrohen, verdrängen oder sogar vernichten. (…) Verstärken Sie Ihr Engagement beim Artenschutz, vor allem beim Schutz heimischer Arten vor invasiven, gebietsfremden Arten.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 63. Sitzung, S. 7244) Ein Schelm, wer hier an die Migrationsdebatten der AfD denkt.

 

Plump antisemitisch macht es dagegen Stephan Brandner in der Debatte zum Justizhaushalt: „Vielleicht fließt also auch ein Teil dieses neuen Geldes für die Öffentlichkeitsarbeit in das, was Sie da privat vermarkten, Frau Barley, genauso wie in eine aktuelle Meldung, die ich Ihrer Facebook-Seite entnommen habe, wo Sie offenbar mit Herrn Soros Gespräche geführt haben über – ich zitiere – ‚die Bedeutung einer lebendigen #Zivilgesellschaft für die Zukunft unserer #Demokratie‘; Zitat Ende. Frau Barley, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Sie reden da mit einem zwielichtigen, dubiosen internationalistischen Strippenzieher über die Zukunft unserer Demokratie.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 65. Sitzung, S. 7442) Der Jude als zwielichtiger, dubioser, internationalistischer Strippenzieher – so haben es die geistigen Vorläufer dieses Teils der AfD historisch auch immer formuliert.

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19063.pdf

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19064.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19065.pdf  

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19066.pdf

 

 

 

 

 

Gerd Wiegel, Ref. Rechtsextremismus/Antifaschismus,
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AfD im Bundestag Sitzungswoche 20.-23. November 2018 „Wohin die Krise der Demokratie und die Zerstörung des sozialen Zusammenhalts führen, das können Sie hier auf der rechten Seite des Parlaments besichtigen. Da sitzt das Ergebnis Ihrer Politik. Und es ist schlicht unehrlich, wenn Sie sich hier immer mit großer emotionaler Geste über die AfD aufregen und gleichzeitig genau die Politik fortsetzen, die diese Partei erst stark gemacht hat.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 64. Sitzung, S. 7311) Die Bestätigung der Aussage von Sahra Wagenknecht in der Haushaltsdebatte des Bundestages konnte man in der letzten Sitzungswoche tagtäglich beobachten: Selbst aus der Defensive einer Spendenaffäre um illegale Parteispenden dubioser Geldgeber aus dem Ausland an Alice Weidel und einer drohenden Beobachtung durch den Verfassungsschutz schafft es die AfD, den anderen politischen Akteuren ihre Themen aufzuzwingen und die gesellschaftspolitische Debatte konstant auf das Thema zu fokussieren, dass nur und ausschließlich der AfD nutzt. Die von der AfD inszenierte Kampagne zum Global Compact for Migration hat über das Kandidaten- und Kandidatinnenrennen um den CDUVorsitz Einzug in alle Medien gefunden und mit der Infragestellung des Asylrechts versucht der Kandidat Merz gleich noch, die AfD rechts zu überholen. Zwei Prozent Steigerung in den Umfragen sind der Lohn der AfD für diese Zuarbeit aus der Union (https://www.n-tv.de/politik/AfD-kann-sichueber-Asyldebatte-freuen-article20738367.html).  Einen Eindruck von der Mobilisierungsmacht der AfD und ihres Umfeldes bekommt man mit Blick auf die Debatten um den besagten Global Compact for Migration. Wie aufgescheuchte Hühner treibt die AfD hier die anderen Parteien vor sich her: Angst und Verunsicherung und nicht der Hauch eines selbstbewussten und klaren Umgangs kennzeichnet das Agieren der politischen Konkurrenz. Inzwischen hat die AfD den Petitionsausschuss des Bundestages als probates Kampfmittel für sich entdeckt, um hier den vermeintlich von ihr repräsentierten „Volkswillen“ zu dokumentieren. Dutzende von Petitionen gingen zum Thema ein, einige davon wurden gleich in den Büros von AfDMdBs selbst geschrieben. Der Versuch des Ausschusses, die Veröffentlichung der Petitionen zu verhindern, war weitere Munition für die Kampagne der AfD (https://www.tagesschau.de/inland/petitionsausschuss-un-migrationspakt-streit-101.html). Inzwischen gibt es eine veröffentlichte Leitpetition, unter der sich alle anderen zum Thema sammeln. Innerhalb kürzester Zeit hat sie das nötige Quorum (50.000) erreicht und die rechten Trolle nutzen das Forum des Ausschusses, um sich hier (soweit das in einem moderierten Forum geht) im Sinne der AfD zu inszenieren. Einen Eindruck zu diesen Vorgängen kann man hier bekommen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_11/_01/Petition_85565.nc.html In der Haushaltswoche des Bundestages nutze fast jeder Redner und auch die wenigen Rednerinnen der AfD die Möglichkeit, Lügen und falsche Behauptungen über den Global Compact zu verbreiten. Nach einer Annahme des Paktes werde „alle Migration per se regulär und legal sein“, so der MdB Martin Hess (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 63. Sitzung, S. 7248). Mit dem Pakt würden „die Tore Deutschlands und Europas für eine weitere Welle von Millionen Migranten“ geöffnet, verbunden mit dem einzigen Ziel, „dass es das Deutschland, das es vorher gab, in der Form nicht mehr geben soll“, sagte Armin Paul Hampel (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 64. Sitzung, S. 7354). Ob beim Etat für Gesundheitspolitik, dem Bildungshaushalt oder dem Finanzministerium – die AfD nutzte jede Gelegenheit, um diese Debatte zu befeuern. Beunruhigend ist, wie wenig es zu gelingen scheint, diesen Lügen mit Fakten und Argumenten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Trotzdem: einige Fakten und Argumente finden sich hier: https://www.neuesdeutschland.de/artikel/1105755.un-migrationspakt-mythen-maerchen-manipulation.html und hier:
Gerd Wiegel, Ref. Rechtsextremismus/Antifaschismus, Tel. 227 51207
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https://www.die-linke.de/themen/flucht-und-migration/zum-un-pakt-fuer-eine-sichere-geordneteund-regulaere-migration/)  Spendenaffäre und Migrationspakt waren die AfD-Themen der Woche. Die Fraktionsvorsitzende Weidel nutzte ihren Beitrag in der Elefantenrunde gleich zu einer nahezu kompletten Rede in eigener Sache. Die – zumeist richtigen – Vorhalten Weidels zu den Finanzskandalen der anderen Fraktionen bestätigten nur eines: die AfD ist genau dort angekommen, wo sie angeblich nie hin wollte aber immer schon war: im Geruch der käuflichen Politik. Denn mit welchen Erwartungen erhält Weidel als Speerspitze des neoliberalen Teils der AfD Geld über Schweizer Pharmalobbyisten? Das wird auch die Höcke-Leute interessieren, die jedoch nach der publikumswirksamen Umarmung von Gauland und Weidel im Plenum vorerst ruhig gestellt wurden. Vielleicht liegt das Interesse solcher Spender in der Verbindung des AfD-typischen Rassismus mit Sätzen wie diesen von Weidel: „Wir leisten uns eine gigantische Sozialindustrie mit einer wuchernden Doppelstruktur aus staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, die vor allem sich selbst helfen. (…) Am allerwenigsten aber nützen sie denen, für deren staatliche Zwangsbeglückung sie angeblich geschaffen wurden.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 64. Sitzung, S. 7295) Besser kann auch die FDP die Denunziation des Sozialstaates als „Zwangsbeglückung“ nicht auf den Punkt bringen. Und auch die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Götz Frömming könnten die Zustimmung reicher Geldleber der AfD finden: „Die gesamten öffentlichen Bildungsausgaben in Deutschland für das Jahr 2017 beliefen sich auf 134,8 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum hat Deutschland 965,5 Milliarden Euro, also fast 1 Billion, für Sozialleistungen ausgegeben. Dazu gehört übrigens auch das BAföG, ein Lieblingsprojekt der Grünen, dem parlamentarischen Arm des AStA. 1 Billion Euro für Sozialleistungen, meine Damen und Herren, ist kein Grund zum Jubeln, sondern ein Armutszeugnis für Ihre Politik.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 65. Sitzung, S. 7495) BAföG streichen, Sozialleistungen runter – auch dafür sitzt die AfD im Bundestag. Auf der anderen Seite kokettiert Alexander Gauland – versteckt hinter einem Zitat Heinrich Heines – mit dem Aufstand der Unzufriedenen bald auch in Deutschland, den er für die AfD vereinnahmen will. Mit Blick auf die Proteste der „Gelbwesten“ in Frankreich fragt er: „Ob diese Demonstrationen auch Deutschland bald erreichen? Gründe dafür gäbe es genügend. (…) Ja, meine Damen und Herren, den protestierenden französischen Autofahrern gehört unsere ungeteilte Sympathie.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 64. Sitzung, S. 7317) Zum Haushalt des Gesundheitsministeriums setzt die AfD-Abgeordnete Dr. Birgit MalsackWinkemann ihre rassistische Stigmatisierung von Migrantinnen und Migranten als Krankheitsträger fort. Diesmal macht sie die „krankheitsbedingte(n) Flüchtlingskosten“ vor allem an den Trägern von AIDS fest und sieht die Migration aus Afrika als vornehmliche Gefahr: „Die AfD fordert daher eine bundeseinheitliche Routinetestung von Asylsuchenden auf HIV. Denn die Dunkelziffer der Undiagnostizierten birgt ein großes epidemologisches Potenzial.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 65. Sitzung, S. 7407) In derselben Debatte redet der Abgeordnete Detlev Spangenberg nicht über Gesundheitspolitik sondern vor allem über den Global Compact für Migration. Hauptvorwurf an die Migratinnen und Migranten ist von ihm, dass sie keine Verantwortung für ihr Land übernehmen wollten: „Was sollte in den Ländern passieren, wenn der Migrationspakt diese Menschen quasi von der Verpflichtung entbindet, Verantwortung für sich und ihre eigene Heimat zu übernehmen? (…) Es ist die Pflicht eines jeden Bürgers, sich zuerst selbst um Lösungen zu bemühen. Deutschland hat sich aus einer schier ausweglosen Situation 1945 quasi aus eigener Kraft herausgearbeitet. Das kann also grundsätzlich von jeder Gemeinschaft erst einmal erwartet werden.“ (Ebd., S. 7418) Marshallplan? – Nie gehört.
Gerd Wiegel, Ref. Rechtsextremismus/Antifaschismus, Tel. 227 51207
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Schließlich noch zwei bemerkenswerte Beiträge: Die Position der „Klimaleugner“ wird von der AfD in jeder Umweltdebatte vertreten. Der Abgeordnete Andreas Bleck ergänzt sie in dieser Woche um den in der AfD standartmäßig vertretenen Innen-Außen-Gegensatz: „Im Bereich Naturschutz sieht die AfD-Fraktion unter anderem die Notwendigkeit zur stärkeren Erforschung invasiver und gebietsfremder Arten, die heimische Pflanzen und Tierbestände bedrohen, verdrängen oder sogar vernichten. (…) Verstärken Sie Ihr Engagement beim Artenschutz, vor allem beim Schutz heimischer Arten vor invasiven, gebietsfremden Arten.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 63. Sitzung, S. 7244) Ein Schelm, wer hier an die Migrationsdebatten der AfD denkt. Plump antisemitisch macht es dagegen Stephan Brandner in der Debatte zum Justizhaushalt: „Vielleicht fließt also auch ein Teil dieses neuen Geldes für die Öffentlichkeitsarbeit in das, was Sie da privat vermarkten, Frau Barley, genauso wie in eine aktuelle Meldung, die ich Ihrer Facebook-Seite entnommen habe, wo Sie offenbar mit Herrn Soros Gespräche geführt haben über – ich zitiere – ‚die Bedeutung einer lebendigen #Zivilgesellschaft für die Zukunft unserer #Demokratie‘; Zitat Ende. Frau Barley, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Sie reden da mit einem zwielichtigen, dubiosen internationalistischen Strippenzieher über die Zukunft unserer Demokratie.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 65. Sitzung, S. 7442) Der Jude als zwielichtiger, dubioser, internationalistischer Strippenzieher – so haben es die geistigen Vorläufer dieses Teils der AfD historisch auch immer formuliert. Alle Debatten können hier nachgelesen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19063.pdf http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19064.pdf#P.7293 http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19065.pdf http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19066.pdf

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Wissenschaftliche Dienste

Aktueller Begriff 100 Jahre Frauenwahlrecht

Am 12. November 1918 verkündet der Rat der Volksbeauftragten in seinem Aufruf „An das deutsche Volk“: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“ Damit erlangt das Wahlrecht für Frauen in Deutschland erstmals Gesetzeskraft. Die Verkündung des Frauenwahlrechts durch die am 10. November aus der Revolution hervorgegangene Regierung aus Mehrheits- und Unabhängigen Sozialdemokraten bedeutet die Erfüllung einer Forderung, für die Frauenrechtlerinnen viele Jahre lang vergeblich gekämpft hatten. 

Spätestens seit der Französischen Revolution wird der Anspruch von Frauen auf gleichberechtigte Teilhabe am sozialen und politischen Leben immer wieder geltend gemacht. Im öffentlichen Leben der frühindustriellen Staaten Europas, das ganz auf Männer zugeschnitten ist, findet er jedoch keinen nennenswerten Niederschlag. Nach dem bis weit ins 20. Jahrhundert verbreiteten Frauenbild haben sich Frauen auf die häusliche Sphäre zu beschränken. Der Ausschluss des weiblichen Geschlechts vom öffentlichen und politischen Leben wird als Garant für den Erhalt der Familie bewertet. Opposition gegen die Vorherrschaft der Männer und der Anspruch der Frauen auf selbständige Teilnahme am politischen Leben gilt vielen männlichen wie auch weiblichen Zeitgenossen als unschicklich, unweiblich und wirkt auf „Deutsche wie ein rothes Tuch auf den Stier“, wie die in Berlin lebende Publizistin Eliza Ichenhaeuser bemerkt. 

So werden schon im Verlauf der Französischen Revolution die den Frauen vorübergehend eingeräumten Mitwirkungsrechte mit Verweis auf das vermeintliche „Wesen des weiblichen Geschlechts“, das als „in besonders hohem Maß dem Irrtum und der Verführung ausgesetzt“ angesehen wird, wieder zurückgenommen. Auch in Deutschland wird die Forderung nach einer stärkeren politischen Beteiligung von Frauen zumeist als absonderlich verworfen. Das Wort des Historikers Heinrich von Treitschke „Obrigkeit ist männlich“ bringt die in allen Bevölkerungskreisen verbreitete Ablehnung des politischen Engagements von Frauen auf den Punkt. 

Dennoch entsteht in Deutschland seit Mitte des 19. Jahrhunderts eine zunächst von bürgerlichen Kreisen getragene Frauenbewegung, die unter anderem von Louise Otto-Peters, der Gründerin des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, Hedwig Dohm und Helene Lange geprägt wird. Sie setzt sich besonders für Frauenbildung und eine Verbesserung der sozialen Lage von Frauen ein, betont jedoch auch die Bedeutung des Stimmrechts für Frauen, das sie meist als Fernziel betrachtet. Hält sich die Mehrheit der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen entsprechend den traditionellen Vorstellungen von der Frauenrolle in der Frage des Wahlrechts zurück, drängen vor allem Vertreterinnen der radikalen bürgerlichen und sozialistischen Frauenbewegung wie Minna Cauer, Lily Braun und später vor allem Clara Zetkin auf die Einführung des Frauenstimmrechts. Es wird 1891 als Forderung in das Parteiprogramm der SPD aufgenommen und 1895 durch August Bebel erfolglos in den Reichstag eingebracht. 

In Anlehnung an die so genannte Suffragettenbewegung in England gründen Lida Heymann und Anita Augspurg 1902 in Hamburg den „Deutschen Verband für Frauenstimmrecht“. Zwei Jahre später markiert die Gründung des „Weltbunds für Frauenstimmrecht“ in Berlin einen wichtigen Schritt in den Bemühungen um eine internationale Koordinierung des Kampfes für die Einführung des Frauenwahlrechts. 1906 führt Finnland als erstes Land in Europa, 1913 Norwegen, 1915 Dänemark und Island und 1917 die Niederlande sowie die Sowjetunion das Frauenwahlrecht ein. 

Im Deutschen Reich wird 1908 ein neues Vereinsgesetz verabschiedet, das Frauen erstmals ermöglicht, sich politisch zu betätigen. Während des Ersten Weltkrieges engagieren sich Frauen verstärkt in der kommunalen Wohlfahrtspflege und werden öffentlich sichtbarer. Im November 1917 fordern die bürgerliche und die sozialdemokratische Frauenbewegung in Deutschland in einer gemeinsamen Resolution an den preußischen Landtag die Durchsetzung des aktiven und passiven Wahlrechtes für Frauen. Die Gleichberechtigung der Frau und die Einführung des Frauenstimmrechts gehören auch zu den Forderungen der Revolutionäre von 1918. Der von Mehrheitssozialdemokraten (MSPD) und Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD) gebildete Rat der Volksbeauftragten erlässt schließlich auf dem Verordnungswege am 30. November 1918 das Reichswahlgesetz für die Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung. Es wendet die im Aufruf vom 12. November 1918 verkündeten Wahlrechtsgrundsätze auf eine reichsweite Wahl an und legt fest: „Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.“ 

Von den insgesamt 421 Sitzen der auf Grundlage des neuen demokratischen Wahlrechts gewählten Nationalversammlung werden zunächst 36, später 41 Sitze (8,5 bzw. 9,6 %) von weiblichen Abgeordneten besetzt. Zu den Parlamentarierinnen der ersten Stunde gehören unter anderem Gertrud Bäumer und Marie-Elisabeth Lüders von der DDP, Marie Juchacz von der SPD, Luise Zietz von der USPD sowie Hedwig Dransfeld von der Zentrumspartei. Von 1919 bis 1933 sind insgesamt 111 Frauen und 1677 Männer Mitglied des Reichstages, was einem Frauenanteil von durchschnittlich 6,2 Prozent entspricht. Im Parlamentarischen Rat, der nach dem Zweiten Weltkrieg das Grundgesetz und das Wahlgesetz zum Deutschen Bundestag schafft, sind 1948/49 mit Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel nur vier Frauen vertreten.

In der Nachkriegszeit steigt der Anteil der Frauen unter den Abgeordneten des Deutschen Bundestages von 6,8 Prozent in der 1. Wahlperiode (1949-1953) auf 36,5 Prozent in der 18. Wahlperiode (2013-2017). Derzeit liegt er bei 30,9 Prozent.

Literatur:

Hedwig Richter /Kerstin Wolff (Hg.): Frauenwahlrecht: Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa. Hamburg 2018.

Jan Gerchow/Dorothee Linnemann: Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht, 2018. 

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Nr. 06/18 (07. November 2018)  © 2018 Deutscher Bundestag Aktualisierte Fassung des Aktuellen Begriffs Nr. 73/08 vom 20. November 2008 Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.

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Verfasser/in: Dr. Jana Leichsenring/Wilhelm Weege (aktualisiert von Natalie Weis) – Fachbereich WD 1              (Geschichte, Zeitgeschichte, Politik)

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Der 9. November gilt als komplexester Erinnerungstag der deutschen Geschichte. Im Rückblick erscheinen die 9. November 1918, 1923, 1938 und 1989 wie eine untrennbare „symbolische Kette“ (G. Merlio), die Deutschlands Pendeln zwischen Demokratie und Diktatur versinnbildlicht.

9. November 1918: Angesichts der sich abzeichnenden Kriegsniederlage hatten bereits am 30. Oktober Marinesoldaten in Kiel und Wilhelmshaven den Befehl zum Auslaufen verweigert und damit weitere Aufstände ausgelöst, die sich rasch zu einer revolutionären Massenbewegung entwickelten. Als am 9. November schließlich große Demonstrationen durch Berlin zogen, verkündete Reichskanzler Prinz Max von Baden eigenmächtig die Abdankung des Kaisers, der sich in das Große Hauptquartier im belgischen Spa zurückgezogen hatte. Anschließend übertrug von Baden dem MSPD-Vorsitzenden Friedrich Ebert das Amt des Reichskanzlers, der durch eine Regierungsumbildung eine weitere Radikalisierung verhindern wollte. Noch am selben Tag verkündete Philipp Scheidemann (MSPD) einer vor dem Reichstag versammelten Menschenmenge die Abdankung des Kaisers, beschwor die Aufgabe „Ruhe, Ordnung und Sicherheit“ zu bewahren und proklamierte schließlich die Republik. Wenig später rief auch Karl Liebknecht, einer der Anführer des revolutionären Spartakusbundes, vom Berliner Stadtschloss aus „die freie sozialistische Republik“ aus. Symbolträchtig schien den meisten Zeitgenossen an diesem Tag wohl eher das Ende der Hohenzollernherrschaft als die pathetische Proklamation der neuen Republik. Dementsprechend nutzten in der Weimarer Republik vor allem deren Gegner das Datum, um die Ergebnisse und Versäumnisse der „Novemberrevolution“ öffentlich zu kritisieren. Dagegen griff die staatliche Erinnerungskultur den 9. November nicht auf. Im Gedenken an die Unterzeichnung der Weimarer Reichsverfassung durch Friedrich Ebert 1919 bestimmte die Republik stattdessen den 11. August zu ihrem Nationalfeiertag. 

9. November 1923: Auch der Hitler-Ludendorff-Putsch besaß einen symbolischen Bezug auf die Novemberrevolution. Für den Abend des 8. November 1923 hatte der bayerische Generalstaatskommissar Gustav von Kahr eine „Vaterländische Kundgebung“ im Münchner Bürgerbräukeller einberufen, auf der am Vorabend des fünften Jahrestags der „marxistischen Novemberrevolution" mit der Berliner Reichsregierung „abgerechnet" werden sollte. Diese wurde zum Ausgangspunkt des Hitler-Ludendorff-Putsches, als Hitler in einer Proklamation „An das deutsche Volk“ die „Regierung der Novemberverbrecher in Berlin“ für abgesetzt erklärte. Der nach dem Vorbild Mussolinis geplante „Marsch auf Berlin“ wurde jedoch bereits am nächsten Tag vor der Feldherrnhalle von der Bayerischen Landespolizei niedergeschlagen. Die Rädelsführer wurden im Laufe der nächsten Tage verhaftet, und die NSDAP wurde als Partei verboten. Mit alljährlichen Erinnerungsfeiern avancierte der Putsch nach 1933 zu einem zentralen Bezugspunkt nationalsozialistischer Mythen- und Traditionsbildung.

Wissenschaftliche Dienste

Aktueller Begriff Der 9. November im 20. Jahrhundert

Aktueller Begriff Der 9. November im 20. Jahrhundert

 

 

 

 

Verfasser/in: Dr. Klaus Seidl – Fachbereich WD 1 (Geschichte, Zeitgeschichte und Politik)

Wissenschaftliche Dienste Seite 2

9. November 1938: Anlässlich des 15. Jahrestages traf sich Hitler mit den zu „alten Kämpfern“ verklärten Putschteilnehmern von 1923 in München, als die Nachricht eintraf, dass der zwei Tage zuvor in Paris angeschossene Legationssekretär Ernst vom Rath seinen Verletzungen erlegen war. Der Attentäter, ein 17jähriger Jude, hatte damit gegen die brutale Abschiebung polnischer Juden aus Deutschland protestieren wollen. Dem nationalsozialistischen Regime diente dieses Attentat als willkommener Vorwand, um antisemitische Ausschreitungen zu legitimieren. Diese Novemberpogrome waren keineswegs Ausdruck eines „spontanen Volkszorns“, wie Reichspropagandaminister Goebbels glauben machen wollte, sondern – nach Absprache mit Hitler – von ihm selbst initiiert und vor allem von SA- und SS-Mitgliedern ausgeführt. Wochenlang kam es an hunderten Orten zu gewalttätigen Übergriffen, denen über 100 jüdische Frauen und Männer zum Opfer fielen. Viele weitere wurden in den Suizid getrieben. Über 30.000 jüdische Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Die materielle Bilanz der Gewalt waren 7.500 zerstörte jüdische Geschäfte und 1.200 niedergebrannte Synagogen und Gebetshäuser. Dieser organisierte Pogrom markierte den sichtbaren Übergang von der administrativen und legislativen Diskriminierung zur offenen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung, die in den organisierten Massenmord an den Juden Europas mündete. 

9. November 1989: Im Herbst 1989 beschleunigte sich der durch die Reformpolitik des KPdSUVorsitzenden Michail Gorbatschow angestoßene Wandel in Mittel- und Osteuropa. Neben einer stark anwachsenden Fluchtwelle formierte sich in der DDR eine politische Opposition, die seit September 1989 in Massendemonstrationen gegen den Reformunwillen der SED-Führung auf die Straße ging. Ausgehend von den Leipziger Montagsdemonstrationen, die wöchentlich im Anschluss an die Friedensgebete in der Nikolaikirche stattfanden, forderten immer zahlreichere Demonstranten das Ende von Bevormundung und Repression, durchgreifende Reformen, freie Wahlen sowie Reise-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Vor dem Hintergrund der massiven öffentlichen Proteste lehnte die Volkskammer am 7. November den Entwurf eines restriktiven Reisegesetzes ab, woraufhin der DDR-Ministerrat und das SED-Politbüro zurücktraten. Am Abend des 9. November setzte eine Kettenreaktion ein, nachdem der Sprecher des Zentralkomitees Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz eine Erklärung zu einer neuen Reiseverordnung verlesen hatte, der zufolge künftig ohne Angabe von Gründen kurzfristig Genehmigungen für Reisen ins Ausland erteilt würden. Auf Nachfrage eines Journalisten, wann die Verordnung in Kraft trete, antwortete Schabowski, dass nach seiner Kenntnis die Regelung „sofort, unverzüglich“ gelte. Im Laufe der nächsten Stunden strömten immer mehr Menschen zu den Grenzübergängen in Berlin, die schließlich – zunächst um 22.30 Uhr an der Bornholmer Straße – geöffnet wurden. Dort versammelten sich daraufhin Menschen aus Ost und West zu spontanen Freudenfeiern. Der Mauerfall besiegelte den Untergang der DDR und bereitete den Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands.

Quellen

- Asmuss, Burkhard: Der 9. November – Schicksalstag der Deutschen? In: LeMO – Lebendiges Museum Online, abrufbar unter: http://www.dhm.de/lemo/rueckblick/der-9-november-schicksalstag-der-deutschen.html# (abgerufen am 8. Oktober 2018). - Merlio, Gilbert: 9. November: ein schwieriger Erinnerungstag. In: Etienne François/Uwe Puschner (Hg.): Erinnerungstage. Wendepunkte der Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart. München 2010, S. 219-238. - Willms, Johannes (Hg.): Der 9. November. Fünf Essays zur deutschen Geschichte. München 1994. 

Sitzungswoche 10.-12. Oktober 2018

 

Rassismus und Kulturkampf sind nach wie vor die einzigen Themen, die von der AfD aktiv in die Debatten im Plenum getragen werden. Ihr Ansatz in der sozialen Frage besteht auch weiterhin in der Ausspielung der abhängig Beschäftigten untereinander (Migrant_innen gegen „Biodeutsche“) bzw. der Beschäftigten gegen die Geflüchteten. Unteilbare Rechte existieren für die AfD-Fraktion nicht, denn diese will sie ausschließlich nach Volkszugehörigkeit zuteilen.

 

Den Islam als eine verbrecherische Ideologie darzustellen ist das Ziel des Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat – Der Radikalisierung den Boden entziehen, keine Verbreitung gesetzwidriger Lehren“ (BT-Drucksache 19/4840). „Islamismus ist nur angewandter Islam“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 55. Sitzung, S. 5892), so der unvermeidliche Gottfried Curio in seiner Rede, um gleich jede Differenzierung zu leugnen und alle Angehörigen der Religion zu potenziellen Verbrechern zu erklären. Die wilde Aneinanderreihung von Koranzitaten soll diese Unterstellung belegen aber selbst die C-Parteien räumen in der Debatte ein, dass sich eine ähnliche Reihe von Horrorzitaten auch aus der Bibel extrahieren lasse. Immer geht es der AfD bei solchen Debatten um den Affekt des „wir gegen die“, bzw. der angeblichen Ausnutzung der Deutschen durch die „Fremden“: „Ganz nebenbei: Polygamie ist nicht nur ungesetzlich, sie ist auch unsozial. Der Neubürger holt seine Zweit- und Drittfrau nach, der Altbürger darf sich zur Finanzierung einen Zweit- und Drittjob suchen.“ (Ebd., S. 5891) Schließlich geht Curio auch dazu über, die aus seiner Sicht politisch Verantwortliche verbal auszubürgern: „Alltägliche Messergewalt, Angsträume für Frauen, für Juden, Mobbing deutscher Schüler, wachsende No-go Areas: All das gab es vor Merkel nicht. Wenn Merkel meint, der Islam gehöre zu Deutschland, gehöre zu unserem Rechtsstaat Deutschland, dann sagen wir: Der Islam gehört zu Merkel, aber Merkel gehört nicht länger zu Deutschland.“ (Ebd., S. 5892)

 

Die Kulturkampffront wurde von der AfD u.a. mit dem Gesetzentwurf „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (BT-Drucksache 19/4810) bestritten. Bei den Reden des Abgeordneten Brandner kommt man selbst bei der AfD in die Gefahr des Fremdschämens, wahrscheinlich hält der Mann das Stammtischgerede tatsächlich für witzig. Inhalte und Argumente kommen selten vor aber Brandner ist wie jeder notorische Geisterfahrer davon überzeugt, dass nur er auf der richtigen Spur ist: „Es gibt keine einzige ernstzunehmende Stimme, die unsere Auffassung nicht teilen würde, insbesondere nicht die Gutachten, die Sie erwähnt haben. – Die lächerlichen Stimmen kommen dann nach mir hier; Sie werden keine ernstzunehmende Stimme von diesem Rednerpult aus hören; das verspreche ich Ihnen.“ (Ebd., S. 6012)

 

Ebenfalls im Kulturkampfmodus nutzte die Abgeordnete Beatrix von Storch die Debatte zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben (Stichwort: geschlechtliche Vielfalt) für einige reaktionär-konservative Bekenntnisse: „Sie hatten und haben nur ein Ziel: Sie wollen die Zweigeschlechtlichkeit grundsätzlich abschaffen, und ihre ideologischen Verbündeten von links bis in das Herz der Union hinein werden das jetzt umsetzen. (…) Es geht Ihnen um einen Kreuzzug gegen die Zweigeschlechtlichkeit, um einen Kreuzzug gegen die Biologie und gegen die Natur des Menschen schlechthin. (…) Hinter der Genderideologie steht ein großer linker Irrweg. Sie setzen den Menschen gegenüber der Schöpfung absolut. Sie wollen Gott spielen. (…) Ihrem Wahn von Machbarkeit opfern Sie alles. Was Ihnen dabei im Wege ist, wollen Sie zerstören: die angeborene Geschlechtsidentität des Menschen, die Familie, die Tradition, die Kultur. Wir treten an, um diese Zerstörung gegen Sie alle hier im Haus zu verteidigen. Deswegen ist die AfD die einzige konservative Kraft in Deutschland.“ Amen, das musste unbedingt raus. Wer das Bekenntnis sehen und hören möchte, kann das hier tun: https://dbtg.tv/fvid/7280723  

 

Marc Jongen machte in der Debatte zum europäischen Bildungsraum noch einmal deutlich, dass die AfD gegen jede Form auch der sozialen Angleichung in der EU ist und ließ den antifranzösischen Ressentiments, die man von der AfD regelmäßig hört, freien Lauf: „Was aber leider fehlt, ist die Erwähnung, dass dieser Plan für Macron nur der bildungspolitische Teilaspekt der ‚ever closer Union‘, der immer engeren Union, ist. Das heißt, ins größere Bild des Plans gehören auch die Vereinheitlichung der Sozial- und Rentensysteme in Europa, die Einrichtung eines europäischen Verteidigungssystems und vieles andere, was de facto die Aufgabe der Souveränität Deutschlands bedeutet. Es mag ja im Interesse Frankreichs sein, dass Deutschland endgültig zur wehrlosen Melkkuh der EU wird. Von der deutschen Regierung erwarten wir aber die Wahrung deutscher Interessen, und daher lehnen wir diese Pläne entschieden ab.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 55. Sitzung, S. 5980)

 

Sozialpolitisch kommt von der AfD nach wie vor nichts und in den Debatten stellt sie sich zumeist gegen konkrete Vorschläge zur Verbesserung. Die Erhöhung des Kindergeldes lehnt der Abgeordnete Kay Gottschalk ab (Ebd., S. 5876), als Kronzeugen für die Vorschläge der AfD beim Thema Entlastung von Familien nennt er den früheren neoliberalen CDU-Hardliner Friedrich Merz und will sich an den Vorschlägen des Bundes der Steuerzahler orientieren, nicht gerade einer Einrichtung, die für ihre sozialpolitischen Prioritäten bekannt ist. Der gleiche Abgeordnete spricht sich in der folgenden Debatte vehement für die Abschaffung des Soli aus, obwohl es sich dabei gerade um eine Steuer handelt, die vor allem von höheren Einkommensbeziehern getragen wird, die aber offensichtlich eine Hauptzielgruppe der AfD-Politik sind (vgl. ebd., S. 6030 ff.) Minijobs findet der Abgeordnete Uwe Witt im Prinzip gut: „Das ist für viele Arbeitnehmer attraktiv und rechnet sich auch für Arbeitgeber, die bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und gleichbleibendem Bruttolohn deutlich höher belastet würden.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 56. Sitzung, S. 6166) Belastungen der Arbeitgeber? Das darf natürlich nicht sein und so nimmt die AfD lieber die sozial prekäre Lage vieler Minijobber_innen in Kauf, ihre rechtlich schlechtere Stellung im Betrieb, die schlechtere Bezahlung und die fehlende soziale Absicherung (Rente, Krankenversicherung). Susanne Ferschel von der LINKEN hat die Kritik an diesem System hier ausgeführt: https://dbtg.tv/fvid/7280934  

 

Schließlich bleibt die AfD auch beim Thema Mieten jeden konkreten Lösungsvorschlag schuldig. Die Mietpreisbremse lehnt die Fraktion geschlossen ab, stattdessen will sie genau mit denen, die Wohnungen so oft als Spekulationsobjekte missbrauchen, das Problem angehen: „Das Motto müsste an sich lauten: Gemeinsam mit den Investoren die Wohnraummisere bekämpfen“, so der Abgeordnete Udo Hemmelgarn. Mietpreisbremse, Einschränkung der Abwälzung von Modernisierungskosten auf die Mieter und Ausweitung des Kündigungsschutzes werden von ihm als „Mittel aus der sozialistischen Mottenkiste“ bewertete (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 56. Sitzung, S. 6197). Während die Investoren zu schützen sind, sind nach Ansicht der AfD die Geflüchteten die tatsächlichen Verursacher des Problems. Nach oben buckeln und nach unten treten, das ist der soziale Inhalt der AfD-Politik im Bundestag.

 

 

 

 
 

 

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Dr. Gerd Wiegel

Referent für Rechtsextremismus/ Antifaschismus

 

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon +4930/227-51207

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Deutscher Bundestag  Drucksache 19/3664 19. Wahlperiode 02.08.2018

Antwort der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Martina Renner,  Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3664 –

Bombenanschlag des Nationalsozialistischen Untergrunds auf eine Gaststätte in Nürnberg im Juni 1999

Vorbemerkung der Fragesteller In einer Pressemitteilung beschreibt der „Bayrischen Rundfunk“ (BR) neue Erkenntnisse aus gemeinsamen Recherchen mit den „NÜRNBERGER Nachrichten“. In der Pressemitteilung heißt es: „14 Jahre lang galt die Explosion in der Nürnberger Scheurlstraße als ungelöster Fall, dann brachte die Aussage im NSU-Prozess die Ermittlungen wieder in Gang. Carsten S., mutmaßlicher Unterstützer und Ex-Neonazi, sagte aus, die Bombe gehe ebenfalls auf das Konto des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, das sei der erste Anschlag gewesen. Das Opfer, der türkischstämmige Mehmet O., hatte Splitter im Arm und zahlreiche Fleischwunden davongetragen. Der Inhaber der Pilsbar Sonnenschein überlebte nur, da der Sprengsatz nicht richtig zündete, wie Beamte des LKA-Sprengstoff-Dezernats in ihrem Bericht 1999 festhielten. Nach der Explosion ermittelten die Beamten gegen das Opfer Mehmet O. und seine Familie. (…) Nachdem bekannt wurde, dass die Detonation wohl der erste Anschlag des NSU war, vernahmen Beamte des Bundeskriminalamts Mehmet O. im Juni 2013 erneut. 115 Bilder von Beschuldigten und Verdächtigen im NSU-Verfahren wurden dem ehemaligen Wirt vorgelegt und beim Foto einer Frau blieb er hängen. „Die geht mir nicht mehr aus dem Kopf, die kenne ich“, sagte er in der Zeugenvernehmung, die dem Rechercheteam exklusiv vorliegt. Und die Ermittler notierten umgehend, wen der türkischstämmige Mann da identifiziert hatte: Susann E., eine überzeugte Nationalsozialistin aus dem sächsischen Zwickau – eine enge Freundin von Beate Zschäpe, vielleicht sogar ihre beste und wichtigste. (...) Mehmet O. wusste bei der Vernehmung nicht, wen er da identifizierte. „Die Beamten haben gemeint, bis die Sache geklärt wird, bitte nicht mit den Medien reden, nicht, dass unsere Ermittlungen kaputt gehen. Sie haben gesagt, sie melden sich wieder“. Gemeldet haben sich die Beamten nicht mehr. Es ist nun das erste Mal, dass Mehmet O. mit Journalisten spricht. Erst durch das Rechercheteam erfährt der 38-Jährige, dass er Susann E. identifiziert hatte. Mit diesen Erkenntnissen konfrontiert, zeigt er sich erschüttert, dass sich die Ermittler offenbar nicht sonderlich für die Frau aus Zwickau interessieren.“ (Pressemitteilung des Bayrischen Rundfunks vom 26. Juni 2018).

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Drucksache 19/3664 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

1. Welche Ermittlungsergebnisse erlangte das Landeskriminalamt Bayern und die örtliche Polizei in Nürnberg sowie ggf. das Bundeskriminalamt (BKA) 1999 nach dem Sprengstoffanschlag auf die Gaststätte „Pilsbar Sonnenschein“ nach Kenntnis der Bundesregierung? Die damaligen Ermittlungen kamen zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Sprengsatz um ein Selbstlaborat in Form einer Taschenlampe gehandelt hat. Täter und Motiv konnten damals nicht ermittelt werden.

2. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung 1999 eine Mitteilung bzw. Anfrage beim Tatmitteldienst (TMD) des BKA bezüglich der unkonventionellen Sprengvorrichtung nach dem Anschlag auf die „Pilsbar Sonnenschein“, und welche Ergebnisse haben mögliche Anfragen beim TMD gegebenenfalls gebracht? Es erfolgte eine Mitteilung zum Tatmitteldienst (TMD) beim Bundeskriminalamt (BKA). Weitere Erkenntnisse dazu sind den Akten nicht zu entnehmen und auch beim TMD aufgrund abgelaufener Speicherfristen nicht mehr recherchierbar.

3. War der Sprengstoffanschlag 1999 auf die Gaststätte „Pilsbar Sonnenschein“ nach Kenntnis der Bundesregierung ein Prüffall bei der Generalbundesanwaltschaft, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Generalbundesanwaltschaft gekommen? Der Sprengstoffanschlag in Nürnberg war kein Prüffall der Bundesanwaltschaft.

4. Waren 1999 das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) und/ oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem angeführten Bombenanschlag befasst, und zu welchen Erkenntnissen sind das bayerische LfV und das BfV gegebenenfalls gekommen? Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wurde von dem Anschlag in Kenntnis gesetzt. Weitere Erkenntnisse liegen dazu nicht vor.

5. Wurde 1999 nach Kenntnissen der Bundesregierung aufgrund des türkischen Migrationshintergrunds des Besitzers der „Pilsbar Sonnenschein“ auch wegen eines möglichen rassistischen Hintergrunds des Bombenanschlags ermittelt? Die Ermittlungen erfolgten offen, ein politischer Hintergrund wurde nicht ausgeschlossen und der polizeiliche Staatsschutz wurde in die Ermittlungen miteinbezogen.

6. Wann genau hat der Generalbundesanwaltschaft (GBA) nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen nach der Aussage von Carsten S. am 11. Juni 2013 vor dem OLG München zu dem Bombenanschlag des NSU 1999 auf die „Pilsbar Sonnenschein“ in Nürnberg aufgenommen? Die Bundesanwaltschaft hat noch am 11. Juni 2013 das BKA um Ermittlungen ersucht und am 13. Juni 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen Beate Zschäpe eingeleitet.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3664

7. Welche Spuren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ermittlungen vom BKA und GBA verfolgt, und wie viele Zeugen wurden dazu insgesamt nach dem 11. Juni 2013 befragt? Neben den Ermittlungen zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe haben die Ermittlungsbehörden Abklärungen zu weiteren Personen und zu weiteren möglichen Anschlägen getroffen und zehn Personen als Zeugen befragt.

8. Gab es nach dem 11. Juni 2013 einen Abgleich des in Nürnberg verwendeten Sprengmittels durch den TMD, und zu welchem Ergebnis kam dieser Abgleich gegebenenfalls? Die den TMD betreuende Fachdienststelle des BKA hat eine bundesweite Recherche zu Sprengsätzen, bei welchen eine Taschenlampe verwendet wurde, durchgeführt und die entsprechenden Daten den Ermittlungsbeamten für weitere Ermittlungen zugeliefert. Nach den durchgeführten Ermittlungen wurde dem NSU kein weiterer Fall zugeordnet.

9. Gab es eine Lichtbildvorlage seitens des BKA für das Opfer des Anschlags, und welches Ergebnis hatte diese Lichtbildvorlage? Es erfolgte eine Wahllichtbildvorlage. Der Geschädigte gab an, dass ihm mehrere Personen bekannt vorkämen.

10. Trifft die in der Vorbemerkung zitierte Behauptung zu, dass das Opfer Mehmet O. bei der Lichtbildvorlage eine Person wiedererkannt haben will und es sich hierbei um Susanne E. handelt? Der Geschädigte erinnerte sich neben weiteren Personen an eine Frau mit dem Aussehen von S. E.

11. Welche weiteren Ermittlungsschritte wurden vom BKA aufgrund dieser Aussage des Zeugen Mehmet O. eingeleitet? Gab es eine Vernehmung von Susanne E., in der sie mit der Aussage von Mehmet O. konfrontierte wurde? Was war das Ergebnis dieser Vernehmung? Wenn es keine solche Vernehmung gab, was waren die Gründe dafür, von einer solchen Vernehmung abzusehen? Die Beschuldigte S. E. wurde nicht erneut vernommen, weil der Zeuge  Mehmet O. seine Wahrnehmung (eine Frau dieses Aussehens einmal gesehen zu haben) weder zeitlich noch örtlich noch situativ zuordnen konnte, so dass eine sinnvolle Befragung ebenso wie sinnvolle weitere Ermittlungen unmöglich waren. Hinzu kommt, dass der Anschlag nach den durchgeführten Ermittlungen von Böhnhardt und Mundlos im Jahr 1999 begangen wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatten Böhnhardt und Mundlos die Beschuldigte S. E. noch nicht kennengelernt. Im Übrigen weicht das damalige Aussehen von S. E. von dem vorgelegten Lichtbild altersbedingt ab.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Drucksache 19/3664 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

12. Welche weiteren Ermittlungsschritte wurden vom BKA nach dem 11. Juni 2013 unternommen, um die Hintergründe des Bombenanschlags in Nürnberg aufzuklären? Das Tatmittel wurde kriminaltechnisch untersucht. Es erfolgten Zeugenvernehmungen, Auswertungen von Asservaten und Daten aus dem sogenannten NSUKomplex, Auswertungen der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Nürnberg sowie von gesonderten Verfahrensakten, Ermittlungen zu weiteren Personen und Anfragen bei den Verfassungsschutzämtern. Der Beschuldigten Z. wurde Gelegenheit gegeben, sich zum Tatvorwurf zu äußern.

13. Wurden dem 3. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (18. Wahlperiode) zum NSU die Akten des GBA zu den Ermittlungen des Bombenanschlags des NSU im Jahre 1999 auf die „Pilsbar Sonnenschein“ in Nürnberg vorgelegt, und wenn ja, wie viele, und wenn nein, warum nicht? Die Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft (2 BJs 29/13-2, 3 Leitzordner) wurden dem NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags (18. Wahlperiode) am 12. Januar 2016 komplett in elektronischer Form vorgelegt.

14. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen des GBA gegen Susann E. wegen mutmaßlicher Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag eingestellt, und wenn ja, mit welcher Begründung? Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen S. E. wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung dauern an. Eine Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag in Nürnberg wird der Beschuldigten nicht vorgeworfen.

Deutscher Bundestag  Drucksache 19/3213 19. Wahlperiode 04.07.2018
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn,  Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2779 –
Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis
Vorbemerkung der Fragesteller Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen, die sich gegen Neonazis richten, Sprengstoffe, Teile zum Bau von Sprengvorrichtungen Zünder und Zündvorrichtungen sowie entsprechende Attrappen. Im Januar 2017 wurden über 100 Kilogramm Sprengstoff bei einer Durchsuchung in Rheinland-Pfalz gefunden (vgl. „Ermittler prüfen Verbindung zu Neonazigruppe“, ZEITONLINE vom 14. Januar 2017, ww.zeit.de/gesellschaft/2017- 01/sprengstoff-rheinland-pfalz-untersuchung-neonazi-oldschool-society). Ebenfalls im Januar 2017 wurden bundesweit Objekte von Rechtsextremen durchsucht, die Anschläge gegen Juden und Flüchtlinge geplant haben sollen. Dabei wurde neben Waffen auch Sprengstoff gefunden (vgl.: „Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden“, Stuttgarter Nachrichten vom 25. Januar 2017, www. stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rechte-szene-bundesweite-razzia-gegen- rechtsradikale.5b689085-e5c2-4559-a338-52ef85ad16dd.html). Neben den Erkenntnissen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) werden in diesem Zusammenhang relevante Erkenntnisse auch vom Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen (TMD) beim Bundeskriminalamt (BKA) erfasst.  
Vorbemerkung der Bundesregierung Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Sprengstoffbesitz von Neonazis (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 18/465)“ auf Bundestagsdrucksache 18/1414 vom 14. Mai 2014 wird verwiesen.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Drucksache 19/3213 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Sprengstoffen bzw. von Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoffverbrechen zu begehen sowie von entsprechenden Attrappen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen im Jahr 2017 (bitte nach Bundesland, Art und Menge des Sprengstoffes bzw. Art der Sprengvorrichtung, Datum der Durchsuchung, Ausgang des Ermittlungsverfahrens und Anlass der Maßnahme aufschlüsseln)?  
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Zündvorrichtungen, die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen eingesetzt zu werden, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei und von Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen im Jahr 2017 (bitte insbesondere Art, Herkunft, Anzahl der Zündvorrichtungen sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benennen)?  
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den im Jahr 2017 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Sprengstoffverbrechen zu begehen, entsprechenden Attrappen und Zündern jeder Art, bei denen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen dem Verdacht nachgegangen wurde, dass Neonazis oben genannte an den entsprechenden Orten deponiert haben? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet.  Für das Jahr 2017 wurden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) 13 Verstöße gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) im Phänomenbereich PMK -rechts- gemeldet:
Nr. Datum Ort Land Tatmittel 1 09.01.2017 Saalfeld TH Pyrotechnik 2 23.01.2017 Berlin BE Pyrotechnik 3 01.02.2017 Oldenburg NI Sprengstoffselbstlaborate, Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV), Erwerbsscheinpflichtige Munition  4 11.02.2017 Stralsund MV Polnische Bengalos 5 11.02.2017 Stralsund MV Pyrotechnik 6 12.02.2017 Burg bei Magdeburg ST „Polenbombe“  7 03.03.2017 Templin BB „Polenböller“  8 18.04.2017 Geseke NW Böller 9 12.05.2017 Hammelburg BY Nebelhandgranate (DM45)  10 16.05.2017 Holzwickede NW mehrere USBVen 11 03.06.2017 Magdeburg ST Pyrotechnik 12 27.08.2017 Köln NW Bengalos 13 21.10.2017 Zwickau SN Pyrotechnik Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3213
4. Hat es zu den in Frage 1 bis 3 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für die Jahre 2015 und 2016 gegeben? Für die Jahre 2015 und 2016 wurden jeweils drei Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz im Phänomenbereich „PMK-rechts“ nachgemeldet.
5. Welche Straftaten mit neonazistischem Hintergrund oder durch Personen, die in der Vergangenheit durch entsprechende Straftaten (z. B. nach §§ 86, 86a, 130, 129 und 129a des Strafgesetzbuches – StGB) in Erscheinung getreten sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Einsatz von Sprengmitteln im Jahr 2017 begangen (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes sowie Ausgang des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)? Im KPMD-PMK werden ausschließlich Straftaten mit politisch motiviertem Hintergrund erfasst, die Bewertung obliegt der sachbearbeitenden Dienststelle. Straftaten von Personen, die bereits im Zusammenhang mit „PMK-rechts“ in Erscheinung getreten sind, sind im Sinne der Frage statistisch nicht abrufbar. Für das Jahr 2017 wurden acht Straftaten nach § 308 des Strafgesetzbuches (StGB) – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion – im Phänomenbereich „PMK-rechts“ registriert.
Vorabfassung

Deutscher Bundestag  Drucksache 19/3628 19. Wahlperiode 27.07.2018

Antwort der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn,  Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3350 –

Beschlagnahme von „Feindeslisten“ bei Rechtsterroristen, Neonazis und Rechtsextremisten

Vorbemerkung der Fragesteller In den letzten Jahren wurden bei Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungen wegen Rechtsterrorismus gegen Angehörige der extrem rechten Szene mehrfach sogenannte Feindeslisten mit Namen und Räumlichkeiten politischer Gegnerinnen und Gegner gefunden. Diese sogenannte Anti-Antifa-Strategie kam bereits in den 1990er Jahren in der Neonaziszene auf. Betroffene kritisierten mehrfach die Sicherheitsbehörden, weil diese sie nur unzureichend informieren und schützen und außerdem die Bedrohungslage relativieren würden (vgl. www. antifainfoblatt.de/artikel/die-aktivit%C3%A4ten-der-%C2%BBanti-antifa%C2%AB, www.taz.de/!5405726). Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU), der zehn Menschen ermordete und mehrere Anschläge beging, hatte u. a. in einem Adressbuch 24 Namen von Personen notiert, die am ersten NPD-Verbotsverfahren beteiligt waren (vgl. www.taz.de/!5101678). Außerdem hatte die Gruppe eine Liste mit 233 jüdischen Einrichtungen angelegt, darunter nicht nur Synagogen, sondern auch Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Museen. Auf einen jüdischen Friedhof, der ebenfalls verzeichnet war, wurden 1998 und 2002 insgesamt drei Sprengstoffanschläge verübt, die bis heute nicht aufgeklärt sind (vgl. www. sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-nsu-trio-fuehrte-liste-mit-juedischen- einrichtungen-1.3358060). Auf Stadtplänen waren zudem 386 Adressen u. a. von Politikerinnen und Politikern und migrantischen Institutionen und Läden in ganz Deutschland markiert und mit Notizen zu Ausspähungen versehen (vgl. www. fr.de/politik/rechtsextremismus/nsu-neonazi/rechter-terror-nsu-spaehte-terror- ziele-im-ganzen-land-aus-a-799456). Des Weiteren wurde im Unterschlupf des NSU in Zwickau eine sogenannte Zehntausenderliste gefunden, ebenfalls mit unzähligen Namen politischer Gegnerinnen und Gegner. Während die Bundesanwaltschaft daran festhält, dass diese „Todesliste“ allein vom NSU-Kerntrio erstellt worden sei, gehen Nebenklagevertreter und Mitglieder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse von Mithelfern aus, die Orte und Personen ausgespäht haben sollen (vgl. www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-die-todesliste-des- nsu-100.html, www.tagesschau.de/inland/nsu-prozess-197.html).

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Drucksache 19/3628 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Bei Durchsuchungen gegen die Rechtsextremisten Franco A., Maximilian T. und Mathias F. wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Straftat fanden die Ermittler im April und Mai 2017 neben Waffen, Munition und Sprengkörpern auch Listen mit Namen von Politikerinnen und Politikern wie Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen (DIE LINKE.), und Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Außerdem habe Franco A. das Büro der Amadeu Antonio Stiftung ausgespäht und Skizzen der Räumlichkeiten angefertigt (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/2018-06/ oberlandesgericht-frankfurt-franco-a-bundeswehr, www.welt.de/politik/ deutschland/article168289929/Was-wurde-aus-dem-Fall-Franco-A.html, www. generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=19&newsid=741). Ebenfalls wegen der mutmaßlichen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durchsuchten die Ermittlungsbehörden seit August 2017 mehrere Objekte von Mitgliedern der extrem rechten Prepper-Gruppierung „Nordkreuz“. Bei dem tatverdächtigen Rechtsanwalt Jan Hendrik H. wurden u. a. Listen mit mehreren tausend Namen von linken Politikerinnen und Politikern und Journalistinnen und Journalisten gefunden. H. gilt als Waffennarr und habe zudem darüber fantasiert, Linke zu ermorden (vgl. www.taz.de/!5445699, www.taz.de/ !5468003, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring=liste& newsid=728, www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/bundesanwaltschaft- laesst-acht-objekte-in-mv-durchsuchen-2431858004.html; www.lobbi-mv.de/ nachrichten/aufklaerung-und-transparenz-statt-weiterer-verunsicherung/). Mitglieder eines Ablegers der rechtsterroristischen Gruppierung „Combat 18“ (C18) in Pinneberg (Schleswig-Holstein) sollen schon vor dem Jahr 2000 „Todeslisten“ angelegt haben. Außerdem hätten sie einem Gewerkschafter eine Morddrohung zugeschickt und sich Waffen beschafft. 2003 wurden mehrere Mitglieder wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. In C18- bzw. „Blood and Honour“-Terroranleitungen wird das Erstellen von Opferlisten propagiert. Beide Organisationen gelten als Teil des NSU-Netzwerks (vgl. www. nsu-watch.info/2015/06/der-nsu-im-netz-von-blood-honour-und-combat-18- gesamtversion, www.antifainfoblatt.de/artikel/das-label-%E2%80%9Ecombat- 18%E2%80%9C; ARD Monitor Sendung Nr. 628, 24. November 2011). In Berlin veröffentlichte die extrem rechte Gruppierung „Nationaler Widerstand Berlin“ bis Ende 2012 auf ihrer Internetseite im Anti-Antifa-Stil „Feindeslisten“ mit Adressen und Namen von Personen aus Politik, Zivilgesellschaft und Journalismus. Darunter sind auch Betroffene einer mutmaßlich rechtsterroristischen Serie von Brandanschlägen im Stadtteil Neukölln (vgl. www.mbr-berlin.de/aktuelles/ nw-berlin, https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2012/03/24/razzia-bei-berliner- npd-chef-wegen-feindesliste-im-netz_8312, www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/ 03/brandanschlag-serie-neukoelln-rechtsextremist-.html).

1. Wie viele Personen, mutmaßliche politische Gegnerinnen und Gegner sowie potentielle Anschlagsziele bzw. Anschlagsorte waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen verzeichnet, die bisher im Rahmen von Ermittlungen im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) beschlagnahmt wurden? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat aus den bei der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufgefundenen und digital gespeicherten Adress- und Telefonlisten eine Gesamtliste mit rund 10 000 Datensätzen erstellt. Darüber hinaus wurden Adresslisten in Papierform sowie Karten, zum Teil mit nicht eindeutig lokalisierbaren Markierungen sichergestellt. Eine verlässliche Zuordnung, bei welchen Datensätzen, Adressen und Markierungen es sich um ein potentielles Anschlagsziel gehandelt haben könnte, ist nicht möglich.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3628

2. Wie viele Personen, mutmaßliche politische Gegnerinnen und Gegner sowie potentielle Anschlagsziele bzw. Anschlagsorte waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen verzeichnet, die bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Rechtsextremisten Franco A., Maximilian T. und Mathias F. beschlagnahmt wurden? Auf den im Strafverfahren gegen Franco A., Maximilian T. und Mathias T. sichergestellten schriftlichen Unterlagen waren insgesamt 32 Personen oder Örtlichkeiten verzeichnet (Doppelnennung auf verschiedenen Papieren sind hierbei vorhanden).

3. Wie viele Personen, mutmaßliche politische Gegnerinnen und Gegner sowie potentielle Anschlagsziele bzw. Anschlagsorte waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen verzeichnet, die im Rahmen von Ermittlungen gegen Mitglieder der extrem rechten Prepper-Gruppierung „Nordkreuz“ beschlagnahmt wurden? In dem vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) geführten Ermittlungsverfahren wurden bei den Durchsuchungen am 28. August 2017 und 23. April 2018 neben schriftlichen Aufzeichnungen auch elektronische Datenträger mit Aufzeichnungen zu Personen sichergestellt. Deren Auswertung führte bislang zur Feststellung von etwa 25 000 Personen.

4. Bei wie vielen und welchen weiteren Ermittlungsverfahren gegen extrem rechte bzw. neonazistische Gruppierungen hat die Generalbundesanwaltschaft nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 wie viele Listen mit Namen von Politikerinnen und Politikern gefunden (bitte auflisten)?

5. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung auf den in Frage 4 genannten Feindeslisten jeweils verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese (bitte nach Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, antirassistischen bzw. antifaschistischen Initiativen etc. aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.  In weiteren durch den GBA seit dem Jahr 2011 im Bereich des Rechtsextremismus und des Rechtsterrorismus geführten Ermittlungsverfahren wurden keine Listen mit Namen von Politikern und Politikerinnen festgestellt.

6. Wie viele auf den sogenannten Feindeslisten (Fragen 1 bis 3 und 5) aufgeführte Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bundesbehörden vollständig darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihre Namen auf einer oder mehreren solchen Listen verzeichnet waren, und wenn ja, auf welchem Weg und wann ist diese Meldung erfolgt (bitte unter Angabe von Bundesland und Datum beantworten)? a) In wie vielen Fällen erfolgte keine Meldung, und aus welchen Gründen wurden die Personen nicht über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt? b) In wie vielen Fällen erhielten die betroffenen Personen besonderen polizeilichen Schutz („Personenschutz“)? Im „NSU-Ermittlungskomplex“ hat das BKA die für die Gefahrenabwehr zuständigen Polizeien der Länder Ende des Jahres 2011 über die Adresslisten in Kenntnis gesetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Drucksache 19/3628 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Die im Verfahren gegen Franco A., Maximilian T. und Mathias F. festgestellten Namen beziehungsweise Örtlichkeiten wurden an die zuständigen Landespolizeibehörden beziehungsweise die Abteilung Sicherungsgruppe des BKA übermittelt. Das BKA hat zeitnah Gefährdungsbewertungen erstellt und den für die Gefahrenabwehr zuständigen Ländern übermittelt. Die Information der betroffenen Personen erfolgte durch die Länder in eigener Zuständigkeit beziehungsweise durch die Abteilung Sicherungsgruppe (SG) des BKA. Die Abteilung SG des BKA informierte jeweils am Tag des Bekanntwerdens zwei betroffene Personen am 28. April 2017 und eine Person am 2. Mai 2017. Hierbei handelt es sich um Personen, für die im Rahmen von § 6 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) Maßnahmen zum Schutz bestehen. Im „Verfahren Nordkreuz“ wurden eine Auflistung der verzeichneten Personen sowie eine vom BKA zeitnah erstellte Gefährdungsbewertung an die für die Gefahrenabwehr zuständigen Länder übermittelt. Entsprechend der Gefährdungsbewertung des BKA ist eine Unterrichtung der auf der Liste aufgeführten Personen durch die Bundesbehörden nicht erfolgt. Zu besonderem polizeilichem Schutz durch für die Gefahrenabwehr zuständigen Polizeien der Länder kann die Bundesregierung keine Aussage treffen.

c) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdung von Personen ein, die auf solchen Listen aufgeführt sind? Ohne detaillierte Hintergrundinformationen zur Intention des jeweiligen Anlegens beziehungsweise Führens einer solchen Liste ist eine Aussage zur Gefährdung Betroffener erst nach einer Einzelfallprüfung und -bewertung möglich.

7. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Richtlinien zur Information von Betroffenen, die auf solchen Listen aufgeführt sind? a) Wenn ja, welche Verfahrensweisen beinhalten diese Richtlinien? b) Wenn nein, warum existieren keine solchen Richtlinien, und auf welcher anderweitigen formalen Grundlage erfolgt die Information der Betroffenen? Die Vornahme einer Prüfung der Einzelsachverhalte und somit auch das Führen von gegebenenfalls erforderlich werdenden Gesprächen mit den gelisteten Personen, liegen, ebenso wie die Initiierung von etwaigen Schutzmaßnahmen, grundsätzlich in der Zuständigkeit der Polizeibehörden der Länder. Ausnahmen bilden Personen, die gemäß § 6 BKAG als Schutzpersonen des BKA anzusehen sind. Eine Information der Betroffenen erfolgt auf Grundlage präventivpolizeilicher gesetzlicher Bestimmungen des Bundes und der Länder. Darüber hinaus existieren Richtlinien zur Information von Betroffenen, die auf solchen Listen geführt werden, auf Bundesebene nicht. Entsprechende Richtlinien der Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3628

8. Werden das Auffinden und/oder die Veröffentlichung von „Feindeslisten“ nach Kenntnis der Bundesregierung zentral erfasst? a) Wenn ja, welche Bundesbehörden erfassen solche Listen in welchen Statistiken bzw. Datenbanken (bspw. „Kriminalpolizeilicher Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität“ oder „Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten“)? b) Wenn nein, aus welchen Gründen entfällt eine solche zentrale Erfassung von „Feindeslisten“? Eine Zentraldatei oder Verbunddatei mit Personen im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. Entsprechende Daten werden in Ermittlungsdateien oder Amtsdateien beziehungsweise Fallakten von den zuständigen Behörden erfasst. Es werden jedoch zweckgebunden nur Personendaten gespeichert, die im Rahmen der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung festgestellt wurden. Eine übergreifende beziehungsweise generelle Speicherung erfolgt nicht.

9. Wie oft haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesbehörden bzw. Bundesstellen (Bundeskriminalamt – BKA –, Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV –, Militärischer Abschirmdienst – MAD –, „Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ – GETZ-R –, Generalbundesanwaltschaft etc.) mit sogenannten Feindeslisten befasst, die bei extrem rechten bzw. neonazistischen Personen aufgefunden oder von diesen selbst veröffentlicht wurden? Im Rahmen des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums – Rechtsextremismus/-terrorismus“ waren die genannten Aufstellungen in den Ermittlungsverfahren gegen die Rechtsextremisten Franco A., Maximilian T. und Mathias F. und in den Ermittlungen „Nordkreuz“ dreimal Gegenstand von Erörterungen. Dem Militärischen Abschirmdienst sind im Rahmen des Fallkomplexes zu Franco A. die in der Antwort zu Frage 6 bezeichneten Listen bekannt geworden. Soweit die Ermittlungen des GBA zur Feststellung entsprechender Personenlisten führten, waren diese auch Gegenstand des regelmäßigen Austauschs mit den Sicherheitsbehörden. 

Vorabfassung

 

 Deutscher Bundestag  Drucksache 19/3668 19. Wahlperiode 02.08.2018

Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und  der Fraktion DIE LINKE.

Verbindungen der extrem rechten „Identitären Bewegung“ in Deutschland und Österreich

Am 4. Juli 2018 wurde vor dem Landgericht Graz ein Prozess gegen die extrem rechte und rassistische „Identitäre Bewegung Österreich“ (IBÖ) eröffnet. Die Staatsanwaltschaft Graz wirft den Angeklagten die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung, Sachbeschädigung und Nötigung vor. Sie sollen vor allem Hetze gegen Muslime und Geflüchtete verbreitet haben (vgl. Staatsanwaltschaft Graz, Pressemitteilung 14. Mai 2018). Nach einem extrem rechten Aufmarsch im Januar 2016 griffen in Graz zudem IBÖ-Mitglieder Gegendemonstranten an (vgl. www.stopptdierechten.at/2016/01/23/uberfall-in- graz-identitare-kader-beteiligt). In der Bundesrepublik Deutschland ist bisher keine Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) bekannt geworden. Jedoch sind laut Medienberichten und antifaschistischen Recherchen immer wieder Mitglieder der IBÖ bei Angehörigen der extrem rechten Szene in Deutschland zu Gast oder an hiesigen öffentlichen Versammlungen und internen Treffen beteiligt. Der in Graz mitangeklagte IBÖ-Führungskader Martin Sellner soll beispielsweise im März 2016 auf dem jährlichen „Deutschlandtreffen“ der IBD in Burg Lohar (Thüringen) eine Rede gehalten haben. Im Januar 2017 habe Sellner in Wien am Rande des sogenannten Akademikerballs mit einer Schreckschusspistole auf Gegendemonstranten geschossen. Am 25. August 2018 wird er voraussichtlich auf einem sogenannten Europa Nostra-Festival der IBD in Dresden auftreten, wo er bereits mehrfach bei „Pegida“-Aufmärschen als Redner zu Gast war. In der Vergangenheit besuchte Sellner regelmäßig das „Identitären-Haus“ um die Gruppierung „Kontrakultur Halle“ in Halle/Saale, von dem aus es zu Angriffen auf politische Gegner und Polizisten kam. Mitglieder dieses IBD-Ablegers sollen im Juni 2016 an der Spitze einer IBÖ-Demonstration in Wien mitmarschiert sein (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9218, www.belltower.news/artikel/identit%C3% A4re-besetzen-brandenburger-tor-11187, https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2017/ 02/04/chef-der-identitaeren-bewegung-schiesst-um-sich_23035, www.bnr.de/artikel/ aktuelle-meldungen/ib-patrioten-am-zirkus-standort, www.mz-web.de/halle-saale/

 

 

Drucksache 19/3668 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

 

eskalation-der-gewalt-identitaere-greifen-polizisten-an---die-ziehen-ihre-waffen28932000, www.mz-web.de/mitteldeutschland/identitaere-bewegung-die-rechtennetzwerker-aus-halle-24858696). Die Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9218) und die Staatsanwaltschaft in Graz bestätigen ihrerseits „Hinweise auf Kontakte der Angeklagten mit der deutschen ‚Identitären-Szene‘“ (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/rechtsextremismus-in-oesterreich-fuehrung-der-identitaeren-bewegung-angeklagt/220 62532.html). 

Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Orts- bzw. Regionalgruppen der „Identitären Bewegung“ (IB) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? 2. Über wie viele Mitglieder bzw. Anhänger verfügen die IBD und ihre Orts- bzw. Regionalgruppen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Gruppe, Ort und Bundesland auflisten)? 3. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Anhänger der IBD auch in anderen extrem rechten bzw. neonazistischen Gruppierungen, Rechtsrockbands, Parteien, Vereinen oder Bewegungen aktiv oder führen Doppelmitgliedschaften (bitte einzeln aufschlüsseln und erläutern)? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential von Anhängern bzw. Gruppierungen der IBD (bitte begründen)? a) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, die auf eine Radikalisierung der IBD, einzelner Gruppierungen und/oder Anhänger schließen lassen (bitte erläutern)? b) Bei wie vielen und welchen Straftaten in Deutschland haben Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Bezüge zur „Identitären Bewegung“ festgestellt (bitte einzeln nach Datum, Ort und Ermittlungsanlass aufschlüsseln)? c) Inwieweit sind der Bundesregierung Aufrufe zur Gewalt oder sonstigen Straftaten von Angehörigen der IBD bekannt? 5. Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die IBÖ auf die politische Ausrichtung, Agitation und mögliche Radikalisierung der IB und weiteren Anhängern der extrem rechten Szene in Deutschland und umgekehrt? a) Haben Anhänger der IBÖ seit 2015 in Deutschland Straf- und Gewalttaten begangen oder dazu aufgerufen? b) Waren Anhänger der IB aus Österreich seit 2015 an Straftaten- und Gewalttaten oder Aufrufen zur Gewalt beteiligt, die von Angehörigen der IB und anderen Rechtsextremisten in Deutschland begangen wurden? c) Haben Anhänger der IBD seit 2015 in Österreich Straf- und Gewalttaten begangen oder dazu aufgerufen? d) Wie bewertet die Bundesregierung die Auftritte von Martin Sellner bei den sogenannten Pegida-Aufmärschen und den geplanten Auftritt bei einem IBD-Festival am 25. August 2018 in Dresden vor dem Hintergrund der Anklage in Österreich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen ihn und weitere IBÖ-Mitlieder? e) Wie bewertet die Bundesregierung die Kontakte von Angehörigen der IBD-Gruppierung „Kontrakultur Halle“ (Halle/Saale) zu IBÖ-Anhängern vor dem Hintergrund der Anklage in Österreich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen IBÖ-Mitglieder?

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3668

 

6. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden ihre Lagebilder bzw. Einschätzungen zum Gefährdungspotenzial der IBD aufgrund der Anklage gegen die IB in Österreich angepasst (bitte erläutern)? a) Wenn ja, wann wurden die Lagebilder angepasst, und welche Änderungen ergaben sich? b) Wenn nein, aus welchen Gründen hat es keine Anpassung gegeben? 7. Welche Kontakte zwischen Anhängern der IBÖ und IBD sind der Bundesregierung seit 2015 bekannt geworden? a) Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Besuchen und internen Treffen von Anhängern der IBÖ und IBD in Deutschland (bitte einzeln nach Datum, Ort und Anlass auflisten)? b) Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Teilnahme an Versammlungen und öffentlichen Auftritten von Anhängern der IBÖ in Deutschland (bitte einzeln nach Datum, Ort und Anlass auflisten)? c) Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Besuchen und internen Treffen der IBÖ und IBD in Österreich und im weiteren Ausland (bitte einzeln nach Datum, Ort und Anlass auflisten)? d) Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Teilnahme an Versammlungen und öffentlichen Auftritten von Anhängern der IBD in Österreich (bitte einzeln nach Datum, Ort und Anlass auflisten)? 8. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in Österreich seit 2015 Informationen über die IBÖ und deren Anhänger übermittelt? a) Wenn ja, in welchen Jahren und wie oft wurden diesbezügliche Informationen übermittelt? b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die IBÖ und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von österreichischen an deutsche Sicherheitsbehörden gestellt? c) Haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit von österreichischen Sicherheitsbehörden Informationen über die IBD und deren Anhänger erhalten? 9. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Meldungen von (menschlichen) Quellen des Bundeskriminalamtes, Bundesamtes für Verfassungsschutz, Militärischen Abschirmdienstes und/oder Bundesnachrichtendienstes zur IBD und/oder IBÖ bzw. deren Anhängern, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr, Bundesbehörde und Anzahl der Quellenmeldungen aufschlüsseln)?

Drucksache 19/3668 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

 

10. Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) seit 2015 mit der IBD und/oder IBÖ befasst, und wenn ja, wie oft, und zu welchen Zeitpunkten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 11. Falls sich das GETZ-R bisher nicht mit der IBD und/oder IBÖ befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?

Berlin, den 30. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Sitzungswoche 26.-28. September 2018

 

Nach wie vor spielt die Inszenierung als Opfer der „Altparteien“ für die AfD-Fraktion im Bundestag eine große Rolle. Mit der Wahrheit nimmt man es dabei nicht so genau und baut vor allem auf Unkenntnis des Publikums: Für die Wahrnehmbarkeit der Debatten im Bundestag und ihre Spiegelung in den Medien ist der Zeitpunkt der Debatte zentral. Für Regierung bzw. Opposition wichtige Themen werden deshalb in die Kernzeiten (Donnerstag- und Freitagvormittag) gelegt. Die Koalition verfügt über 50 Prozent der Kernzeiten, die andern 50 Prozent müssen sich die Oppositionsfraktionen teilen. Bisher bevorteilte der Zugriff nach der Größe einseitig die AfD, die als größte Oppositionsfraktion über 50 Prozent der verbleibenden Kernzeiten verfügte (bei 12,6 Prozent gegenüber 29 Prozent von FDP, LINKEN und Grünen zusammen ein offenbar ungerechter Zustand). Eine unter den Fraktionen ausgehandelte Neuregelung verteilt diese „Oppositionszeiten“ jetzt gerechter, was von der AfD jedoch wahrheitswidrig als Bruch mit der Tradition aller westlichen Demokratien gewertet wurde, nach der die größte Opposition immer zuerst auf die Regierung antwortet (was nach wie vor auch im Bundestag so ist). Die Reden von Bernd Baumann für die AfD und Marco Buschmann (FDP) für die anderen Fraktionen geben diese Inszenierung und ihre Entlarvung gut wieder: https://dbtg.tv/fvid/7276064; https://dbtg.tv/fvid/7276065

 

In der Debatte zum Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit zeichnet der AfD-Abgeordnete Enrico Komnig ein Bild von Staat und Gesellschaft, das nur eine (völkisch) revolutionäre Veränderung zur Folge haben kann: Die Regierung arbeite weiter an „einer auf Westdeutschland ausgedehnten DDR 2.0 (…). Bespitzelung der Bürger, Schmähung, Diskreditierung und Ächtung Andersdenkender, Gefügigmachung der staatlichen Medien: Das alles war Realität in der DDR, und das ist es heute wieder. Helmut Kohl, Konrad Adenauer und, ich vermute, sogar Herbert Wehner würden sich im Grabe umdrehen, während Ulbricht, Mielke und Honecker sich im Jenseits die Hände reiben.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 52 Sitzung, S. 5401) Wohlgemerkt: Nicht die Bespitzelung einer kritischen Öffentlichkeit durch Polizei und Inlandsgeheimdienste ist hier gemeint – die will die AfD ausbauen – sondern eine (viel zu seltene) politische und mediale Kritik an der Politik der AfD und ihres Umfeldes. Widerspruch gehört für diese selbsternannte Alternative offenbar nicht zur Grundlage der Demokratie.

 

Nicht die Zerschlagung sozialer Sicherungen, die Deindustrialisierung weiter Teile Ostdeutschlands, die Übernahme der führenden Positionen durch Menschen aus dem Westen, die Aberkennung der Lebensleistungen der Menschen in Ostdeutschland sind laut AfD Problem der Einheit, sondern – natürlich – die Zuwanderung und damit in ihrem Verständnis der „Import von Parallelgesellschaften, von fremden Kulturen und von Kriminalität“, so der Abgeordnete Steffen Kotré in der gleichen Debatte. Merkel erscheint als vaterlandslose Gesellin, die „die deutsche Fahne ja mal verächtlich weggetan“ habe und mit Erdogan „lieber vor der türkischen statt vor der deutschen Fahne“ sitze (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 52. Sitzung, S. 5410). Hintergrund, so Kotré sei ihre Auffassung, „zum deutschen Volk gehört jeder, der hier lebt“, was völliger Unsinn von Kotré ist, weil die von Frau Merkel geführte Regierung – ganz im Sinne der AfD – bis heute Millionen seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Menschen elementare bürgerliche Rechte verweigert, z.B. das Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass. Sinn ergibt eine solche Behauptung nur vor dem Hintergrund eines völkischen Weltbildes, nachdem die Gleichberechtigung von deutschen mit Migrationshintergrund generell in Frage gestellt wird, sie also im Verständnis der AfD nicht zum „Volk“ gehören.

 

Die AfD will dieses völkische Weltbild auch gesetzlich verankern, zentral dabei ist zunächst der antimuslimische Rassismus. So brachte die Fraktion einen Antrag ins Plenum ein in dem es um die Ausweitung der Möglichkeit auf Aberkennung der Grundrechte (Artikel 18 GG) geht, der jetzt auch auf die Religionsausübung ausgeweitet werden soll (BT-Drucksache 19/4484). Was die AfD verbal im Plenum verschweigt aber ohne jeden Zweifel meint, ist die Aberkennung der Grundrechte für solche Muslime, die ihr als Islamisten gelten. Dass dies generell mit dem normalen Strafrecht auch ohne Grundgesetzänderung möglich ist interessiert die AfD nicht, denn ihr geht es um den symbolischen Punkt und das Schüren von Ängsten.

 

Sozialpolitisch bewegt sich die AfD nach wie vor in Widersprüchen, häufig aber auch im eindeutig neoliberalen Fahrwasser. In der Debatte zur u.a. von der LINKEN beantragten „Gerechtere(n) Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2019“ (BT-Drucksache 19/4244) macht sich der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider eins zu eins die Unternehmerposition zu eigen und zeigt anschließend, wie weit die AfD von der Lebensrealität der so oft zitierten „kleine Leute“ entfernt ist. Zur von der LINKEN geforderten Entlastung der Versicherten heißt es: „Den Entlastungen der Versicherten stehen quasi in gleicher Höhe Belastungen der Arbeitgeber gegenüber. Das mag vielleicht zunächst egal sein, aber es wird unter Umständen dazu führen, dass Arbeitsplätze verloren gehen, es wird vielleicht dazu führen, dass neue Arbeitsplätze nicht in dem Maße geschaffen werden. Zumindest aber wird es den Spielraum von Arbeitgebern bei zukünftigen Lohnabschlüssen einengen.“ Sein Gegenvorschlag lautet: „ein echter Wettbewerb“ – das Patentmittel der Neoliberalen – und eine Werbeeinlage für die private Krankenversicherung: „Ich mache Ihnen einmal einen Vorschlag. Ich persönlich bin privat krankenversichert. Das ist gar nicht so teuer, weil ich im Jahr bis zu 2 000 Euro selber bezahle. Das bedeutet: Wenn ich jetzt nicht gerade schwer erkranke oder einen Unfall habe, zahle ich sämtliche Arztrechnungen und Medikamente selber.“ (alle Zitate Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 52. Sitzung, S. 5486) Relative oder reale Armut, chronische Erkrankungen, krankmachende Arbeitsbedingungen – all das scheint für die AfD eine fremde Lebenswelt zu sein.

 

Zum LINKEN-Antrag „Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten“ (BT-Drucksache 19/4525) und einem weniger weitgehende Gesetzentwurf der Bundesregierung verstrickt sich die AfD in völlige Widersprüche. Während der Abgeordnete Jürgen Pohl am Gesetzentwurf der Bundesregierung (zurecht) beklagt, er ginge nicht weit genug und berücksichtige Beschäftigte in kleinen Betrieben nicht, klagt wenige Minuten später der AfD-Abgeordnete Norbert Kleinwächter, selbst der Entwurf der Bundesregierung (und erstrecht der Antrag der LINKEN) ginge viel zu weit und benachteilige einseitig die Arbeitgeberseite: „Der Arbeitgeber hat sehr viele Pflichten, und der Arbeitnehmer – na ja, der hat einfach Bock. Ausgewogen ist das nicht, meine Damen und Herren.“ Die Arbeitswelt stellt sich für Kleinwächter als ein idyllisches Miteinander von Beschäftigen und Unternehmer dar, in der es keine Interessengegensätze und Machtgefälle gibt: „Das Zauberwort in Deutschland heißt: Vertragsfreiheit. Das funktioniert so: Es gibt einen Arbeitgeber, und es gibt einen Arbeitnehmer, und die machen einen Vertrag, der ihren Interessen entspricht; denn sonst gäbe es die beiden Unterschriften darunter nicht. Und wenn sich die Interessen abändern, dann können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Änderungsvertrag machen, der diese Interessen reflektiert.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 53. Sitzung, S. 5734) So einfach ist die Arbeitswelt für die AfD, alles auf Augenhöhe. Klar, dass es da keine Interessenvertretungen wie z.B. Gewerkschaften braucht.

 

Schließlich macht auch Franziska Gminder in der von der LINKEN initiierten Debatte zu „Zehn Jahre nach der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers – Finanzkrisen durch strikte Regulierung und Umverteilung verhindern“ (BT-Drucksache 19/4241) deutlich, auf welcher Seite die AfD steht – auf der der Banken und des Kapitals: „Was bieten da Linke und Grüne als Heilmittel an? Die Linke will Finanzkrisen durch strikte Regulierung und Umverteilung von oben nach unten verhindern. Das sind die Uraltideen der sozialistischen Planwirtschaft und die ewige Leier der Vermögensteuer.“ Und auch bei ihre finden sich die Zauberworte des Neoliberalismus – „Leistungsprinzip“, „Selbstheilungskräfte des Marktes“: „Ein Finanz-TÜV, keine provisionsorientierte Finanzberatung – all das ist kontraproduktiv zum Leistungsprinzip und würgt jede Initiative und die Selbstheilungskräfte des Marktes ab.“ (Ebd.)

 

Bernd Lucke könnte stolz sein, es gibt sie noch, die neoliberalen Kräfte in der AfD und im Bundestag geben sie noch häufig den Ton an. Rassismus für die kleinen Leute und für die Großen dazu noch den Schutz ihres Geldbeutels, das ist die ganze Politik dieser Partei.

 

 
 

 

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Dr. Gerd Wiegel

Referent für Rechtsextremismus/ Antifaschismus

 

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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Wissenschaftliche Dienste -  Deutscher Bundestag

Aktueller Begriff Aktuelle Modelle zur Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, bei der das Eigentum an Grundstücken (bzw. deren Bebauung) das Besteuerungsobjekt darstellt. Zurzeit wird die Grundsteuer A auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, d.h. land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, erhoben. Die Grundsteuer B belastet das Eigentum an allen anderen bebauten und bebaubaren Grundstücken, inkl. Gebäude und Wohnungen. Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in drei Stufen: Ausgehend vom Einheitswert des Besteuerungsobjekts setzt das Finanzamt mit Hilfe von festen Promillewerten den Steuermessbetrag fest. Darauf wendet die Gemeinde einen von ihr bestimmten Prozentsatz an. Das Recht zur Festsetzung dieses Hebesatzes ist ihr nach Art. 106 Abs. 6 Satz 2 GG eingeräumt. Die Grundsteuer ist in Deutschland als „gute“ Gemeindesteuer anerkannt, da sie die Steuerbelastung örtlich verknüpft und die Einnahmen direkt für kommunale Aufgaben verfügbar sind sowie das Aufkommen keinen Schwankungen unterliegt. Bei den Steuern mit kommunalem Hebesatzrecht ist sie die zweitwichtigste Einnahmequelle nach der Gewerbesteuer. Im Jahr 2016 betrug das bundesweite Grundsteueraufkommen circa 13,7 Milliarden Euro.

Mit seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Bemessung der Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte von 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt, eine neue Regelung zu treffen. Dabei hält sich das BVerfG mit Vorgaben für den Gesetzgeber zur Neuregelung der Grundsteuer zurück. Weder präferiert das BVerfG ein konkretes Modell noch schließt es einzelne Modelle per se aus. Die Ausgestaltung der Bewertungsregeln muss jedoch geeignet sein, den Belastungsgrund der Steuer zu erfassen und dabei die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden. Das BVerfG hat in seinem Urteil betont, dass dem Gesetzgeber vielfältige Möglichkeiten zur Schaffung eines verfassungsgemäßen Zustandes zur Verfügung stehen, die von der Reparatur der beanstandeten Regelungen zur Einheitsbewertung bis zur völligen Neugestaltung der Bewertungsvorschriften für eine im Grundgesetz als solcher vorgesehenen Grundsteuer (Art. 106 Abs. 6 GG) reichen.

Der Gesetzgeber steht somit vor der Aufgabe, 35 Mio. Grundstücke neu zu bewerten. Die gegenwärtig diskutierten Reformmodelle sollen kursorisch dargestellt werden. Zu den Reformvorschlägen mit einer wertbasierten Bemessungsgrundlage gehören das Verkehrswertmodell, das Kostenwertmodell sowie die Bodenwertsteuer. Daneben gibt es auch noch das Modell einer flächenbasierten Grundsteuer (Äquivalenzmodell). 

Ziel des Verkehrswertmodells (auch Nord-Modell genannt) ist es, die Grundsteuer auf eine den Verkehrswert reflektierende Bemessungsgrundlage zu erheben. Bei einer verkehrswertorientierten Neubewertung würde man sich zunächst an den Bewertungsregeln orientieren, die seit 2009

Nr. 04/18 (09. Oktober 2018)  © 2018 Deutscher Bundestag

 

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung

 

 

für die Erbschaftsteuer gelten. Unbebaute Grundstücke werden hierbei mit den Bodenrichtwerten angesetzt, die aus sämtlichen Kaufpreissammlungen der kommunalen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte abgeleitet werden. Bei bebauten Grundstücken soll der Verkehrswert je nach Art der Bebauung durch ein Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren ermittelt werden. Eine Gruppe von Bundesländern hat 2010 vorgeschlagen, die Bewertung grundsätzlich mit statistischen Modellen aus Immobilienmarktdaten abzuleiten, insbesondere den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. Dies setzt allerdings hinreichende Verkaufsdaten für vergleichbare Objekte voraus. 

Das Kostenwertmodell geht auf eine Bundesratsinitiative aus dem Jahr 2016 zurück. Nach dem Vorschlag der Länder Hessen und Niedersachsen soll auch künftig die Grundsteuer wertabhängig ausgestaltet werden. Jedoch wird keine Verkehrswertermittlung angestrebt. Bei unbebauten Grundstücken wird auf die Bodenrichtwerte abgestellt, die die örtlichen Gutachterausschüsse festlegen. Bei bebauten Grundstücken wird zudem das Gebäude erfasst, wobei nach der Art des Gebäudes und dem Baujahr differenziert wird. Angeknüpft wird dabei an aktuelle Baukosten. Dabei werden pauschalisierte Herstellungskosten für eine Grundflächeneinheit mit der Bruttogrundfläche des Gebäudes multipliziert. Im Vergleich zum Verkehrswertmodell werden hier weniger Informationen benötigt.

Die Bodenwertsteuer ist ein Modell des Instituts der deutschen Wirtschaft und wird unter anderem vom Mieterschutzbund und dem Naturschutzbund mitgetragen. Die Bodenwertsteuer bewertet allein die Grundstücksfläche mit den sogenannten Bodenrichtwerten, die größtenteils flächendeckend vorliegen. 

Beim Äquivalenzmodell (auch als Süd-Modell bezeichnet) als rein flächenbezogenem Konzept werden unabhängig von den tatsächlichen Werten einheitliche Messzahlen für die Grundstücks- und die Gebäudeflächen vorgegeben. Bei unbebauten Grundstücken erhält man die Bemessungsgrundlage durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit der Äquivalenzzahl für unbebaute Grundstücke. Bei bebauten Grundstücken ist zusätzlich das Gebäude einzubeziehen. Der Wert des Gebäudes bestimmt sich nach der Gebäudefläche und einer Äquivalenzzahl. Die Gebäudefläche ist eine typisierte Brutto-Grundfläche. Sie ergibt sich als Produkt von Gebäudegrundfläche und Anzahl der oberirdischen Geschosse (Geschosszahl). Die Geschosszahl wird in typisierter Form aus der Gebäudehöhe abgeleitet. Die Äquivalenzzahl hängt von der Art der Nutzung ab.

Aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben Frist zur Reformierung der Grundsteuer beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in Abstimmung mit den Bundesländern gegen Ende 2018 vorlegen zu wollen.

Quellen

- Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14 – Rn. (1-181). - Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf des Bundesrates, 21.12.2016, BT-Drs. 18/10753. - Ifo-Institut: Die Grundsteuer in Deutschland: Finanzwissenschaftliche Analyse und Reformoptionen, August 2018. - Bach, Stefan: Grundsteuerreform: Aufwändige Neubewertung oder pragmatische Alternativen, DIW Berlin, 09. April 2018.

Verfasser: ORR Marius Niespor – Fachbereich WD 4 (Haushalt und Finanzen

Aus: Ausgabe vom 26.09.2018, Seite 5 / Inland junge Welt
Kein Verständnis
Bundestag befasst sich mit Besitzerwechsel bei Unabhängiger Patientenberatung. Wissenschaftlicher Beirat: Dringender Handlungsbedarf
Von Ralf Wurzbacher
 
Bei der »Unabhängigen Patientenberatung« steckt nicht drin, was draufsteht
Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild
Die jüngsten Vorgänge um die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) beschäftigen erstmals den Deutschen Bundestag. Am heutigen Mittwoch muss sich die Bundesregierung im Gesundheitsausschuss zur Frage erklären, ob und wie die Einrichtung ihren öffentlichen Auftrag, Hilfesuchende gegen die Interessen von Ärzten, Krankenkassen und Arzneimittelherstellern zu verteidigen, im Einflussbereich eines pharmanahen Konzernverbunds erfüllen soll. Für die Opposition stehen die Dinge fest: Aus Sicht der Grünen und der Fraktion Die Linke verträgt sich die Konstellation nicht länger mit dem gesetzlichen Anspruch, eine »neutrale« und »unbestechliche« Lobby für Patienten zu sein.
Ende August hatte junge Welt exklusiv berichtet, wie die bisherige UPD-Eignerin Sanvartis in den Besitz einer Holding unter Führung des Unternehmens Care­force übergegangen ist, das sich vornehmlich als Dienstleister der pharmazeutischen Industrie betätigt. Der Fall sorgte für große Empörung bei Patientenorganisationen und Sozialverbänden. So appellierte etwa der VdK Deutschland an die große Koalition, »hier zu intervenieren, damit es nicht so weit kommt«. Allerdings blieb das Thema in den Medien wochenlang unberücksichtigt, was den beteiligten Akteuren, darunter die Regierung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in die Karten spielte. Die allgemeine Sprachregelung lautet bisher, unter den neuen Besitzverhältnissen bleibe alles beim alten und die »Unabhängigkeit« der UPD sei weiterhin garantiert.
Nun allerdings könnte der öffentliche Druck größer werden. In einem Beitrag mit dem Titel »Verrat am Patienten« hat der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe ziemlich deutlich Partei für die Kritiker ergriffen. Das Magazin ließ beispielsweise die Linken-Gesundheitsexpertin Sylvia Gabelmann argwöhnen, ob nicht schon das Wissen um Besitzer, die »am Tropf der Pharmaindustrie hängen« potentielle Ratsuchende abschrecke. Außerdem kommen in dem Artikel die Spannungen im Beirat der UPD, der deren Arbeit überprüft, zur Sprache. In einem jW vorliegenden Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Ralf Brauksiepe (CDU), und die GKV hatte das Gremium vor zwei Wochen seine »Besorgnis über die aktuellen Entwicklungen« sowie »dringenden Bedarf nach erhöhter Transparenz und Aufklärung über Strukturen und Prozesse innerhalb der UPD« zum Ausdruck gebracht.
 
Im Vorfeld der Beiratssitzung vom 17. September machten gar Gerüchte die Runde, mehrere Mitglieder könnten aus Protest ihr Amt niederlegen. Schon bei der Übertragung der einst rein »zivilgesellschaftlich« organisierten UPD auf die Sanvartis GmbH zum Jahresanfang 2016 hatten zwei Vertreter die Brocken »empört« hingeschmissen. Dazu kam es beim jüngsten Treffen vor zehn Tagen nicht – vorerst. Gleichwohl hat es laut Spiegel erhebliche Einwände im Hinblick auf den neuesten Bericht des Prognos-Instituts gegeben, das die Beratungsqualität der UPD überwacht. Demnach habe Sanvartis Versprechen gebrochen, die vorgesehene Zahl an jährlichen Beratungen nicht erreicht, zudem wären bei Testfragen in der Hälfte der Fälle »auch sachlich falsche (Detail-)Antworten« gegeben worden.
Unglücklich über den Verlauf der Sitzung, haben die sechs wissenschaftlichen Mitglieder des Beirats am 20. September in einer E-Mail an Brauksiepe in ihrer Kritik nachgelegt. Darin ist eine ganze Reihe an Mängeln in der Beratungspraxis sowie bei den Inhalten auf der UPD-Webseite aufgeführt. Man sei übereinstimmend der Meinung, »dass die Qualität der Informationen nach mehr als zweieinhalb Jahren mangelhaft ist«, bilanzieren die Verfasser und weiter: »Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt die UPD ihr vertraglich vereinbartes Leistungsversprechen nicht.« Abschließend mahnen sie dringenden Handlungsbedarf an, man sehe »keine Möglichkeit mehr, mit viel Verständnis und Geduld zu reagieren«. Sollten die nötigen Nachbesserungen ausbleiben, müssten »die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden«. Der Spiegel schrieb in diesem Zusammenhang von einer »Exitstrategie«, also der Notwendigkeit, den Vertrag mit Sanvartis zu kündigen.

Waffenexporte: Bundesregierung kontrolliert Endverbleib kaum

Nachricht von Sevim Dagdelen, 17. September 2018

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Bislang haben gerade einmal drei Kontrollen über den Endverbleib von Waffen, die exportiert wurden, stattgefunden: in Indien, in den Vereinigten Arabischen Emiraten und – das ist neu – in Südkorea. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung (PDF) auf eine Kleine Anfrage von Sevim Dagdelen hervor.

Die Antwort der Bundesregierung zeigt auch, dass beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gerade einmal zwei Planstellen geschaffen worden sind, um die Kontrollen vor Ort durchführen zu können. Bei den Kontrollen in Indien, in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Südkorea hat es eine Prüfung nach dem "Vier-Augen-Prinzip" gegeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Demnach war auch jeweils eine Person der Auslandsvertretung anwesend. 

Sevim Dagdelen, stellvertretende Vorsitzende und Rüstungsexpertin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, kommentiert die Antwort wie folgt: 

"Ganze drei Kontrollen in drei Jahren sind ein Armutszeugnis vor dem Hintergrund, dass in vielen aktuellen Konflikten auch deutsche Kleinwaffen auftauchen. Dass die Bundesregierung nur zwei Mitarbeiter mit der Endverbleibskontrolle betraut zeigt, dass man eigentlich gar keine Aufklärung will. Zudem ist es lächerlich, wenn die Bundesregierung ihre zwei Prüfer nach Südkorea schickt, aber beispielsweise nicht nach Saudi-Arabien, das auch mit deutschen Waffen einen verbrecherischen Krieg im Jemen führt und islamistische Mörderbanden in Syrien mit Waffen unterstützt. 

Die Endverbleibskontrolle entpuppt sich als ein Feigenblatt, um hemmungslos und gewissenlos weiter im Interesse der Rüstungsindustrie Waffenexporte in alle Welt zu genehmigen. Da die Kontrolle ungenügend ist und einmal exportiert, Kleinwaffen völlig unkontrolliert von Krieg zu Krieg weitergereicht werden, ist ein generelles Exportverbot von Kleinwaffen nötig."

 

Chronologie zum »BAMF-Skandal«

Nachricht von Ulla Jelpke, 24. September 2018

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Was gemeinhin „BAMF-Skandal“ genannt wird, ist in Wirklichkeit die Geschichte einer politischen Skandalisierung des humanitär begründeten Verwaltungshandelns einer engagierten, fachkompetenten, langjährigen (ehemaligen) Behördenleiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen.

Ihr Motiv war offenbar, verfolgten, traumatisierten und offensichtlich schutzbedürftigen jesidischen Flüchtlingen aus dem Irak und Syrien möglichst unkompliziert und schnell einen Schutzstatus in Deutschland zu erteilen. Das ist höchst anerkennenswert und kein Skandal, selbst wenn dabei im Einzelfall interne Dienstvorschriften missachtet worden sein sollten – was aber bis zum heutigen Tage noch völlig offen ist. Von Korruption oder etwaigen Geldzahlungen kann nach allem, was bislang vorliegt, keine Rede sein. Es ging um den Schutz von Flüchtlingen.

Skandalös sind nicht die in der Regel völlig zu Recht erfolgten Schutzgewährungen in Bremen. Skandalös sind vielmehr die vielen zu Unrecht erfolgten Ablehnungen des BAMF: Im Jahr 2017 mussten die Verwaltungsgerichte 32.500 Asylbescheide des BAMF korrigieren, denn die Verfahrensmängel im BAMF wirken sich regelmäßig zu Lasten der Schutzsuchenden aus – und nicht umgekehrt.

Skandalös ist auch, dass die politisch Verantwortlichen für die Verfahrensmängel im BAMF bis heute keinerlei Reue oder Einsicht zeigen: Es waren Bundesinnenminister der CSU und der CDU, die sehenden Auges, über Jahre hinweg und trotz mehrfacher Hilferufe aus dem BAMF nicht für eine ausreichende Personalausstattung und eine funktionierende Technik im BAMF gesorgt haben. Statt diese wichtige Behörde gut für ihre aktuellen und kommenden Aufgaben zu rüsten, wurde das Amt lange Zeit alleine gelassen. Und dann galt auf einmal das Motto: Masse statt Klasse, Verfahrenserledigung um jeden Preis. Das ging natürlich zu Lasten der Qualität der Entscheidungen und auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten im BAMF. Auch bei der Fachaufsicht über das BAMF hat das BMI komplett versagt. Statt dieser Aufsichtspflicht nachzukommen, wurde die Kraft vor allem für eine Kaskade von Gesetzesverschärfungen verwandt, die zur Lösung der realen Probleme aber nichts beitrugen.

Mit der Skandalisierung der Verfahrenspraxis in Bremen soll nun stellvertretend eine humanitäre Flüchtlingspolitik delegitimiert und an den Pranger gestellt werden. Vom Versagen der CDU/CSU-Innenminister und ihrer auf bloße Abschreckung setzenden Politik soll damit abgelenkt werden. Für DIE LINKE. stehen jedoch unverändert die geflüchteten Menschen und ihre reale Schutzbedürftigkeit im Mittelpunkt.

Die folgende Chronologie gibt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben – einen Überblick über Missstände beim BAMF seit 2012:

2010 bis 2015 war Dr.Manfred Schmidt Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Schmidt hat als Vorgänger von Frank-Jürgen Weise auf die steigenden Flüchtlingszahlen aufmerksam gemacht, wiederholt für mehr Personal plädiert und um finanzielle Mittel gebeten, um das aus dem Jahr 2000 stammende IT-System „MARiS“ des BAMF zu erneuern. Er stieß damit jedoch auf taube Ohren. „Rahmenbedingung war, dass meine Behörde bis zum Jahre 2014 eine Abbaubehörde war“, resümiert Schmidt am 8. Juni 2018 vor dem Innenausschuss des Bundestags (15. Sitzung des Ausschuss Inneres und Heimat, 19/15, Stenografisches Protokoll, S. 14).

Spätherbst 2012 Manfred Schmidt verhängt eine Urlaubssperre, um bestehende Aktenberge abzuarbeiten. Gleichzeitig soll das BAMF 80 Entscheiderstellen einsparen.

Januar 2013 Manfred Schmidt schickt einen „Notstandsreport“ an die Bundesregierung. Darin fordert Schmidt mehr Stellen. Außerdem schlägt er ein Frühwarnsystem vor, um Veränderungen der Flüchtlingszahlen rechtzeitig zu erkennen, prognostiziert einen weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen und schlägt eine „schnelle Eingreiftruppe“ von EntscheiderInnen vor, um überlastete Außenstellen des BAMF zu unterstützen. Nichtsdestotrotz äußert sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des 60. Geburtstags des BAMF im April 2013 wie folgt: „Ihr Amt, Herr Präsident Schmidt, ist gut aufgestellt.“

2013 Das BMI hebt die Berichtspflicht des BAMF zu den Gesamtschutzquoten in den einzelnen Außenstellen auf. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofs verzichtet es damit auf eine wesentliche Erkenntnisquelle für Auffälligkeiten.

2013 CDU/CSU und SPD beschließen in ihrem Koalitionsvertrag 2013, die Bearbeitungsdauer bei Asylanträgen bis zum Erstentscheid auf drei Monate zu begrenzen.

2013 - 2014 Die Zahl der Asylanträge verdoppelt sich beinahe von rund 127.000 im Jahr 2013 auf mehr als 200.000 im Jahr 2014. 

2014Manfred Schmidt beantragt für den Haushalt 2014 1.008 zusätzliche Stellen – und bekommt 333. Auch in den Jahren zuvor war den Personalanforderungen des BAMF nicht entsprochen worden (2012: 32 statt 166,5 neuen Stellen, 2013: 70 statt 141 Stellen). Der BAMF-Chef bittet die EU um Unterstützung und erhält vorübergehend ein paar Aushilfen aus Österreich und Luxemburg.

2015 Hundertausende Geflüchtete kommen nach Deutschland. Das BAMF kommt nicht hinterher mit der Registrierung der Menschen und der Bearbeitung ihrer Anträge. Es fehlen vor allem die sogenannten Entscheider. Um die Lücken zu füllen, zieht Schmidt Dutzende Leute aus anderen Abteilungen des Bundesamts ab und setzt sie als Entscheider ein. Die Folge: Die MitarbeiterInnen fehlen nun an anderer wichtiger Stelle, etwa bei der Integration.

15.09.2015 Beratungen im Bundeskanzleramt. Manfred Schmidt fordert erneut mehr Personal (9.000 neue Stellen). Rund 3.000 MitarbeiterInnen hat das BAMF zu diesem Zeitpunkt, es gibt fast 300.000 unbearbeitete Asylanträge.

16.09.2015Manfred Schmidt tritt zurück.

September 2015 Der Leiter der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, wird auf Bitten der Kanzlerin Angela Merkel zusätzlich Chef des BAMF. Weise krempelt das BAMF radikal nach betriebswirtschaftlichen Kriterien um. Aufgrund seiner guten Verbindungen zum Kanzleramt erhält das BAMF tausende neue MitarbeiterInnen (zwischenzeitlich arbeiten mehr als 10.000 MitarbeiterInnen in der Behörde), die in zwei- bis sechswöchigen Schnellkursen geschult werden, zum Teil werden diese aus anderen Behörden und Ministerien zeitlich befristet abgeordnet. Das Prinzip, Anhörer und Entscheider nicht zu trennen, wird massiv verletzt, indem im Jahr 2016 zwei Drittel aller Entscheidungen in so genannten Entscheidungszentren gefällt werden – die BescheiderstellerInnen haben die Asylsuchenden also niemals zu Gesicht bekommen und können deren Glaubwürdigkeit allenfalls nach Aktenlage bewerten. Die Anzahl fehlerhafter Asylbescheide steigt.

November 2015 Personalräte beklagen in Anbetracht der von Weise initiierten Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren in einem offenen Brief eine Gefährdung des rechtstaatlichen Verfahrens. Ihre Kritik bezieht sich auf die unzureichende Qualifizierung neuer Entscheider (wörtlich wird eine „Schnellschussqualifizierung" beklagt) sowie auf denVerzicht auf eine Identitätsprüfung in schriftlichen Verfahren bei Asylsuchenden aus Syrien, Irak und Eritrea. Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats des BAMF, Rudolf Scheinost, sagt rückblickend in der Innenausschusssitzung vom 15.06.2018, Weise habe die BAMF-Entscheider dazu angehalten, „Schnelligkeit über Sorgfalt und Qualität“ zu stellen.

Februar 2016 Der Gesamtpersonalrat des BAMF geht juristisch gegen die beschleunigte Einstellung neuer MitarbeiterInnen vor. Er wirft der Behörde vor, rund 750 MitarbeiterInnen eingestellt zu haben, ohne die Mitbestimmungspflichten des Gremiums zu berücksichtigen. Außerdem befürchtet der Personalrat, dass die neuen MitarbeiterInnen nicht ausreichend qualifiziert seien, um über Asylanträge zu entscheiden.

März 2016Der Personalrat erhebt laut Medienberichten in einem internen Schreiben schwere Vorwürfe gegen Weise. Mehrere hundert MitarbeiterInnen seien in „Turbo-Einstellungsverfahren“ zum BAMF gekommen, Qualitätsstandards seien dabei vorsätzlich missachtet worden. In der Folge habe es Anfang März zahlreiche Kündigungen in der Probezeit gegeben, etwa „wegen Einträgen in das polizeiliche Führungszeugnis, ungebührlichen Verhaltens gegenüber Asylbewerbern, fehlender IT-Kenntnisse, Korruptionsgefährdung oder mangelnder Beherrschung der deutschen Sprache“.

November 2016 Ein Zusammenschluss aus zwölf Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen veröffentlicht das Papier „Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland“. Darin fordert das Bündnis eine zügige Bearbeitung der Asylanträge, mahnt jedoch dringend zur Qualität vor Schnelligkeit.

Januar/Februar 2017Jutta Cordt wird zunächst kommissarische Leiterin und dann neue Präsidentin des BAMF. Weise berät das BAMF über seine Amtszeit hinaus bis Ende 2017 als Beauftragter des Bundesinnenministeriums.

Februar 2017 Der Gesamtpersonalrat wendet sich mit einem Schreibenan die neue Präsidentin des BAMF. Anlass ist die interne Zielsetzung, anhängige Asylverfahren bis Ende Mai 2017 weitgehend abzuarbeiten (Frank-Jürgen Weise hatte dies Ziel ursprünglich bis Ende 2016 erreichen wollen). Der Gesamtpersonalrat kritisiert, dass die internen Zielvorgaben die MitarbeiterInnen demotivieren sowie fachliche und rechtliche Verfahrensfehler verursachen könnten. Cordt übe zu viel Druck auf die MitarbeiterInnen aus.

2017 Der „Antragsstau“ verlagert sich aus der Behörde in die Gerichte. Insgesamt sind 2017 vor deutschen Gerichten rund 372 000 Klagen gegen BAMF-Entscheidungen anhängig.Im selben Jahr haben rund 40 Prozent der inhaltlich geprüften Asylklagen vor Gericht Erfolg (vgl. BT-Drs. 19/1371 (PDF).

26.April 2017 Die Polizei verhaftet Franco A. Er wird verdächtigt, einen rechtsterroristischen Anschlag vorbereitet zu haben. Der deutsche Bundeswehroffizier hatte sich beim BAMF als „David Benjamin“ aus Syrien ausgegeben und einen Asylantrag gestellt. Obwohl seine Identität mehrfach überprüft wird, fällt seine Täuschung nicht auf, ihm wird ein subsidiärer Schutzstatus zugesprochen. In Reaktion auf den Franco A.-Skandal kündigen der Bundesinnenminister de Maizière und die BAMF-Leiterin Cordt die Überprüfung von bis zu 100 000 Positivbescheiden aus den Jahren 2015 und 2016 an. Vor dem Innenausschuss des Bundestages sagt die BAMF-Chefin, die Qualitätssicherung ihrer Behörde müsse „deutlich fokussiert“ werden.

Juli 2017 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erreicht bei seinen Asylentscheidungen nicht die internen Zielvorgaben. Laut einem internen Papier erreichen nur drei der 66 Außenstellen, Ankunftszentren und Entscheidungszentren die internen Vorgaben bei Asylentscheidungen. Durchschnittlich schafften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der ersten Juliwoche nur zwei statt der erwarteten drei Anhörungen bzw. 2,5 statt 3,5 Entscheidungen. Darüber hinaus befürchten Kritiker, dass die starren Vorgaben zu mangelnder Sorgfalt führten.

September 2017 Mit Wirkung zum 1. September 2017 führt das BAMF ein erweitertes System zur Qualitätssicherung ein (dies wird erstmalig genauer beschrieben auf BT-Drs. 19/357 (PDF), Antwort zu Frage 17).

Oktober 2017 Türkische Asylsuchende verdächtigen MitarbeiterInnen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – vor allem die dort eingesetzten Dolmetscher – sie an regierungsnahe Medien in ihrer Heimat zu verraten. Das berichten „Der Spiegel“ und das politische Fernsehmagazin „Report Mainz“ in einer gemeinsamen Recherche. Auf Nachfrage der Linksfraktion bestätigt die Bundesregierung im April 2018, dass das BAMF in den Jahren 2017 und 2018 die Zusammenarbeit mit insgesamt 2.100 Dolmetschern vor allem wegen fachlicher Mängel eingestellt hat. Von einzelnen Dolmetschern trennte sich das BAMF wegen Verletzung der Neutralitätspflicht. Weder die Amtsleitung noch das BMI hatten den Innenausschuss über den Vorgang informiert.

November 2017 Das BAMF bestätigt, dass 5.000 MitarbeiterInnen Zugriff auf das IT-System „MARiS“ haben, in dem zwei Millionen Asylakten elektronisch gespeichert sind. Die Möglichkeiten für Anhörer, Entscheider oder Mitarbeiter im Asylverfahrenssekretariat reichten „von einem Lesezugriff der kompletten Akte bis zu sehr eingeschränkten Zugriffen auf wenige Masken“. Es besteht der Verdacht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF sensible personenbezogene Daten an autoritäre Staaten bzw. ausländische Nachrichtendienste weitergeben könnten.

April 2018 Laut einer Recherche der Süddeutschen Zeitung, des NDR und von Radio Bremen sollen mehr als 1200 Menschen zwischen 2013 und 2016 bei der Bremer Außenstelle des BAMF einen Schutzstatus ohne rechtliche Grundlage erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb gegen die frühere Außenstellen-Leiterin sowie gegen mehrere Anwaltskanzleien.

25. April 2018 Die Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt, und der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, werden im Innenausschuss zu den Vorgängen in Bremen befragt.

18. Mai 2018 BAMF-Chefin Cordt kündigt an, 18.000 Positivbescheide aus der BAMF-Außenstelle in Bremen erneut zu überprüfen.

29. Mai 2018 1. Sondersitzung des Innenausschusses zum „BAMF-Skandal“ mit Bundesinnenminister Horst Seehofer, PSts Stephan Mayer und der BAMF-Chefin Jutta Cordt.

7. Juni 2018Der Bundestag debattiert über den Antrag der FDP, die Vorgänge im BAMF von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss durchleuchten zu lassen. Die AfD beantragt einen Untersuchungsausschuss zur Asyl- und Migrationspolitik insgesamt. Ihr Ziel: sie will mit der Flüchtlingspolitik der Kanzlerin „abrechnen“. LINKE und Grüne sprechen sich gegen die Einsetzung eines PUA aus. Sie halten, um für schnelle Aufklärung zu sorgen, den Innenausschuss des Bundestags für den geeigneteren Rahmen. DIE LINKE betont, dass die Missstände im BAMF u.a. durch zahlreiche Kleine Anfragen seit Langem bekannt seien, diese gingen im Übrigen in der Regel zu Lasten der Flüchtlinge. Es müsse nun darum gehen, die Probleme zügig zu beheben.

08. Juni 2018 2. und 3. Sondersitzung des Innenausschusses: Am Morgen mit Rudolf Scheinost, Personalratsvorsitzender des BAMF und am Nachmittag mit den ehemaligen BAMF-Leitern Manfred Schmidt und Frank Jürgen Weise sowie der aktuellen BAMF-Leiterin Jutta Cordt.

12. Juni 2018Laut einer Recherche von NDR und Radio Bremen enthält der interne Revisionsbericht des BAMF falsche Behauptungen.

15. Juni 2018 4. Sondersitzung des Innenausschusses ab 14 Uhr mit Peter Altmaier, Hans-Peter Friedrich und Thomas de Maizière. Der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka kündigte an: „Wir werden als SPD uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es einen unabhängigen Beauftragten für Asylangelegenheiten gibt.“ Kurz nach der Sitzung wird bekannt, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer Jutta Cordt als BAMF-Chefin entlassen hat.

21. Juni 2018Ernennung von Dr. Hans-Eckhard Sommer zum neuen BAMF-Präsidenten. Sommer ist Jurist und CSU-Mitglied. Er arbeitet seit 20 Jahren für das bayrische Innenministerium, zuletzt leitete er den „Aufbaustab für das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen“, eine Art Bayern-BAMF. Zwischendurch war er vier Jahre lang beurlaubt und arbeitete direkt für die CSU. Vizepräsident wird Dr. Markus Richter, ehemaliger Leiter der Abteilung Infrastruktur und IT.

1. August 2018 Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen: Behörden dürfen nicht länger behaupten, dass es in der Bremer Außenstelle „hochkriminell“ zuging. Die ehemalige Leiterin des Bremer BAMF hatte einen Eilantrag gestellt, nachdem der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Stephan Mayer in der Sendung „Anne Will“ u.a. von hochkriminellen und bandenmäßigen Machenschaften in der Bremer Außenstelle gesprochen hatte.

September 2018 Die Prüfgruppe „Vollprüfung Bremen“ legt ihren Abschlussbericht vor. Gegenstand der Prüfung waren rund 13.000 Bremer Anerkennungsentscheidungen seit 2006. Grobe Verfahrensfehler wurden lediglich bei 145 Akten festgestellt (1,1 Prozent). Über 75 Prozent dieser Akten wurde 2014-2016 entschieden, also zu der Zeit, als das BAMF aufgrund der hohen Zahl der Asylsuchenden massiv unter Druck stand. Außerdem stellt die Prüfgruppe klar: Aus der Missachtung von Verfahrensvorschriften kann nicht zwingend geschlossen werden, dass die Schutzgewährung zu Unrecht erfolgte.

10. September 2018 Beschluss des OVG Bremen: Das Innenministerium darf nicht länger behaupten, dass der Bericht der internen Revision des BAMF von Mai 2018 deutlich zeige, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden.

 

DIE LINKE. im Bundestag: Kleine Anfragen rund ums BAMF

Die Fraktion DIE LINKE hat an die Bundesregierung regelmäßig Quartalsregelanfragen „ergänzende Informationen zur Asylstatistik“zur Zahl der Asyl- und Klageverfahren, Anerkennungsquoten, Verfahrensdauer, Widerrufsprüfungen etc. gestellt. Bekannt wird hierdurch unter anderem:

  • die genaue Zahl der Asylsuchenden (nicht der Asylanträge) in der monatlichen Entwicklung – dadurch wird deutlich, dass der Anstieg der Flüchtlingszahlen von der Bundesregierung / vom BAMF trotz entsprechender Hinweise aus den Bundesländern zunächst verschwiegen wurde
  • die genaue (und steigende) Dauer der Asylverfahren; Tricks der Bundesregierung zum Kleinrechnen dieser Verfahrensdauer (Betrachtung nur von „Neuverfahren“ und Ausblendung der „Altfälle“, siehe auch Bericht in "Migazin"); genauere Angaben zur Wartezeit zwischen erstem Asylgesuch und Asylantragstellung („EASY-Gap“)
  • der hohe Anteil von Verfahren, bei denen eine Trennung von Anhörer und Entscheider vorliegt
  • die geringen Überstellungsquoten in Dublin-Verfahren, die das Nicht-Funktionieren des Systems und Missstände in anderen Mitgliedstaaten aufzeigen
  • die hohen Erfolgsquoten von abgelehnten Flüchtlingen bei den Gerichten; die steigende Klagequote gegen BAMF-Bescheide als Indiz für Qualitätsmängel (siehe auch Bericht in "Migazin")
  • die auffällig unterschiedlichen bereinigten Schutzquoten bei Geflüchteten aus identischen Herkunftsländern in den Bundesländern bzw. in den einzelnen Außenstellen des BAMF (die Bundesregierung leugnet eine Relevanz und Auffälligkeit)
  • die geringe Zahl von Widerrufen/Rücknahmen nach entsprechenden Überprüfungen
  • die weitgehende Bedeutungslosigkeit „beschleunigter Asylverfahren“ (Asylpaket II)

 

Darüber hinaus hat die Fraktion DIE LINKE eine Reihe weiterer Kleiner Anfragen zum Thema BAMF an die Bundesregierung gestellt:

28.01.2015Drucksache 18/3839 (PDF): Antrag Flüchtlinge willkommen heißen – Für einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik. Darin fordert DIE LINKE u.a. eine deutliche Aufstockung des Personals im BAMF im Bereich der Asylprüfung sowie eine unkomplizierte Altfallregelung für Asylverfahren, die bereits länger als ein Jahr anhängig sind.

10.05.2015Drucksache 18/4581 (PDF): Kleine Anfrage: Rechtliche und praktische Folgen der Verzögerung bei der Registrierung neu eingereister Asylbewerberinnen und Asylbewerber

27. 08.2015: Drucksache 18/5877 (PDF), schriftliche Fragen 8 und 9 der Abgeordneten Ulla Jelpke zu EASY-Zahlen

14.12.2015Drucksache 18/7015 (PDF): Kleine Anfrage: Brief des Personalrats beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Dezember 2015Schriftliche Fragen (PDF) der Abgeordneten Jutta Krellmann zur Befristungspraxis im BAMF

08.03.2016Drucksache 18/7834 (PDF): Kleine Anfrage: Unklare Rechtslage infolge verzögerter Asylantragstellungen

14.06.2016 Drucksache 18/12725 (PDF): Kleine Anfrage: Unklare Daten des Ausländerzentralregisters zu Ausreisepflichtigen

26.9.2016Drucksache 18/9765 (PDF): Kleine Anfrage: Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes

18.04.2017Drucksache 18/11964 (PDF): Kleine Anfrage: Mögliche Verfahrensmängel im Asylverfahren infolge interner Erledigungsvorgaben

4.8.2017Schriftliche Fragen (PDF) zu sachgrundlosen Befristungen im BAMF

9.10.2017Drucksache 18/13670 (PDF): Kleine Anfrage: Unterschiede in den Bundesländern in der Asylentscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

23.10.2017Drucksache 18/13703 (PDF): Kleine Anfrage: Fragen zu möglicherweise fehlerhaften Bestandskraftbescheiden des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

08.12.2017Drucksache 19/190 (PDF): Kleine Anfrage: Einsatz von Akzenterkennungssoftware durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

30.04.2018Drucksache 19/1949 (PDF): Kleine Anfrage: Vergabe von Aufträgen an Externe durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dessen aktuelle Einstellungspraxis

16.4.2018Drucksache 19/1663 (PDF): Kleine Anfrage: Einsatz von Spracherkennungssoftware durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

 

Gute Arbeit: Für Jung, für Alt, für Alle

Nachricht von Susanne Ferschl, 17. September 2018

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Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Aktuelle Daten zum Normalarbeitsverhältnis" von Susanne Ferschl und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der atypisch Beschäftigten um 2,5 Millionen auf 7,7 Millionen angestiegen. Jeder vierte (23 Prozent) abhängig Beschäftigte arbeitet nicht in einem Normalarbeitsverhältnis. Frauen sind doppelt so oft (33 Prozent) davon betroffen wie Männer (13,8 Prozent). 23,2 Millionen Vollzeitbeschäftigten (+0,2 Prozent) stehen in Summe 14 Millionen Teilzeit-Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte (+57,3 Prozent) gegenüber, auf zwei Vollzeitbeschäftigte kommt also mittlerweile ein Teilzeit-Beschäftigter.

Berufseinsteiger haben es besonders schwer. Jeder dritte 15- bis 25-jährige Beschäftigte ist atypisch beschäftigt (31,6 Prozent). Die Anzahl der Normalarbeitnehmer ging in dieser Altersklasse von 1997 bis 2017 um 500.000 (-33,1 Prozent) zurück.  Der Anteil  der Normalbeschäftigten an den abhängig Beschäftigten ist bei den 15- bis 25-Jährigen mit 68,4 Prozent deutlich niedriger als den anderen Altersgruppen. 2,6 Millionen Vollzeitbeschäftigten (-18,1 Prozent) stehen in Summe 1,7 Millionen Teilzeit-Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte (+26,5 Prozent zu 1999) gegenüber, was ein Verhältnis von 1,5 zu 1 ist.

Bei den 55-65-Jährigen hat sich die Zahl der abhängig Beschäftigten verdoppelt; parallel  zum Normalarbeitsverhältnisses (92 Prozent) auch die atypische Beschäftigung (96,2 Prozent). Leiharbeit hat sich mehr als verdreifacht (+269 Prozent im Vergleich zu 2006). 4,1 Millionen Vollzeitbeschäftigten (+81Prozent) stehen in Summe 2,8 Millionen Teilzeit-Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und ausschließlich kurzfristig Beschäftigte (+89,8 Prozent) gegenüber, was ebenfalls ein Verhältnis von 1,5 zu 1 ist.

Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, kommentiert die Antworten der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage:

"Die Sicherheit im Arbeitsleben ist durch eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik der letzten 20 Jahre verloren gegangen, insbesondere der Berufsein- und Ausstieg sind zur Lotterie verkommen. Nur wer ein sicheres und ausreichendes Einkommen hat, kann eine Zukunftsperspektive entwickeln und diese verwirklichen. Eine Politik im Interesse der Beschäftigten ermöglicht Lebensentwürfe, die am Ende nicht platzen. Sachgrundlose Befristungen und Leiharbeit wirken wie Gift. Wir brauchen sichere Arbeitsverhältnisse für alle: mit einer kürzeren Vollzeit bei vollem Lohnausgleich - kurz: ein neues Normalarbeitsverhältnis."

Auswertung der Ergebnisse im Detail

 

Wohnungen dienen Vonovia ausschließlich zur Renditemaximierung

Nachricht von Caren Lay, 17. September 2018

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Die Geschäftspraxis des Wohnungskonzerns Vonovia SE steht immer wieder in der Kritik. Daher hat die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag gemeinsam mit den LINKEN-Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus und im hessischen Landtag eine Studie (PDF) zum Unternehmen bei Professor Heinz-J. Bontrup in Auftrag gegeben.

Das Gutachten zeigt eindeutig, dass Vonovia kein Wohnungsunternehmen im klassischen Sinne, sondern vielmehr ein Finanzinvestor mit angeschlossener Immobilienwirtschaft ist. Wohnungen dienen dem Konzern ausschließlich zur Renditemaximierung und nicht dem Zweck der Wohnraumversorgung. Die Mieterinnen und Mieter bekommen dies an vielen Stellen zu spüren: Saftige Mieterhöhungen, überteuerte und überflüssige Modernisierungen sowie überhöhte Nebenkostenabrechnungen sind nur einige der zahlreichen Mittel, die Vonovia nutzt, um die Gewinne zu erhöhen. Als größter deutscher Immobilienkonzern mit 350.000 Wohnungen besitzt Vonovia in manchen Regionen eine enorme Marktmacht und ist einer der Haupttreiber des Mietenwahnsinns. "Vonovia agiert rücksichtslos", sagt auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Caren Lay. "Der Finanzkonzern muss daher in die Schranken gewiesen werden. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter dürfen nicht länger den Profitinteressen der Konzerne geopfert werden. Wohnen ist keine Ware."

Mit Wohnungen nicht an der Börse handeln

Für die Aktionäre ist das Geschäft von Vonovia äußerst lukrativ. Über 1,9 Milliarden Euro Dividende wurden seit 2012 ausgeschüttet. Allein im Jahr 2017 ungefähr 640 Millionen Euro. Dies ist eine gigantische Umverteilung von unten nach oben. Jede Mieterhöhung und jede Modernisierung kommt letztlich den Aktionären zu Gute – gezahlt wird die Rechnung von den Mieterinnen und Mietern. Gleichzeitig zeigt das Gutachten, wie riskant das Geschäftsmodell von Vonovia ist. Endet der Immobilienboom oder steigen die Zinsen, kann die Existenz des Unternehmens gefährdet sein.

Für DIE LINKE ist Wohnen ein Grundrecht. Die Interessen der Mieterinnen und Mieter müssen vor den Interessen der Aktionäre stehen. Unsere klare Forderung lautet daher, dass mit Wohnungen nicht an der Börse gehandelt werden darf. Zentral ist zudem, dass die Modernisierungsumlage abgeschafft wird und ein Mietendeckel – den wir seit Jahren fordern – eingeführt wird. Darüber hinaus muss ein Rekommunalisierungsfonds eingeführt werden, der Kommunen den Erwerb von Wohnungen erleichtert. Mit diesem Maßnahmenbündel kann die Macht der Konzerne gebrochen und dem Mietenwahnsinn etwas Substanzielles entgegengestellt werden.

 

Deutscher Bundestag Drucksache 19/1339 19. Wahlperiode 21.03.2018

 Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Jan Korte, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE

 Export von Rüstungsgütern verbieten Der Bundestag wolle beschließen:

 I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Unter der letzten Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wurden so viele Rüstungsgüter wie unter keiner Bundesregierung zuvor exportiert. Der Umfang der von 2014 bis 2017 genehmigten Rüstungsexporte betrug 25,1 Mrd. Euro und überstieg die Genehmigungen der Vorgängerregierung aus CDU, CSU und FDP um mehr als 20 Prozent. Die genehmigten Exporte in Drittländer, die nicht EUoder NATO-Mitglieder oder gleichgestellte Staaten sind, nahmen sogar um 47 Prozent zu. Besonders schwunghaft verlief zuletzt der Handel mit Staaten im Nahen und Mittleren Osten: Mit Ägypten, Saudi-Arabien und Israel lagen im dritten Quartal 2017 drei Länder auf den ersten drei Plätzen der Exportgenehmigungen, die direkt in regionale Kriege und Krisen involviert sind. 2. Die letzte Bundesregierung hat von 2013 bis 2017 Rüstungsexporte in Höhe von rund 1 Mrd. Euro nach Saudi-Arabien genehmigt. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate wurden zu einem Großkunden deutscher Rüstungskonzerne. Beide Länder führen in ihrem Nachbarland Jemen einen grausamen Krieg, der bereits viele Menschenleben gekostet und viele Menschen zur Flucht getrieben hat. Unter den Rüstungsgütern aus Deutschland sind Patrouillenboote, mit denen SaudiArabien Seehäfen im Jemen blockiert, um den Kriegsgegner, und mit ihm die Zivilbevölkerung, auszuhungern, und Gewehre, die aus Flugzeugen abgeworfen werden, um verbündete Milizen zu bewaffnen. Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) hat Ende 2017 darauf aufmerksam gemacht, dass im Krieg in Jemen deutsche Waffen im Einsatz sind und töten. 3. Als die türkische Armee im Januar 2018 im Rahmen ihrer Offensive gegen die kurdischen Selbstverteidigungskräfte YPG und unter Bruch des Völkerrechts in Syrien einmarschierte, kamen dabei Panzer aus deutscher Produktion zum Einsatz. Die Türkei hatte kurz zuvor von der Bundesregierung in Aussicht gestellt bekommen, dass diese Leopard-Panzer durch den deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall AG modernisiert werden können. Nach dem Einmarsch der türkischen Armee in Syrien wurde die Genehmigung des Rüstungsgeschäfts zunächst Drucksache 19/1339 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode verschoben. Angesichts dessen, dass die aus Deutschland gelieferten Panzer von der Türkei für einen völkerrechtswidrigen Angriff auf das Nachbarland Syrien, dem bereits viele Zivilisten zum Opfer gefallen sind, genutzt werden, wäre es stattdessen angezeigt gewesen, das Geschäft zu stoppen. 4. Dazu kommt, dass deutsche Rüstungskonzerne die Rüstungsexportrichtlinien durch Ausgliederungen umgehen. Der Rüstungskonzern Rheinmetall AG liefere über Joint-Venture-Unternehmen in Italien oder Südafrika Länder Bomben und Munitionsfabriken in Länder wie Ägypten oder Saudi-Arabien. Das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch aus Oberndorf a. N. betreibt seit 2010 in Saudi-Arabien sowie seit 2017 in den USA eigene Waffenfabriken. Das zeigt: Deutsche Rüstungskonzerne liefern, über welche Umwege auch immer, ihre Produkte dorthin, wo sie tödlich eingesetzt werden. Das wurde im Jahr 2014 auch am Fall des Rüstungsunternehmens SIG Sauer GmbH & Co. KG deutlich, deren in die USA gelieferten Pistolen im Bürgerkrieg in Kolumbien zum Einsatz kamen. 5. Rüstungskonzerne können Experten zur „technischen Unterstützung“ entsenden. Dafür brauchen sie keine Genehmigung der Bundesregierung. Paragraf 49 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verbietet zwar die technische Unterstützung aus Deutschland für die Fertigung von Massenvernichtungswaffen, also von chemischen, biologischen oder Kernwaffen, nicht aber die für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter. Paragraf 50 AWV sieht lediglich dann eine Genehmigungspflicht vor, wenn das betreffende Land einem Waffenembargo unterliegt und erweist sich gegenüber beispielsweise dem NATO-Partner Türkei ebenso wenig anwendbar wie auf die Golfdiktaturen Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem ein Verbot des Exports von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern geregelt wird, 2. keine Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu genehmigen und erteilte Genehmigungen sofort zu widerrufen, 3. keine Exporte von Waffenfabriken zu genehmigen, d. h. keine Exportgenehmigungen für Fertigungs-, Herstellungs- und Technologieunterlagen, Herstellungsausrüstung sowie Komponenten zur Herstellung von Rüstungsgütern, 4. die technische Unterstützung im Ausland durch Inländer und Inländerinnen zu verbieten, wenn die technische Unterstützung zur Verwendung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung oder der Verbreitung von chemischen oder biologischen Waffen oder Kernwaffen oder Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern bestimmt ist, 5. ein Konversionsprogramm für die Rüstungsindustrie anzustoßen und die für eine sozialverträgliche Konversion benötigten finanziellen Mittel bereitzustellen. Berlin, den 21. März 2018 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333

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Sitzungswoche 11.-14. September 2018

 

Die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause – eine Haushaltswoche – stand ganz im Zeichen der Ereignisse von Chemnitz und des offensichtlichen Zusammengehens der AfD mit Teilen der militanten neofaschistischen Rechten. Die skandalösen und AfD-Positionen stützenden Äußerungen des BfV-Präsidenten Maaßen trugen weiter zum verbalen Schlagabtausch mit der AfD im Plenum bei.

 

So eröffnete die AfD die Debatte mit dem Geschäftsordnungsantrag, den Haushalt des Bundespräsidialamtes, entgegen sonstiger Gewohnheiten, im Plenum zu diskutieren. Hintergrund ist die verbale Unterstützung des Bundespräsidenten für das Konzert „Wir sind mehr“, die ihm auch in Teilen der Medien als Unterstützung für angeblich „linksextreme“ Bands ausgelegt wurde. Aufgrund einer erstmaligen Absprache aller anderen Fraktionen antwortete nur der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion auf diesen AfD-Antrag, um der AfD nicht unnötig Raum in der Debatte einzuräumen.

 

In der Generaldebatte (Elefantenrunde) am Mittwoch blieb es dem Fraktionsvorsitzenden Gauland vorbehalten, das zentrale Thema der AfD, die unauflösliche Verbindung von Zuwanderung und Kriminalität, rhetorisch geschickt zu intonieren. Die Frage nach der Gefährdung des “inneren Friedens“ war die Figur, mit der Gauland den offensichtlichen Riss in der Gesellschaft als Folge der Flüchtlingspolitik der Regierung und ihrer Unterstützer darstellte. Die Vorlagen aus dem Innenministerium (Seehofer zur Migration als „Mutter aller Probleme“) wurden von der AfD gerne aufgegriffen und gegen den Teil der Regierung gewandt, mit dem auch der Innenminister über Kreuz liegt. Qualitativ neu ist, dass sich die AfD inzwischen auf Teile der Funktionseliten des Landes bei ihrer Propaganda berufen kann. So wurde mit Blick auf Maaßen von Gauland natürlich bestritten, dass es „Menschenjagden“ gegeben habe: „Tatsächlich war die Polizeibilanz in Chemnitz nicht anders als bei einem mittleren Bundesligaspiel.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 48. Sitzung, S. 5037) Mehr als 140 Anzeigen, mehr als 30 rechte Gewalttaten und der sprunghafte Anstieg rassistischer Angriffe werden mit Verweis auf den BfV-Präsidenten und den sächsischen Ministerpräsidenten einfach beiseite gewischt. Der Nazimob wird von Gauland zu „ein paar aggressive(n) Hohlköpfen“ (Ebd., S. 5036) von denen man sich distanziere, die von der Kanzlerin benutze Formulierung der „Zusammenrottung“ als Reminiszenz an das DDR-Strafgesetzbuch und den Umgang der DDR mit ihren Gegnern umgedeutet. Mit den Aussagen des BfV-Präsidenten werden Kanzlerin und ihr Sprecher der Verbreitung von Fake News geziehen. (Gaulands Rede kann hier nachgehört werden: https://dbtg.tv/fvid/7270930)

 

Die Causa Maaßen ist ein Alarmzeichen: Eine Lehre aus Weimar muss sein, dass alle Alarmglocken schrillen müssen, wenn Teile der Funktionseliten des Staates auf die Seite der Feinde der Demokratie gehen. Der von Martin Schulz (SPD) erhobene Vorwurf, die rhetorische Figur der Reduzierung aller Probleme auf eine einzige Ursache, einen einzigen Sündenbock, sei ein „tradiertes Mittel des Faschismus“ (Ebd., S. 5038) ist völlig richtig und nach den Ereignissen von Chemnitz auch eine angemessene Beschreibung der realen Gefahr.

 

Auch in zahlreichen weiteren Debatten zum Haushalt kamen Chemnitz und die Causa Maaßen immer wieder zur Sprache. Der Abgeordnete Karsten Hilse (AfD) bezeichnete die „Leitmedien“ als „Systemmedien“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 47. Sitzung, S. 5003), womit er auch sprachlich den Duktus der extremen Rechten übernommen hat. Der Abgeordnete Rainer Kraft machte, möglicherweise unwillentlich, deutlich, dass die Distanzierung von den „aggressiven Hohlköpfen“, als die Gauland die Nazis bezeichnet hatte, doch nicht so ernst gemeint war, denn für ihn waren, mit Blick auf das Konzert „Wir sind mehr“ „die einzigen Extremisten in Chemnitz, die es gegeben hat“ diejenigen, „auf einer Bühne und haben etwas produziert, was manche für Musik hielten.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 47. Sitzung, S. 5011)

 

Wie immer bleibt es dem AfD-Abgeordneten Gottfried Curio vorbehalten, die größten verbalen Zuspitzungen vorzunehmen. An Wortschöpfungen wie „Messermorde“ und „Migrantenverbrechen“ hat man sich viel zu schnell gewöhnt aber diesmal ging es Curio vor allem um die Opferrolle – ‚der‘ Deutschen und der AfD: „Den deutschen wird in Chemnitz, wie anderswo, ihr täglicher friedlicher Lebensraum genommen.“ „Duisburg, Berlin, Köln, Chemnitz: überall No-go-Areas“; „Die Hass- und Hetzjagd [hier gibt es sie also, G.W.] gegen die größte Oppositionspartei wird eskaliert, je mehr Bürger in ihr ihren einzigen Anwalt sehen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 49. Sitzung, S. 5150 bzw. 5151) Und wo Seehofer die Migration als „Mutter aller Probleme“ sieht, ist sie für Curio die „Urkatastrophe des 21. Jahrhunderts“, vergleichbar nur mit dem Ersten Weltkrieg: „Nach der Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts, 1914, erleben wir etwa 100 Jahre später im Herbst 2015 einen beispiellosen Dammbruch: für Völkerwanderung und Kulturkampf. Dieses Ereignis wird die Urkatastrophe des 21. Jahrhunderts sein“ (Ebd., S. 5151). Auch an solchen Beispielen lässt sich erkennen, dass der verbale Wettlauf mit der extremen Rechten nie zu gewinnen ist.

 

Ansonsten wurde von der AfD vor allem der Kulturkampf gepflegt. Martin Renner macht im Haushalt der Kulturstaatsministerin das „Ideologiezentrum“ der Regierung Merkel aus: „Dieser Haushaltsplan atmet, zumindest zumeist, den linken Zeitgeist. Er huldigt dem kulturmarxistischen Zeitgeist der 68er und ihrer Apologeten.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 48. Sitzung, S. 5077). Marc Jongen sprach Regierung, linker Opposition und Medien mit Blick auf Chemnitz „Urteilskraft, Wahrhaftigkeit, intellektuellen Anstand“ ab, denn zur Bildung gehöre „auch ein gesundes Selbstbewusstsein als Nation.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 49. Sitzung, S. 5245) Der beschränkte Blick der Rechten machte sich bei der berechtigten Kritik am Bologna-Prozess der Hochschulbildung fest, die von Jongen als „Akt der kulturellen Unterwerfung unter ein globalisiertes Studiensystem“ (Ebd.) gedeutete wurde. Dass es sich hier jedoch gerade nicht um einen Kulturkampf sondern um knallharte neoliberale Modernisierungspolitik handelt, die den Imperativen des Marktes folgt, bleibt der Rechten mal wieder verschlossen. Stattdessen arbeitet sich Jongen zum wiederholten Mal an Genderprofessuren ab, diese als Vertreter_innen einer „Pseudowissenschaft, die auf Dogmatik und Denkverboten beruht“ denunziert, die es zuletzt „in der DDR in Gestalt des sogenannten Marxismus-Leninismus“ gegeben habe. (Ebd., S. 5246)

 

Für Mariana Harder-Kühnl sind Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kitas und Horte Formen „staatlicher Fremdbetreuung“ mit denen der Staat „die Lufthoheit über den Kinderbetten“ gezielt ausbauen wolle. (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 49. Sitzung, S. 5225) Und ganz der homophoben Ausrichtung der AfD angemessen sind die Vorschläge von Stephan Brandner und Jens Meier, Einsparungen im Haushalts des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums bei der Magnus-Hirschfeld-Stiftung vorzunehmen. Brandner nennt sie „unsinnige Ideologieprojekte (…) die sich mit irgendwelchem Sexgebaren beschäftigt“ (Ebd., S. 5172).

 

Die AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann führte in der Debatte ihre Gleichsetzung von Geflüchteten mit gefährlichen Trägern von Krankheiten aus der vorangegangenen Haushaltsdebatte fort: „Wenn aber jeder vierte Migrant mit antibiotikaresistenten Bakterien besiedelt oder infiziert ist und zudem noch die beschriebenen Krankheiten nach Deutschland kommen, bedarf es zum einen einer gründlichen Gesundheitsuntersuchung jedes Migranten und zum anderen einer Form der Quarantäne der erkrankten Migranten im Verhältnis zur einheimischen Bevölkerung.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 50. Sitzung, S. 5259)

 

Sozialpolitisch kommt von der AfD nach wie vor nichts. Im Gegenteil: beim zentralen Thema Mietpreise werden von ihr in Gestalt des Abgeordneten Peter Boehringer Versuche, dem über eine Mietpreisbremse entgegen zu wirken, als „durch und durch sozialistische Konzepte“ abgetan, deren Ursprung bei „anderen Sozialisten“, nämlich der NSDAP lägen.

 

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19047.pdf

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19048.pdf

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19049.pdf

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19050.pdf

 

 

 

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